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Coronavirus in Deutschland: Einheitliches Vorgehen von Bund und Ländern - Bibliotheken geschlossen

Foto: Paolese - stock.adobe.com

Der neuartige Coronavirus breitet sich immer weiter aus. Zahlen der Johns Hopkins University zufolge sind in Deutschland mittlerweile mehr als 10.000 Menschen an dem Virus erkrankt (Stand: 18.3.2020, 14:15 Uhr). Das öffentliche Leben wird immer weiter eingeschränkt. Die Menschen sind aufgefordert unnötige soziale Kontakte zu vermeiden. Bibliotheken sind mittlerweile bundesweit geschlossen.

 

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Wie der Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung bekannt gab, sind für den Publikumsverkehr demnach unter anderem Museen, Theater und Ausstellungen zu schließen. Einige Länder wie zum Beispiel Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen zählen auch Bibliotheken auf. Ausdrücklich nicht geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Banken und weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs.

red / 17.3.2020






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Coronavirus in Deutschland: Einheitliches Vorgehen von Bund und Ländern - Bibliotheken geschlossen

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Der neuartige Coronavirus breitet sich immer weiter aus. Zahlen der Johns Hopkins University zufolge sind in Deutschland mittlerweile mehr als 10.000 Menschen an dem Virus erkrankt (Stand: 18.3.2020, 14:15 Uhr). Das öffentliche Leben wird immer weiter eingeschränkt. Die Menschen sind aufgefordert unnötige soziale Kontakte zu vermeiden. Bibliotheken sind mittlerweile bundesweit geschlossen.

 

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Wie der Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung bekannt gab, sind für den Publikumsverkehr demnach unter anderem Museen, Theater und Ausstellungen zu schließen. Einige Länder wie zum Beispiel Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen zählen auch Bibliotheken auf. Ausdrücklich nicht geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Banken und weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs.

red / 17.3.2020



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