BuB-Statut
§ 1 Name
„BuB – Forum Bibliothek und Information“ (BuB) ist die Fachzeitschrift des Berufsverbands Information Bibliothek (BIB).
§ 2 Aufgabe
BuB erörtert theoretische und praktische Fragen des Bibliotheks- und Informationswesens in freier Diskussion. Die Zeitschrift stellt sich nicht einseitig in den Dienst von Gruppen- oder Einzelinteressen.
§ 3 Organe
Organe der Zeitschrift sind die Herausgeberschaft, die Redaktion und die Gemeinsame Konferenz (GK).
§ 4 Herausgeberschaft
Die Zeitschrift hat drei Herausgeberinnen / Herausgeber, wovon zwei von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt werden. Es gelten die gleichen Modalitäten wie für die Wahl des Bundesvorstandes. Die beiden Bearbeiterinnen / Bearbeiter für den BuB-Vereinsteil (BIB-Info) werden vom Vereinsausschuss gewählt. Die Herausgeberinnen / Herausgeber sollen möglichst breit die Mitgliedschaft repräsentieren. Die / Der dritte Herausgeberin / Herausgeber wird vom Bundesvorstand delegiert.
Die gewählten Herausgeberinnen / Herausgeber dürfen nicht dem Bundesvorstand angehören oder Vertreterin / Vertreter einer Landesgruppe oder einer Kommission sein oder in der Geschäftsstelle des BIB tätig sein oder Herausgeberin / Herausgeber, Verlegerin / Verleger, ständiger Mitarbeiterin / Mitarbeiter, Beirätin / Beirat oder Redakteurin / Redakteur einer anderen Zeitschrift im BID-Bereich sein. Trifft dies für eine gewählte Vertreterin / einen gewählten Vertreter zu, so hat sie / er ihr / sein bisheriges Amt ruhen zu lassen und wird zur Verschwiegenheit in finanziellen und redaktionellen, die Zeitschrift betreffenden Belangen verpflichtet.
§ 5 Redaktion
5.1 Die Redaktion besteht aus den vom BIB angestellten Redakteurinnen / Redakteuren.
5.2 Über die Einstellung der Redakteurinnen / Redakteure entscheiden einerseits die Vorsitzende / der Vorsitzende des BIB und die / der vom Bundesvorstand delegierte Herausgeberin / Herausgeber, andererseits die angestellten Redakteurinnen / Redakteure gleichberechtigt. Dabei verfügen beide Seiten im Grundsatz über dieselbe Anzahl von Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Sprecherin / des Sprechers der GK den Ausschlag. Eine Neueinstellung kann aber gegen den einmütigen Willen der angestellten Redakteurinnen / Redakteure nicht vorgenommen werden. Die gewählte Herausgeberschaft muss vor der Entscheidung gehört werden. Über die Entlassung einer Redakteurin / eines Redakteurs entscheidet der Bundesvorstand. Zuvor sind alle Redakteurinnen / Redakteure ausgiebig zu hören. Die nicht betroffenen Redakteurinnen / Redakteure können eine abweichende Meinung schriftlich abgeben.
5.3 Der Bundesvorstand bestellt eine leitende Redakteurin / einen leitenden Redakteur. Die GK hat Vorschlagsrecht. Der Bundesvorstand verabschiedet eine von der GK vorzulegende Geschäftsordnung der Redaktion.
5.4 Die Redaktion ist nicht verantwortlich für die Inhalte des separaten Vereinsteil (BIB-Info). BIB-Info wird von den vom Vereinsausschuss gewählten verantwortlichen Bearbeiterinnen / Bearbeitern erstellt.
§ 6 Gemeinsame Konferenz
6.1 Herausgeberinnen / Herausgeber und Redakteurinnen / Redakteure bilden die GK, die allein die inhaltliche Verantwortung für die Zeitschrift trägt. Herausgeberschaft und Redaktion verfügen im Grundsatz über dieselbe Anzahl von Stimmen. Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit der Stimmen.
6.2 Eine Bearbeiterin / Ein Bearbeiter von BIB-Info nimmt als Gast ohne Stimmrecht an der GK teil. Beschlüsse zu BIB-Info werden von der GK grundsätzlich nicht getroffen, sondern liegen im Entscheidungsbereich des BIB. Wenn im Einzelfall Abstimmungen zu BIB-Info erforderlich werden, besitzt die / der an der GK-Sitzung teilnehmende Bearbeiterin / Bearbeiter ein Stimm- und Vetorecht. Über Angelegenheiten, in denen die Bearbeiterin / der Bearbeiter von BIB-Info ihr / sein Vetorecht geltend macht, ist die Angelegenheit dem BIB-Bundesvorstand vorzulegen. Dieser entscheidet abschließend.
6.3 Die GK wählt aus ihrer Mitte eine Sprecherin / einen Sprecher. Die delegierte Herausgeberin / Der delegierte Herausgeber des Bundesvorstands sowie, eine Redakteurin / ein Redakteur, können nicht Sprecherin / Sprecher der GK werden. Die GK kann sich eine Geschäftsordnung geben.
6.4 Der Bundesvorstand hat das Recht, sich in einer eigenen Spalte der Zeitschrift zu vereinspolitischen Fragen jederzeit zu äußern; darüber hinaus haben Bundesvorstandsmitglieder als Autoren der Zeitschrift keine Sonderstellung.
6.5 Beschlüsse, die wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesvorstands. Veröffentlichungen der Redaktion zur Finanzsituation des Vereins und der Zeitschrift sowie zu vereinspolitischen Grundsatzfragen bedürfen der Zustimmung des Bundesvorstandes.
§ 7 Wirtschaftliche Verantwortung
Die wirtschaftliche Verantwortung für die Zeitschrift liegt beim Bundesvorstand des BIB. Der Finanzplan der Zeitschrift ist Teil des BIB-Finanzplans. Der gesamte Finanzplan obliegt der Geschäftsführung des Vereins.
Stand: 1. März 2022