BIB-Sommertour zum Bibliotheksstärkungsgesetz in NRW

 

Nach den Diskussionsrunden in Nordrhein-Westfalen (NRW) um das Bibliotheksstärkungsgesetz ist klar, dass es erweiterte Öffnungszeiten nicht – und schon gar nicht sonntags – einfach „on top“ geben kann. Warum wir als Berufsverband (BIB) trotzdem weiterhin für das Gesetz eintreten und wie wir die Interessen der Mitglieder, die sonntags nicht arbeiten möchten oder können, aufzugreifen versuchen, stellen wir hier zusammen. Das Gesetz wird voraussichtlich im Oktober beschlossen – der weitere Schwerpunkt liegt nun darauf, die Bibliotheken und die dort arbeitenden Kolleginnen und Kollegen bei einer möglichen Umsetzung zu begleiten.

 

Lesen Sie im Folgenden die BIB-Stellungnahme und die Diskussionen zu:

  • Fachpersonal sinnvoll (ver-)stärken

  • Profile der Öffentlichen Bibliotheken schärfen

  • Zweiklassen-Bibliothekslandschaft in NRW vermeiden

  • Bausteine für mögliche Förderprogramme entwickeln

  • Wie es weitergeht

 

Ja, aber! Für ein Bibliotheksstärkungsgesetz, das Kommunen, Bibliotheken und Kolleginnen und Kollegen (auch sonntags) stärkt!

Der erste Bericht zur BIB-Sommertour zum Bibliotheksstärkungsgesetz vor circa einem Monat ist in der Mailingliste ForumOEB, aber auch in zahlreichen persönlichen Rückmeldungen kontrovers aufgenommen worden, ähnlich kontrovers wie das Anliegen des Gesetzes an sich und die Position des Berufsverbandes Information Bibliothek (BIB), für den ich als Vorstandsmitglied unterwegs bin.

Letztendlich versuchen wir als Berufsverband, das ‚Ja, aber’ unserer Stellungnahmen in Bund und Land zu kommunizieren und in den diversen Gesprächsrunden1 Argumente zu sammeln, die die bei den vom Gesetzgeber in Punkt D der Gesetzvorlage zwischen den Zeilen angedachten Förderprogramme greifbar unterfüttern können.

Erst einmal möchte ich kurz persönlich Stellung nehmen dürfen:

In den Gesprächen und auch in ForumOEB wurde vielfach auf die 2014 durchgeführte Mitgliederbefragung referenziert, v.a. von den ‚Gegnerinnen und Gegnern’ der Möglichkeit der Sonntagsöffnung. Diese Mitgliederbefragung wird als nicht repräsentativ und nicht mehrheitsfähig kommentiert – eine durchaus nachvollziehbare Sichtweise (es gab kein Quorum, es haben keine 25% der Mitglieder mitgestimmt und es gab eine knappe Mehrheit von unter 50%2.

Ich habe (ähnlich wie meine Kolleginnen und Kollegen im Bundesvorstand) sowohl bei meiner Kandidatur für den Vorstand wie auch in allen Gesprächen immer klar zum Ausdruck gebracht, dass ich selber als Person für die Möglichkeit der Sonntagsöffnung stehe, dafür offensiv eintrete, v.a. auch auf Bundesebene. In meiner Funktion als BIB-Vertreter versuche ich – in Absprache mit den Vorstandskolleginnen und -kollegen und auch in den diversen Gesprächen – besonders auch die ‚ABER’-Aspekte hervorzuheben und in den Gesprächen auf der politischen Ebene nun für gute Rahmenbedingungen bei der Umsetzung zu streiten.3

Als Berufsverband nehmen wir das ABER in unserer Stellungnahme sehr ernst; in unserer Stellungnahme heißt es deshalb unter anderem:

[...] Das Kapital, mit denen die Bibliotheken bereits jetzt oftmals mit (sehr) eingeschränkten Ressourcen unter nicht immer den attraktivsten Rahmenbedingungen herausragende Arbeit von Leseförderung über Veranstaltungsarbeit hin zur Vermittlung digitaler Alltagskompetenzen leisten, sind die Mitarbeitenden in den Institutionen. Deren intrinsische Motivation und hohe Einsatzbereitschaft muss erhalten bleiben. [...]

Noch vor der Verabschiedung des Bibliotheksstärkungsgesetzes sieht er sich einer breiten Einbindung der Mitarbeiter/-innen in (Öffentlichen) Bibliotheken verpflichtet. Zudem raten die Erfahrungen aus anderen Betrieben, die sonntags öffnen, an, flankierend-schützende Rahmenbedingungen gerade auch bei ausbildenden Betrieben zu schaffen. [...]

Der BIB will garantiert sehen, dass die Bedürfnisse der Öffentlichkeit und die persönlich-privaten Bedürfnisse der Beschäftigten in den Bibliotheken ausreichend und gleichberechtigt berücksichtigt werden. Dazu gehört unter anderem der verbindlich geregelte Anspruch auf einen faktorisierten Ausgleich der sonntags geleisteten Arbeit in Freizeit oder/und Entgelt, je nach vor Ort zwischen Arbeitgeber und Personalvertretung auf Augenhöhe zu schließenden Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeitregelung. [...]

Und ja – auch dies ein immer wieder geäußerter Kritikpunkt an den Verbänden, nicht nur in der aktuellen Debatte: Wir (damit meine ich alle Verbände) kämpfen auch weiterhin für Bibliothekspflichtgesetze auf Landes- und Bundesebene. Aber: Dieser Kampf ist ein langwieriger und auch ein wohl aussichtsloser; das Konnexitätsprinzip wird ein quantifiziert pflichtiges Gesetz mit formulierten (Mindest-)Standards m.E. nicht hergeben.

Doch zurück zum Bibliotheksstärkungsgesetz:

In fast allen Debatten fokussiert sich die Argumentation fast ausschließlich auf die Möglichkeit der Sonntagsöffnung. Dies greift m.E. zu kurz. Im Fokus stehen gleichermaßen auch die (neuen) Funktionen, die die Bibliotheken als dritter Ort, als Kultur-, Begegnungs- und Bildungsinstitution, aber auch als Frequenzbringer für die zum Teil verkümmernden Innenstädte mit einem qualitativ breiten, sehr unterschiedlichen Spektrum an Angeboten und Dienstleistungen gegenwärtig und zukünftig erfüllen sollen – ein klar formulierter politischer Auftrag an uns, die Öffentlichen Bibliotheken, aber auch an die Kommunen, die uns Öffentliche Bibliotheken hier in die entsprechende Lage versetzen müssen.

Lorenz Deutsch, MdL FDP und Mit-Initiator des Bibliotheksstärkungsgesetzes, betonte in einer kleinen Expertenrunde am 13. September an der TH Köln noch einmal deutlich, dass eine Hebung der Begegnungsqualität mit dem Gesetzentwurf angestrebt wird – nur eine qualitätsvolle Öffnung mit Fachpersonal kann dies erzielen, die gälte v.a. auch für den Sonntag. Dies deckt sich, so Dr. Michaela Stoffels, die in Personalunion für Städtetag und Städte- und Gemeindebund NRW anwesend war, mit den Wünschen der Kommunen. Städte und Gemeinden sprächen sich mehrheitlich für die Sonntagsöffnung sowie für eine Stärkung der Bibliotheken als „Dritte Orte“ aus – in enger Abstimmung mit den anderen kommunalen Kultureinrichtungen. Gelingen könne dies allerdings nur, wenn Umfang und Qualität des Angebots auch an Sonntagen gewährleistet, somit für Fachpersonal in den Bibliotheken Sorge getragen würde. Dies sei ohne eine entsprechende Landesförderung nicht zu gewährleisten.

Die Möglichkeit einer solchen qualitativ hochwertigen Öffnung von Bibliotheken an Sonntagen wird vom vbnw als „eine logische Konsequenz aus dem Funktionswandel der Öffentlichen Bibliotheken, mit der auf Anforderungen aus der Bürgerschaft reagiert werde, gesehen“, so Borbach-Jaene, der vnbnw-Vorsitzende und Direktor der Dortmunder Stadt- und Landesbibliothek. Bevor weiter „kreative Lösungen gefunden werden, die das Arbeitszeitgesetz umgehen, sollte hier ein solider und legaler Weg geschaffen werden, um professionell mit Land und Kommune gemeinsam dort öffnen zu können, wo es gewollt und möglich ist.“

An diesem Punkt sollten und werden wir ansetzen. Der Innenausschuss des Landtags hat dem Bibliotheksstärkungsgesetz zugestimmt, die letzte Beratung im Kulturausschuss erfolgt Ende September, das Gesetz wird – nach jetzigem Stand ohne Änderungsanträge – voraussichtlich im Oktober 2019 verabschiedet.

Die Vertreter/-innen der Gewerkschaft ver.di teilen die Funktionsbeschreibung für Öffentliche Bibliotheken im Gesetzentwurf und begrüßen diese ausdrücklich, lehnen die Sonntagsöffnung über die Bedarfsgewerbeverordnung wie auch eine generelle Modifikation des Bundesarbeitszeitgesetzes nach wie vor ab.4 Für Kerstin Thorwirth (Halle) und Klaus-Otto Nagorsnik (Stadtbibliothek Münster) stellt das Vorhaben in NRW einen Angriff auf das Bundesarbeitszeitgesetz dar; sie sehen in den Diskussionen um eine Öffnung am Sonntag ein ‚Luxusproblem’, das die alltäglichen Herausforderungen (keine flächendeckende Versorgung mit Öffentlichen Bibliotheken in NRW, oftmals defizitäre Ausstattung in Raum, Infrastruktur, Etat und vor allem Personal) ignoriert. Zu Recht mahnen sie an, dass im Gesetzentwurf der „schwarze Peter ‚Kosten’ an die Kommunen weitergereicht wird und somit eine konkrete, monetär-unterfütterte Stärkung nicht sichtbar ist.“

Alle Gegner/-innen der Ermöglichung der Sonntagsöffnung sollten hier aktiv die Gewerkschaft in die Pflicht nehmen, denn ob ver.di klagt, wird erst nach Verabschiedung des Gesetzes entschieden5. Ob dies aufschiebende Wirkung hätte, wird expertenseitig bezweifelt. Sollte (wider Erwarten) das Gesetz oder zumindest die Änderungen der Bedarfsgewerbeverordnung juristisch gestoppt werden, ist dann immer noch fraglich, wie die laufenden bzw. ruhenden Initiativen aus Bundesrat und Bundestag weiter verfolgt werden, die auf das Bundesarbeitszeitgesetz zielen. In der Diskussion ist viel Bewegung hinter den Kulissen, und es ist sehr wahrscheinlich, dass nicht erst mittelfristig Öffentliche Bibliotheken sonntags öffnen können werden, auch mit Fachpersonal.

 

Diskussionspunkt I: Fachpersonal sinnvoll (ver-)stärken

In den vier Diskussionsrunden, die in den Regierungsbezirken stattgefunden haben, gab es hierzu das größte Meinungsspektrum:

Wenn wir sonntags öffnen, müssen und wollen wir Fachpersonal einsetzen? Wie viel ‚Deprofessionalisierung’, wie viel Unterstützung und Arbeitserleichterung durch eine weitere Automatisierung können wir uns erlauben? Kann der Einsatz von Wachpersonal, studentischen Hilfskräfte und/oder gar Ehrenamtliche ausgebaut werden? Diese Fragen spielen vor dem Hintergrund, dass – wenn Bibliotheken automatisiert am Wochenende öffnen als OpenLibrary – auch andere Verschiebungen der Öffnungszeiten unter der Woche denkbar sind.

Wäre man nicht, so eine Stimme aus den Diskussionsrunden „eine schlechte Gastgeberin, wenn das Haus auf und voll wäre, und man selbst als Hausherrin nicht vor Ort?“ Auf der anderen Seite wird mangelnde Notwendigkeit auch aus ethisch-moralischer Sicht gesehen – ähnlich wie ver.di es argumentiert geht es hier einerseits um das durchaus nachvollziehbare Prinzip, mindestens einen festen freien Tag gesamtgesellschaftlich – aber auch für sich individuell – weiterhin zu haben, oder anders ausgedrückt – so eine Diskutantin: „mental zu wissen, dass der eine Tag (unabhängig von Glaubensfragen) ‚heilig,’ bleibt, dass ich weiß, an diesem Tag muss ich mich um nichts kümmern!“ Hauptamtliche Kräfte bilden das Rückgrat der Bibliothek bei einer in den letzten Jahren gestiegenen Arbeitsbelastung. Das Bibliotheksstärkungsgesetz will die Dienstleistungspalette qualitativ und quantitativ erweitern. Gerade deshalb sollte – so viele Stimmen – der Sonntag als Ruhetag bleiben.

Zwischen diesen beiden Positionen war in den Diskussionen kein Kompromiss zu finden – einen (gefühlten?) Konsens allerdings gibt es weitestgehend bei der Tatsache, dass es zu allen Öffnungszeiten eine Art von qualifiziertem Kümmerer braucht. Inwieweit ‚qualifiziert’ deckungsgleich mit bibliothekarisch qualifiziert ist, blieb dabei offen: Fachfremdes Personal einzusetzen sei, so eine Stimme, „ohnehin eine ‚Scheindebatte’, da die Kundinnen und Kunden sowieso nicht wissen, wer gerade mit welcher Qualifikation arbeite...“

Wie auch immer: Eine solche Art von ‚Kümmerer’ kann es nur – da waren alle einer Meinung – bei einer Ausweitung von Öffnungszeiten durch ein adäquates Plus an Personal geben, dass nicht prekär beschäftigt wird. Erweiterte Öffnungszeiten, aber auch ein Erfüllen der sonst im Bibliotheksstärkungsgesetz formulierten Aufgaben kann es ‚on Top’ bei gleichen Rahmenbedingungen nicht geben: Samstags- und Abenddienste und Samstagsvertretungen seien oftmals bereits jetzt schwierig, einzelne Bibliotheken schließen gegenwärtig unter der Woche wegen Personalmangels – sei es wegen Krankheit oder Besetzungsstopps. Vor allem kleinere Bibliotheken sind im Zugzwang und können sich die geforderte Flexibilität nicht leisten.6 Zudem führt eine Verteilung des Ist-Personals auf ausgeweitete Öffnungsstunden zu einer starken Fragmentierung – die Teams verlieren ihren Zusammenhalt, damit wird die Institution weder schlagkräftiger noch zukunftssicherer, im Gegenteil.

Bereits an diversen Stellen des Gesetzeskontextes wird auf die Bedeutung qualifizierten Personals verwiesen (s. etwa die Mindestzahl qualifizierten Personals als Fördervoraussetzung). Warum sollten Bibliotheken ausgerechnet bei der Sonntagsöffnung, bei der neuer, insbesondere auch sozial schwacher Klientel Tür und Tor zur Informationsbeschaffung, zum Aufenthalt und zum Miteinander in Kontakt treten geöffnet werden, auf qualifiziertes Personal verzichten?

Diese Fragestellung wurde auch in der kleinen Expertenrunde aufgegriffen und alle beteiligten Diskutantinnen und Diskutanten teilen die implizierte Stoßrichtung dieser eher rhetorischen Formulierung. Das Gesetz, so MdL Deutsch, versteht sich auch als „Appell an die Kommunen, die Rahmenbedingungen für Bibliotheken, die sonntags öffnen, so auszugestalten, dass die Vor-Ort-Lösungen tragfähig und qualitativ hochwertig sind“. Das Land solle dabei – und dies war dann wiederum ein Appell an die bibliothekarischen Verbände und insbesondere den vbnw, hier entsprechende ‚Preisschilder’ an mögliche Förderprogramme zu setzen – „durchaus in der unterstützenden Pflicht genommen werden“.

Dass dieser Appell bereits gegenwärtig Gehör findet, zeigen erste Berichte aus der Praxis von Kolleginnen vor Ort: In den derzeit stattfindenden Haushaltsplanberatungen einzelner Kommunen werden in Hinblick auf eine mögliche Sonntagsöffnung bereits zusätzliche Stellenanteile vorsorglich miteingeplant. So können beispielsweise Auszubildende übernommen werden, für die sonst keine Stelle frei wäre. Angesichts der für 2020 anstehenden Kommunalwahlen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die landespolitische Diskussion in der Kommunalpolitik sehr schnell aufgegriffen und konkret im Sinne des Bibliotheksstärkungsgesetzes umgesetzt wird.

 

Diskussionspunkt II: Profile der Öffentlichen Bibliotheken schärfen

Generell wird die Funktionsbeschreibung im Bibliotheksfördergesetz sehr begrüßt – den politischen Auftrag und die Relevanz, die der Öffentlichen Bibliothek zugeschrieben wird, nehmen die Bibliotheken und die dort arbeitenden Kolleginnen und Kollegen gerne an. Mit der Diskussion um die Sonntagsöffnung und die anderen Anforderungen, die im Bibliotheksstärkungsgesetz verschriftlicht und gefordert sind, stellen sich für viele Bibliotheken Fragen nach einer neuen bzw. veränderten Funktionsbeschreibung, nach einem neu zu definierenden Profil vor Ort.

Dies lässt sich grob in drei Diskussionsstränge aufteilen:

  • Wen, welche neue / andere Zielgruppen will und kann die einzelne Bibliothek mit anderen Öffnungszeiten erreichen? Welche Dienstleistungen will und kann sie in welcher Qualität anbieten? Wie wird Erfolg gemessen? Mit wem arbeitet man außer VHS und Bürgerservice neu zusammen, welche neuen Themen (neben Digitalisierung und Smart City) können gewinnbringend aufgegriffen werden in und mit der Kommune?

  • Ist die Bibliothek mehr als nur ‚ein besserer überdachter Kinderspielplatz’, wie ein Teilnehmer in den Raum warf, und wie können Bibliotheken Erfahrungen bspw. aus Samstagsöffnungszeiten und aus Aktionen an verkaufsoffenen Sonntagen in diese Diskussion übertragen? Wieviel ‚Experimentierraum’ haben die Bibliothek bei den möglichen vielfältigen Umsetzungsvarianten, die in der Diskussion sind?

  • In den 2020 bevorstehenden Kommunalwahlen – dies lässt sich aus gegenwärtigen Anfragen in den Stadt- und Gemeinderäten ableiten – wird das dann verabschiedete Bibliotheksstärkungsgesetz sicher kommunal thematisiert werden. Welche Kommune ‚wagt’ sich hier vor, wer setzt es zuerst um unter welchen Rahmenbedingungen?

Trotz dieser Herausforderungen wollen viele Bibliotheken proaktiv die Umsetzung mitgestalten und „das Pfund der Präsenz nutzen, das in Politik und Öffentlichkeit gerade da ist“. Aber es gibt auch weitere optimistische Töne, die bewältigte Veränderungsprozesse reflektierend kommentieren, die in den Diskussionsrunden geäußert worden sind: „Wenn in Bibliothek und Kommune der Wille zur Veränderung da ist, dann finden sich auch die notwendigen Ressourcen.“

Die Öffentlichen Bibliotheken – insbesondere die kleineren unter ihnen – benötigen in diesem Kontext Unterstützung. Dies ist in den ‚Fördergrundsätzen Öffentliche Bibliotheken’ entsprechend formuliert7 und sollte in diesem Zusammenhang konkretisiert und ausgebaut werden: Neben der Erprobung neuer Modelle und einer Qualifizierung des Personals für weitergehende Aufgaben benötigt es konzeptionelle Beratung, die die Aufgabenpalette des Bibliotheksstärkungsgesetz mit den situativen Gegebenheiten vor Ort zu umsetzbaren, finanzierbaren und nachhaltigen Konzepten synthetisiert.

Dieses Fazit aus den vier Regionalrunden wird von der Expertinnen- und Exptertenrunde geteilt, entsprechende nachhaltige Unterstützung muss realisiert werden. Hier ist die Fachstelle gefordert, die dies aber mit dem bisherigen Personalstamm sicher nicht in der gebotenen Tiefe und auch nicht alleine wahrnehmen kann.

Die neuen Funktionsbeschreibungen im Bibliotheksfördergesetz erfordern daher auch eine personelle und finanzielle Stärkung dieser zentralen Förder- und Beratungsstelle.

 

Diskussionspunkt III: Zweiklassen-Bibliothekslandschaft in NRW vermeiden

Die kleinen Bibliotheken nicht vergessen“ ist ein Appell, der in fast allen Gesprächen laut geäußert worden ist. Bibliotheken in Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzept oder Nothaushalt, aber auch Bibliotheken mit sehr wenig Personal müssen anders betrachtet werden als Bibliotheken, die verhältnismäßig gut aufgestellt sind. Um – ggf. auch sonntags – die Funktionen der Gesetzesvorlage ausführen zu können, müssen die Bibliotheken als Dritter Ort auch räumlich attraktiv genug sein, um eine Aufenthalts- und (Selbst-)Lernatmosphäre anbieten zu können. Konzeptionelle Ansätze (s.o.) muss es auch hier geben, aber der Handlungs- und Investitionsbedarf ist überproportional höher als in gut aufgestellten Bibliotheken, auch können die Kommunen nur bedingt unterstützen.

Dies ist ein großes Anliegen nicht nur der bibliothekarischen Verbände, auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen, die Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund vertritt, appelliert hier an den Gesetzgeber: „In der kommunalen Praxis steht zu erwarten, dass die Sonntagsöffnung von Bibliotheken deshalb tendenziell nur in finanzstärkeren Kommunen, nicht aber in solchen mit schwieriger Haushaltssituation umgesetzt werden kann. [...] Im Bereich des kulturellen Angebots wird sich in dieser Hinsicht die Schere tendenziell eher weiter öffnen. Dies widerspricht den Plänen der Landesregierung zu einer allgemeinen Stärkung der Kulturellen Bildung (vgl. Kulturförderplan 2019-2023).8

Erfolgreiche Bibliotheken – dies zeigen die Erfahrungen – sind bereits jetzt besser in der Lage, gemeinsam mit ihrer Kommune auf neue Herausforderungen zu reagieren, sie werden auch flexibler die Möglichkeiten von Sonntagsöffnung und Bibliotheksstärkungsgesetz adaptieren können. Es sollte vermieden werden, dass sich so ein Druck aufbaut, der bereits abgehängte Kommunen respektive deren Bibliotheken wider besseren Wissens in die Pflicht nimmt: Vielen Kolleginnen und Kollegen ist klar, dass sie mit dem Gesetz anders und ggf. mittelfristig auch sonntags öffnen werden („Wir werden schon jetzt in Frage gestellt.“), es sollte vorrangig aber auch Ziel der Landesregierung sein, existierenden Defiziten in der flächendeckenden Versorgung mit Bibliotheken in NRW (gerade im ländlichen Raum) gegenzusteuern.

Von der Landespolitik sollte zudem klar das Signal in die Kommunen gehen, dass das Bibliotheksstärkungsgesetz nicht dazu dienen soll, Investitionen in Technik und räumliche Ertüchtigung zu kompensieren über eine Umwandlung von Öffnungszeiten in reine Servicezeiten ohne Personal.

 

Diskussionspunkt IV: Bausteine für mögliche Förderprogramme entwickeln

Der Kulturförderplan 2019-2023 ist noch nicht verabschiedet – dies ist eine gute Grundlage, um die in Absatz D des Gesetzentwurfes angesprochene ‚Möglichkeit einer Förderung durch das Land’ passgenau zu konkretisieren, und zwar in der in entsprechenden – ebenfalls noch zu erarbeitenden –Förderrichtlinie. Im Gesetz selber heißt es: „Das Land unterstützt die öffentlichen Bibliotheken insbesondere bei der Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz, der Leseförderung, der Entwicklung neuer Dienstleistungen, insbesondere von Dienstleistungen, die nicht Ausleihe oder Rückgabe sind, und der Modernisierung der technischen Infrastruktur.“ In der Vorlage des Förderplanes ist unter der Überschrift ‚Kulturpolitischer Aufbruch in NRW’ die Rede davon, den „Kulturhaushalt sukzessive um 50% auf 300 Mio Euro zu erhöhen“ (S. 5) und die „kommunalen Bibliotheken [...] in ihrer digitalen Ertüchtigung“ zu unterstützen, damit „sie ihre vielfältigen Funktionen als Bildungs- und Informationszentrum sowie kommunikativer Ort zeitgemäß und erfolgreich erbringen können.“ (S. 9) Gute Chancen, um das Bibliotheksstärkungsgesetz mit einem umfassenden Stärkungspakt zu begleiten.

Investition in Fachpersonal wäre das wünschenswerteste Vorhaben – hier sind sich die Bibliotheken einig, wissen aber auch, dass nachhaltige personelle Zuwächse nur auf kommunaler Ebene zu erreichen sind. Projektstellen, die niedrigdotiert und zeitlich befristet sind, können keine Lösung darstellen, werden aber auch nicht grundsätzlich abgelehnt.

Was wurde sonst diskutiert?

  • Förderprogramme sollten mehrjährig laufen (lt. Kulturfördergesetz 3 – 5 Jahre) und möglichst ‚einfach’ in Bewerbung, Verwaltung und Abwicklung gestaltet sein.

  • Es sollte ein Fördermanagement implementiert werden, das insbes. für die kleineren Bibliotheken, ggf. angesiedelt bei der Fachstelle, Förderberatung leistet und die Bibliotheken von Antragstellung bis Antragsende berät und unterstützt, auch vor Ort. Der Fokus muss hier auch auf einer fachlich-methodischen Begleitung / Unterstützung bei Konzeptbildung im Rahmen des Bibliotheksstärkungsgesetz mit partizipativen Elementen liegen: Welches Modell kann die einzelne Bibliothek an ihrem Ort gut realisieren, was erwarten Stakeholder und v.a. Bürger/-innen von ihr?

  • Konzeptionelle und operative Unterstützung bei Bestandsaufnahme und Gemeinwesenanalyse (Was gibt es, was brauche ich? – gerne auch in Kooperation mit Fachstelle, Wegweiser Kommune der Bertelsmann Stiftung, ZBIW, TH Köln...) leisten

  • Mittel für Ausgestaltung in Raum, Funktion und Angebot (RFID, OpenLibrary, Veranstaltungs­programm) in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen, dabei aber auch konzeptionell beraten (s. Projektstelle).

  • Anschubfinanzierung ohne große Begründung ermöglichen und hierbei auch neue Modelle mit Pilot-Charakter einschließen

  • Pilotbibliotheken in unterschiedlichen Größen und mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen ausloben, dabei auch das interkommunale Miteinander stärken v.a. im ländlichen Raum

  • Kriterien und Beispielstandards definieren: Was heißt Erfolg?

  • Unterstützung leisten durch Best-Practice Sammlungen / Handreichungen für bspw. Musterdienstvereinbarung / Datenschutz für OpenLibrary / Ehrenamtsvereinbarungen

Schaut man auf die laufenden Förderprogramme und Beratungsangebote, die über das Ministerium für Kultur und Wissenschaft bzw. die Fachstelle NRW angeboten respektive umgesetzt werden9, finden sich bereits viele der angedachten Bausteine in den gegenwärtig laufenden Angeboten wieder. Dennoch, und dies wurde in der eher informellen Expertinnen- und Expertenrunde mit Vertreterinnen und Vertretern aus Landtag, vbnw, BIB, ver.di und einigen Bibliotheken am 13. September 2019 deutlich, ist es geboten, (dies wurde oben bereits einmal entsprechend formuliert) das Bibliotheksstärkungsgesetz mit einem umfassenden Stärkungspakt zu begleiten. Eine Öffnung an Wochenenden aber auch an anderen hoch frequentierten Zeiten kann und soll es ohne fachliche Begleitung (‚Kümmerer’- und Gastgeberfunktion) nicht geben.

Hierbei ist nach Ansicht der bibliothekarischen Verbände mehrgleisig vorzugehen:

  • Eine eigene Förderlinie für Pilotbibliotheken, die sonntags öffnen wollen (ggf. sollten auch Bibliotheken hier mit aufgenommen werden können, die samstags die Öffnungszeiten deutlich ausbauen oder ebd. neu implementieren) muss aufgesetzt werden. Dabei könnte eine Maßnahme sein, dass sonntags qualitativ hochwertig mit fachlichen ‚Kümmerern’ ein qualitativ nachhaltiges Angebot erstellt wird. Die Bibliotheken, die hier Interesse haben, müssten dann von der Idee bis zur Umsetzung unterstützt werden, und zwar so, dass auch vergleichende Best-Practice-Erfahrungen nachgehalten werden. Aspekte bei der Förderung sollten auch interkommunale Kooperationen und Kooperationen mit Kultur- und /oder Bildungseinrichtungeneinrichtungen vor Ort sein, aber auch Modellvarianten der technik-gestützten Öffnung (von RFID bis Open-Library-Ansätzen). Zudem sollte ein Coaching der Entscheider/-innen und Mitarbeitenden angedacht werden, um mögliche Teamkonflikte aufzufangen, ebenso wichtig ist eine fundierte Unterstützung bei der Entwicklung von unterschiedlichen Dienstvereinbarungen zur Realisierung veränderter/erweiterter Öffnungs- und Servicezeiten. Partizipative Konzeptentwicklung, die die Wünsche von Stakeholdern, möglichen Partner/-innen und v.a. auch den Bürger/-innen im Einzugsbereich integrieren, sollten bevorzugt gefördert werden; Mittel für kuratierte Angebote an den Wochenendöffnungen müssen unterstützend bereitgestellt werden.

  • Die bisherigen Maßnahmen auf Landesebene, die bereits Aspekte des Bibliotheksstärkungsgesetzes aufgreifen, müssen für Bibliotheken, die aus verschiedenen Gründen nicht sonntags öffnen können oder wollen, ausgebaut werden: technische, infrastrukturelle und räumliche Maßnahmen, die die Funktionsbeschreibungen des Gesetzes umsetzen, müssen nachhaltiger unterstützt werden.

  • Besonders berücksichtigt werden sollten Bibliotheken in Kommunen, die in der Haushaltssicherung oder im Nothaushalt ‚gefangen’ sind und Kommunen, in denen die Bibliotheken Funktionen in sozialen Brennpunkten übernehmen.

  • Um das Fördermanagement auszuweiten und die Bibliotheken intensiver begleiten zu können muss einerseits die Fachstelle personell aufgestockt werden, andererseits muss sie mit mehr Mitteln versehen werden, um die Begleitung der Bibliotheken, die sonntags öffnen wollen, auch mit externen Partnern (Coaching, Konzeption, operative Beratung vor Ort bzgl. Umsetzung in Dienstplan, Dienstvereinbarung etc., Evaluation) qualitativ hochwertig und zuverlässig leisten zu können.

Es ist Aufgabe des vbnw, diese Forderungen mit konkreten Zahlen an die Politik zeitnah heranzutragen, es ist aber auch Aufgabe der Bibliotheken, hier Ideen und Vorschläge an die Verbände, aber durchaus auch an die Ansprechpartner/-innen in Fachstelle und Ministerium konkret zu kommunizieren.10

Angedacht ist zudem, die Öffentlichen Bibliotheken, die Interesse an einer wie auch immer gearteten Umsetzung v.a. der Sonntagsöffnung haben, zeitnah zu identifizieren und hier im Herbst bereits in informellen Gesprächen auch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ministerium und Fachstelle das weitere Vorgehen zu konkretisieren. Dies wird weitestgehend auf Entscheiderinnen- und Entscheiderebene geschehen

Über ForumOEB, die BIB-Website und den vbnw-Newsletter werden die Verbände die Kolleginnen und Kollegen in den Bibliotheken über weitere Entwicklungen informieren. Die Verbände (ja, dies ist als Save-the-Date zu verstehen) werden im Vorfeld des BIBcamps am 15. November in der TH Köln ein offenes Informations- und Diskussionsforum am Vormittag organisieren.11

 

Zwischenfazit: Was bleibt?

Für ‚uns’ als Berufsverband bleibt der Balanceakt bestehen:

Wir wollen innovative und kundenorientierte Ansätze wie sie im Bibliotheksstärkungsgesetz nicht nur, aber auch mit der Änderung der Bedarfsgewerbeverordnung und damit der möglichen Sonntagsöffnung von unserem (politischen) Auftraggeber verankert werden, unterstützen. Wir sehen die Probleme bei der Umsetzung vor Ort und die oftmals ohnehin defizitäre Ausstattung einerseits, andererseits aber auch die Grenzen der Belastbarkeit in der Mitarbeiterschaft, aus der maßgeblich die Mitglieder im Berufsverband kommen.

Wir hoffen, dass die ‚Hebammenfunktion’ (Zitat Lorenz Deutsch, MdL), die der Gesetzgeber mit seinem Vorhaben intendiert, in den Kommunen eine nachhaltige Umsetzung findet; Voraussetzung dafür ist ein guter Bibliotheksstärkungspakt mit entsprechenden Förderprogrammen.

Bei all den Diskussionen in den letzten Wochen – ob nun für oder gegen die Sonntagsöffnung positioniert oder irgendwie dazwischen: Die Kolleginnen und Kollegen, die mit uns gesprochen haben und sich an den Diskussionen beteiligt haben (vor Ort, in ForumOEB oder auf anderen Kanälen), haben ihre Leidenschaft für die Bildungs- und Kulturinstitution Bibliothek deutlich zum Ausdruck gebracht.

Wir alle wollen ‚bibliotheken’12: zuverlässig, kompetent, mit Herz, Engagement und Leidenschaft – unter guten Arbeitsbedingungen, unterstützt von Kommune, Politik und für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

Für uns als BIB ist es originäre Aufgabe, auch weiterhin dazu beizutragen, Bibliotheken und v.a. auch die dort Beschäftigten, unsere Kolleginnen und Kollegen, zu stärken. Dafür setzen wir uns ein.

 

1 Vier davon haben stattgefunden in Krefeld, Münster, Bonn und Gütersloh. Herzlichen Dank an die gastgebenden Bibliotheken und die Teilnehmer/-innen.

„Von den 6 264 Mitgliedern (Stand Dezember 2014) haben 1 355 (21,6 Prozent) abgestimmt, davon stimmen 666 (49 Prozent) der neuen Position zu, 653 (48 Prozent) lehnen die Position ab, 36 Mitglieder (knapp 3 Prozent) enthalten sich oder haben ungültig abgestimmt.“ Remis. Ergebnisse der BIB-Mitgliederbefragung zur Möglichkeit einer Sonntagsöffnung in Öffentlichen Bibliotheken, in BuB H. 4.2015, S. 171; https://www.bib-info.de/verband/positionen/sonntagsoeffnung/remis.html

3 Dies wird im prolibris-Artikel (noch unveröffentlicht), der die Landtagsdebatte zusammenfasst, noch einmal deutlich. Als Berufsverband versuchen wir die Entwicklung zu begleiten, einen Kompromiss zwischen ‚sonntags öffnen können dürfen’ und ‚Sonntagsöffnung darf es nicht geben’ haben wir bisher nicht gefunden, daher ist die Positionierung basierend auf dem bisher einzig validen Ergebnis (ja, aber) für uns bindend.

4 In der kleinen Expertenrunde Mitte September 2019 waren für die Bundesebene Kerstin Thorwirth aus Halle und Klaus-Otto Nagorsnik (Stadtbibliothek Münster) für ver.di NRW vertreten. Die ausführliche Stellungnahme 17/1673 von ver.di finden Sie hier: http://b-u-b.de.dedi4661.your-server.de/attachments/ver.di-Vereinte-Dienstleistungsgewerkschaft-Landesbezirk-Nordrhein-Westfalen-28.06.2019-MMST17-1673.pdf

5 Für Nachfragen wenden Sie sich an kerstin.thorwirth@bibliothek.uni-halle.de

6 Vielleicht helfen Beispiele aus anderen Regionen weiter: In Groningen, so ein Beispiel das genannt wurde, gibt es einen Pool aus der Provinz von Fachleuten, die arbeitslos / arbeitssuchend sind und in der Region bezahlt in Bibliotheken eingesetzt werden.

7 In den „Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken“ vom 28.08.2018, hrsg. durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es auf S.1: „Grundsätzlich ist eine umfassende, vor allem inhaltliche Neukonzeption von Bibliotheksservices und -angeboten erforderlich.

8 Stellungnahme 17/1663 | Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen 26.06.2019 MMST17-1663. Online: http://b-u-b.de.dedi4661.your-server.de/attachments/Arbeitsgemeinschaft-der-Kommunalen-Spitzenverb--nde-Nordrhein-Westfalen-26.06.2019-MMST17-1663.pdf

9 vgl. Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen: Bibliotheksförderung. https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/bibliotheksfoerderung und Landesförderung. Blog der Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRW. https://oebib.wordpress.com/landesfoerderung/

10 Kontaktpersonen im Ministerium Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen sind Beate Möllers (Tel.: 0211 896-4817, beate.moellers@mkw.nrw.de) und Christine Holsträter (Tel.: 0211 896-4818, christine.holstraeter@mkw.nrw.de) ; in der Fachstelle ist dies v.a. Petra Büning (Tel: 0211 475 5515; petra.buening@brd.nrw.de). Im vbnw kontaktieren Sie bitte Johannes Borbach-Jaene, Direktor der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund (Tel.: 0231 50-23225, jborbach@stadtdo.de) oder Patrizia Gehlhaar als Geschäftsführerin (Tel. 0151 708 959 72; gehlhaar.vbnw@gmail.com); für den BIB fungieren als Ansprechpartner/-in Tom Becker (becker@bib-info.de), Sylvia Gladrow (gladrow@bib-info.de) und als Geschäftsführerin Kristina Lippold (Tel 0)7121 3491-13, lippold@bib-mail.de).

11 Schauen Sie vorbei, das Treffen findet voraussichtlich zwischen 10.00 und 11.45 statt, weitere Infos folgen. Zum BIBcamp finden Sie mehr unter https://b-u-b.de/12-bibcamp-an-der-th-koeln/ und https://www.bib-info.de/aus-fortbildung/fortbildung/fortbildungskalender/veranstaltungsdetails.html?tx_seminars_pi1%5BshowUid%5D=1019

12 Rob Bruijnzeels: Wir bibliotheken – bibliotheken ist ein Verb! Vgl. https://www.hdm-stuttgart.de/bi/symposium/skripte/Bruijnzeels_Bibliotheken ist ein Verb_Forum 2_14-12-05.pdf

 

 

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