Mehr als 660 Bibliotheken, Gemeinden, Kantone, Institutionen und Einzelpersonen wehren sich nach Angaben des Schweizer Bibliotheksverbandes »Bibliothek Information Schweiz« (BIS) gegen die geplante Einführung einer Verleihgebühr in der Schweiz. Eingeführt werden soll die Gebühr nach Überlegungen des Schweizer Bundesrats im Zuge einer Revision des Urheberrechtes.
Am 31. März ist die sogenannte Vernehmlassungsfrist zur geplanten Revision des Urheberrechtes abgelaufen. Dabei handelt es sich um eine Phase in der Schweizer Gesetzgebung, bei dem Kantone, Parteien, Verbände, etc. zur Stellungnahme aufgefordert werden. Die Schweizer Bibliotheksverbände BIS und SAB/CLP verzeichnen über 660 Stellungnahmen, in denen sich Bibliotheken, Trägervereine, Gemeinden und Kantone gegen die geplante Abgabe und für die kostenfreie Ausleihe durch Bibliotheken aussprechen. Das berichtet der BIS auf seiner Internetseite.
Bereits die Bezeichnung der geplanten Gebühr als Bibliothekstantieme, Verleihgebühr oder Verleihsteuer sei umstritten, heißt es weiter. In der Vorlage des Bundesrates bleibt offen, wie hoch diese Abgabe ausfallen soll. Von Bibliotheken und auch Museen wird die Idee nach BIS-Angaben grundsätzlich als untauglich zurückgewiesen. Viele Bibliotheken wiesen in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass die Verleihgebühr sie in ihrer Existenz gefährden würde oder massive Einschränkungen ihres Angebotes zur Folge hätten.
Kosten: 2,1 bis 8,6 Millionen Franken
Nach Berechnungen des BIS fließen bereits jetzt 22,6 Millionen Schweizer Franken (CHF) von den Bibliotheken an die Urheber, über Autorenhonorare durch den Medienerwerb, über Verleihgebühren und gezielte Autorenförderung mittels Veranstaltungen, Führungen und Schulungen. Durch die Einführung einer Bibliothekstantieme könnten Kosten in Höhe von 2,1 Millionen CHF bis 8,6 Millionen CHF hinzukommen
Die Bibliotheken verstünden nicht, weshalb die bisher bewährte Lösung des Urheberrechtes geändert werden soll. In anderen Fragen seien die Bibliotheken mit den Vorschlägen des Bundesrates zu Anpassungen des Urheberrechtes an digitale Entwicklungen vorwiegend einverstanden.
In Deutschland existiert bereits eine Bibliothekstantieme. Sie ist in § 27 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes geregelt. Pro Ausleihe müssen alle deutschen Bibliotheken etwa vier Cent an die Verwertungsgesellschaft Wort zahlen. Im Jahr 2010 betrugen die Kosten der Bibliothekstantieme für die Bibliothekstantieme etwa 11,2 Millionen Euro.