NRW unterstützt Bibliotheken mit 1,2 Millionen Euro bei Sonntagsöffnung

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Öffentliche Bibliotheken gehören neben Museen, Theatern und Kinos zu den Kultureinrichtungen mit den höchsten Besucherzahlen. Das im Oktober 2019 im nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedete Bibliotheksstärkungsgesetz ermöglicht es den Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen, nun auch sonntags zu öffnen. Dadurch sollen unter anderem Familien mehr Gelegenheiten zu einem gemeinsamen Bibliotheksbesuch bekommen. Um die Attraktivität der Bibliotheken weiter zu steigern, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft jetzt im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur ein neues Förderprogramm, ausgestattet mit 1,2 Millionen Euro, aufgelegt, das die Bibliotheken bei der Umsetzung der Sonntagsöffnung unterstützt und Anreize für die Entwicklung von Kulturangeboten schafft.

»Bibliotheken sind in vielen Kommunen wichtige öffentliche Orte des Austauschs, an denen Menschen abseits des Alltags zusammenkommen. Die Öffnung am Sonntag macht dieses Angebot noch besser zugänglich und trägt dazu bei, die Rolle der öffentlichen Bibliotheken als Kultur- und Begegnungsstätten zu stärken. Wir wollen die Bibliotheken ermutigen, diese Chance zu nutzen und Konzepte für abwechslungsreiche Kulturprogramme zu entwickeln«, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Im Zentrum des Förderprogramms steht die Erarbeitung eines Konzepts für die Sonntagsöffnung sowie der Ausbau von Personal, um den zusätzlichen Öffnungstag pro Woche zu gewährleisten. Um die kulturelle Bedeutung der Bibliotheken weiter auszubauen, wird zudem die Konzeptentwicklung einer Veranstaltungsreihe gefördert, die unter der Überschrift »Sonntags in der Bibliothek« ein familienfreundliches Kulturprogramm anbieten soll.

Bewerben können sich alle hauptamtlich geleiteten Öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen. Für das Veranstaltungsprogramm können auch ehrenamtlich betreute kommunale oder kirchliche Büchereien einen Antrag stellen. Die Förderung ist zunächst bis 2022 geplant, eine Fortsetzung des Programms ist beabsichtigt. Anträge können bis zum 31. März 2020 an die Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es hier.

 

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