Für den Kulturfonds Energie sind am Mittwoch vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages als erste Tranche 375 Millionen Euro freigegeben worden. Damit können unter anderen öffentliche Kultureinrichtungen wie Bibliotheken eine Bezuschussung ihrer Energiemehrbedarfe in Höhe von mindestens 50 Prozent beantragen. Die maximale Förderhöhe richtet sich nach Angaben der Bundesregierung »nach der Höhe des regulären Bundesanteils der jeweiligen Einrichtung.« Bei privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren können bis zu 80 Prozent der Mehrbedarfe übernommen werden. Insgesamt stehen rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Für die Abwicklung der Fördermittel sind die Länder zuständig.
Dazu erklärt Barbara Schleihagen, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv): »Wir begrüßen, dass der Kulturfonds Energie des Bundes nun auf den Weg gebracht wurde und Kultureinrichtungen wie Bibliotheken Mittel für ihren Mehrbedarf an Energiekosten beantragen können. Seit Beginn des Winters haben Bibliotheken mit steigenden Energiepreisen zu kämpfen. Gleichzeitig setzen sie alles daran, um vor allem den Menschen, die von der Energiekrise besonders betroffen sind, einen Aufenthaltsort zu ermöglichen: mit Medien, Internetarbeitsplätzen und Informationen zur Energiekrise.«
Bereits im Sommer haben sich Bibliotheken auf die Energiekrise eingestellt. Ihr Ziel ist es, nicht nur Räumlichkeiten bereitzustellen, sondern auch Wärme durch Begegnung zu schaffen. In Berlin hat sich beispielsweise das Netzwerk der Wärme gegründet, an dem auch die Berliner Öffentlichen Bibliotheken beteiligt sind. Einige Bibliotheken haben in dem Zuge ihre Öffnungszeiten verlängert, andere haben temporär auch sonntags geöffnet.
Eine Stellungnahme des dbv zur gesellschaftlichen Rolle der Bibliotheken in der Energiekrise ist hier zu finden.