Turnusgemäß finden in diesem Jahr die Wahlen für den BIB-Bundesvorstand und für das BuB-Herausgebergremium statt. Für die Vorstandswahl haben sich sieben Kandidatinnen und Kandidaten für fünf zu vergebende Posten aufstellen lassen, bei der Wahl für die Herausgeberinnen und Herausgeber treten die bisherige Amtsinhaberin und der bisherige Amtsinhaber erneut zur Wahl an. Die Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten ist in der aktuellen BuB-Aprilausgabe (Seite 199 ff.) sowie auf der Webseite des BIB zu finden. Nach der entsprechenden Satzungsänderung beträgt die künftige Amtszeit beider Gremien nun vier statt wie bisher drei Jahre.
Beide Wahlen werden als geheime Abstimmungen mit Stimmzetteln auf der BIB-Mitgliederversammlung am 4. Juni 2024 während der BiblioCon in Hamburg durchgeführt. Für alle BIB-Mitglieder, die keine registrierten Teilnehmer/-innen für die BiblioCon sind, gilt die Einladung zur Mitgliederversammlung als Zugangsberechtigung zum Kongressgelände.
Da der Besuch der Mitgliederversammlung nur für einen Bruchteil der BIB-Mitglieder realisierbar ist, ermöglicht die Satzung des BIB, die Wahl auf der Mitgliederversammlung mit einer vorgeschalteten Briefwahl zu kombinieren. Am Ende beider Wahlgänge werden die Stimmzettel aus der Briefwahl und der Präsenzwahl gemeinsam ausgezählt.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt nach Anforderung durch das Mitglied über die BIB-Geschäftsstelle. Die Anforderung ist ab sofort und bis spätestens 10. Mai möglich, um einen rechtzeitigen Versand der Abstimmungsunterlagen zu gewährleisten. Bitte richten Sie Ihre Anforderung – per Post oder per E-Mail – an folgende Adresse:
BIB-Geschäftsstelle
Stichwort »Briefwahl 2024«
Postfach 1324, 72703 Reutlingen
E-Mail: service@bib-info.de
Bitte geben Sie bei der Anforderung Ihren vollständigen Namen sowie die aktuelle Versandadresse an.
Die Kosten für den Versand der Briefwahlunterlagen an das Mitglied trägt der BIB, die Kosten für das Rücksenden der ausgefüllten Wahlzettel das Mitglied. Bitte beachten Sie, dass auf dem äußeren Postbriefumschlag zwingend die Angabe des Absenders anzubringen ist, andernfalls können die Wahlberechtigung des Einsenders beziehungsweise der Einsenderin und damit die Gültigkeit der Stimme nicht festgestellt werden.
Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses werden in einem ersten Arbeitsgang durch den Wahlausschuss lediglich die Angaben auf den Postumschlägen geprüft und der Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis angebracht. Ist das BIB-Mitglied im Wählerverzeichnis aufgeführt, wird der Postumschlag geöffnet und vom Umschlag mit den Stimmzetteln getrennt aufbewahrt. Postumschläge ohne ausreichende Absenderangabe werden ungeöffnet aufbewahrt und gelten als ungültige Stimme. Die Auszählung der Stimmen aus Brief- und Präsenzwahl erfolgt in einem Arbeitsgang.
Der letzte Termin für die Rücksendung der Unterlagen an den Wahlausschuss ist der 21. Mai 2024. Dabei gilt das Datum des Poststempels.
Die BIB-Mitglieder sind aufgerufen, zahlreich an den Wahlen teilzunehmen, das stärkt die Legitimation der künftigen Amtsinhaber/-innen sowie den Berufsverband insgesamt.