Von »Ich bin leise« bis »Deine Bibliothek, deine Verantwortung«

Soziale Verhaltensregulation in Öffentlichen Bibliotheken im Spannungsfeld von Norm und Freiheit.
Foto: EdwardSamuel - stock.adobe.com

 

Öffentliche Bibliotheken nutzen unterschiedliche schrifttextbasierte Kommunikationsstrategien, um das Verhalten ihrer Nutzer/-innen zu steuern. Welche Ursachen zugrunde liegen und welche Konsequenzen das hat, zeigt die folgende Untersuchung.

Ausgangslage: Verschiedene Nutzungsinteressen

Mit dem raumsoziologischen Konzept des Dritten Orts ist für Öffentliche Bibliotheken ein Rahmen gefunden, der Bibliotheken nicht nur als Aufbewahrungs- oder Ausleih- und Lernort perspektiviert, sondern dessen funktionale Hybridität akzentuiert – als Kombination aus externem Arbeits-, Wohn- und Spielzimmer, als Ort des gesellschaftlichen Austauschs und öffentlichen Küchentischgesprächs. 

In der Bibliothekspraxis ist es indes nicht immer einfach, die mit dieser funktionalen Mehrfachbelegung des Orts Öffentliche Bibliothek korrelierenden unterschiedlichen Nutzungsintentionen miteinander in Einklang zu bringen. Zeitungsleser/-innen treffen auf junge Familien, versierte Bibliotheksnutzer/-innen auf Bibliotheksnovizinnen und -novizen, die sich in die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten des Orts erst noch einüben. Öffentliche Bibliotheken haben daher unterschiedliche Strategien entwickelt, die heterogenen Interessen und Dispositionen der Nutzer/-innen zu berücksichtigen und dabei zugleich ein soziales Miteinander an diesem hybriden Ort zu gewährleisten. 

Hinweisschilder und andere Betextungen im Raum der Bibliothek stellen ein Instrument hierfür dar. Über deren Realisierungsformen oder gar kommunikativen Erfolg, Nutzungsoptionen und Verhaltensregeln am Ort Bibliothek zu vermitteln, ist es bislang jedoch kaum zu einem Austausch gekommen. Nur vereinzelt wurde im bibliothekswissenschaftlichen Diskurs diskutiert, wodurch die schriftliche Vermittlung von sozialen Verhaltensregeln charakterisiert ist oder wie sich diese optimieren lässt.1 

Auf welche schrifttextbasierten Kommunikationsstrategien greifen Öffentliche Bibliotheken gegenwärtig zurück, um auf das Verhalten ihrer Nutzer/-innen Einfluss zu nehmen? Diese Frage stand im Fokus einer explorativen Erhebung, die von Januar bis März 2022 im Rahmen einer Abschlussarbeit an der Universität Würzburg durchgeführt wurde und deren Ergebnisse im Weiteren kursorisch präsentiert werden. 

Über die Mailingliste forumoeb wurden Öffentliche Bibliotheken gebeten, Fotos von Hinweisschildern & Co. zur Verfügung zu stellen, die sich auf die Regulation des sozialen Verhaltens beziehen (zum Beispiel Ruhegebote, Rauchverbote, Mahnung zu Respekt gegenüber Mitmenschen oder zum angemessenen Umgang mit den Medien et cetera). Auf diesem Weg wurde ein Untersuchungskorpus mit 46 Textfunden aus 13 Öffentlichen und einer Schulbibliothek erstellt.2

Typisierungsentwurf: Verhaltensregulationen mittels Schildern & Co.

Tabelle 1 bringt in eine Übersicht, welche verschiedenen Funktionstypen der Raumbetextung im Rahmen der pragmastilistisch akzentuierten textlinguistischen Analyse mehrheitlich ermittelt werden konnten. Das Spektrum dessen, wie Verhaltensregeln verbalisiert werden, reicht dabei prinzipiell von klar anweisend (zum Beispiel Verwendung von Imperativen) bis hin zu unterhaltend (zum Beispiel durch humorvolle und sprachspielerische Elemente) und implizit appellativ.

Unterschiede in der Explizitheit der Aufforderung

Im Weiteren soll das Kontinuum aus Verhaltensregulationen mit sehr hohem bis hin zu sehr niedrigem Explizitheitsgrad mit Beispielen greifbarer gemacht werden. 

 

Die Aufforderung im Vordergrund 

Eine prototypische Form, das soziale Verhalten am Ort der Öffentlichen Bibliothek zu regulieren, sind Benutzungsordnungen, die gut sichtbar aufgehängt werden (siehe Abbildung 1). Die in Benutzungsordnungen aufgeführten Verbote, Gebote, Erlaubnisse samt Begründungen haben einen rechtlich bindenden Charakter.3 Die Über- oder Untertitelung von Aufforderungen mit »Benutzungsordnung« kommuniziert diese Verbindlichkeit, sich an das Vorgegeben zu halten. Im Abbildungsbeispiel 1 werden zudem explizite stark direktive Ausdrucksmöglichkeiten gewählt, welche den Aufforderungscharakter noch verstärken. Dies geschieht in Form von Imperativen mit konkreten Handlungsanweisungen (zum Beispiel »sorgen Sie«, »achten Sie«, »nutzen Sie«) oder von performativen Verboten (zum Beispiel »ist nicht gestattet«). Finden sich zudem Erklärungen zu Ver- und Geboten, so ist dies Ausdruck dafür, dass es der Institution Bibliothek daran gelegen ist, nicht nur als Regulierungsinstanz wahrgenommen zu werden, sondern einen Konsens mit ihren Nutzer/-innen über die geltenden Regeln herzustellen.

Manche Hinweisschilder bleiben in der gewünschten Zielhandlung ihrer Aufforderung wiederum sehr vage. Was die Nutzer/-innen (nicht) tun sollen, wird nicht klar benannt. Stattdessen lassen Imperative wie »Verhalte dich bei uns verantwortungsvoll und respektvoll« (siehe  Abbildung 2) Deutungsspielräume, was verantwortungsvolles und respektvolles Verhalten in öffentlichen Einrichtungen bedeuten kann. Die Antwort hängt stark vom jeweiligen Verständnis der Bibliotheksnutzer/-innen und -mitarbeiter/-innen ab. 

 

Kreativ-spielerisch überformte Aufforderungen

Auch soziale Verhaltensregeln im Besonderen werden mitunter kreativ-spielerisch inszeniert, durch Wortspiele, visuelle Elemente (zum Beispiel Fotos, Illustrationen, Piktogramme), intertextuelle Referenzen zu Büchern oder Filmen sowie durch Systemreferenzen zu anderen Textsorten. Im Abbildungsbeispiel 3 liegt eine Systemreferenz auf die Textsorte »Spielanleitung« vor. Verhaltensge- und -verbote werden im Spielkontext verortet (siehe zum Beispiel »disqualifiziert werden« und »die rote Karte bekommen« als Sanktionsausdrücke), was ihren Direktivitätsgrad tendenziell abschwächt, da Aufforderungen in der Textsorte Spielanleitung – anders als bei Benutzungsordnungen – als weniger verpflichtend erscheinen. 

Kreativ-spielerische Kommunikationsstrategien, die zudem hohes emotionales Aktivierungspotenzial haben, überformen die Handlungsaufforderung ästhetisch. Die Aufforderungen wirken zugleich unterhaltend, der verhaltensnormative Aussagegehalt wird gebrochen. Die Institution Bibliothek, Urheberin der Raumbetextung, inszeniert sich so zugleich als weniger anweisend.



Verhaltensvorgaben im sprachspielerischen Gewand werden womöglich eher von den Bibliotheksnutzerinnen und -nutzern wahrgenommen, memoriert und befolgt.4 Für Ursula Georgy stellen kreativ-sprachspielerische Inszenierungen von Aufforderungen ein noch gezielter einzusetzendes Instrument dar, um Bibliotheksnutzer/-innen inhaltlich zu erreichen. Sie schlägt als Dreischritt der Kommunikation mit den Nutzerinnen und Nutzern vor: Wecken von Sympathie, Vermittlung von Informationen, Appell an die Eigenverantwortung5

Als Blaupause insbesondere für den ersten Schritt sollen Verfahren der Aufmerksamkeits- und Akzeptanzsteigerung aus der Werbekommunikation dienen. De facto finden derartige Verfahren in Öffentlichen Bibliotheken bereits Anwendung, wie im Rahmen der vorliegenden Untersuchung festzustellen war. Da Öffentliche Bibliotheken in modernen Konzeptionen zunehmend ein offener, freier Raum des sozialen Austausches sein wollen und eine sehr explizit-direktive Ver- und Gebotskommunikation damit schwerlich vereinbar ist, stellt sich die Frage, ob sich derartige Methoden bereits aus diesem Grund (intuitiv) etablieren.

Indirekte Aufforderungen

Während die bisher beschriebenen Realisierungsformen der Verhaltensregulation ihren Aufforderungscharakter sprachlich vergleichsweise explizit zum Ausdruck bringen, finden sich unter den Textfunden auch indirektere Realisierungen der Handlungsaufforderung. Anstatt einer klaren Handlungsaufforderung an die Nutzer/-innen, geben diese Hinweisschilder Informationen zum zugrundeliegenden Bibliothekskonzept6 und machen Handlungsangebote, bei denen die Nutzer/-innen die freie Wahl haben (siehe Abbildung 4: sich zu unterhalten oder nicht).

Doch selbst die definierend-normierende Benennung des Orts, zum Beispiel als »Ort der Begegnung« (Abbildung 4) oder »offener Ort der Demokratie, Kreativität, Solidarität und Teilhabe für alle« (Abbildung 2), präfiguriert das Verhalten der Benutzer/-innen: Der Bibliotheksraum wird als ein sozialer Raum konstruiert, der erst durch die Handlungen der sich darin aufhaltenden Personen entsteht und seinen sozialen Zweck erfüllt. Die Nutzer/-innen können sich indirekt dazu aufgefordert sehen, sich diesem übergeordneten Zweck zuträglich zu verhalten. Wie dies inhaltlich zu füllen ist, bleibt auf den Schildern häufig offen beziehungsweise ist mit Weltwissen aufzufüllen. Im Abbildungsbeispiel 4 allerdings ist ein konkretes, dem Bibliotheksverständnis als »Ort der Begegnung« adäquates Verhaltensangebot (sich zu unterhalten) unterbreitet.

Ein anderer Typus der indirekten Aufforderung im Korpus stellt die »untergeschobene« Obligation dar. In Abbildung 5 erfolgt eine Selbstverpflichtung in Form einer Figurenrede in der inklusiven ersten Person Singular (»Ich« + gewünschte Handlung). Im Beispiel wird den Benutzerinnen und Benutzern der Bibliothek diese Selbstverpflichtung, leise zu sein, ordentlich mit den Büchern umzugehen et cetera, in den Mund gelegt, die zugleich Adressatinnen und Adressaten der darin zum Ausdruck gebrachten Handlungsverpflichtung sind. In der Wahl des inklusiven »Ich« wird zudem implizit an die Eigenverantwortung aller erinnert beziehungsweise appelliert.

Abschließende Einordnung

Die Untersuchung hat gezeigt, dass Öffentliche Bibliotheken sehr unterschiedliche schrifttextbasierte Kommunikationsstrategien nutzen, um das Verhalten ihrer Nutzer/-innen zu steuern. Sie reichen von Top-down-Strategien der klaren Anweisung aus der Position der institutionellen Stärke heraus bis hin zu aufforderungslosen Raumkonzeptbenennungen, aus denen die Nutzer/-innen eigene Handlungsschlüsse ziehen müssen. Während manche Bibliotheken wiederum moralisierend an Grundsätze des menschlichen Zusammenlebens appellieren, versuchen andere im Rückgriff auf kreativ-sprachspielerische Elemente zwar konkret im Aufforderungsgehalt zu sein, aber weniger direktiv und hierarchisch zu kommunizieren, oder aber sie akzentuieren die Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen für ein Funktionieren der Institution Bibliothek und ihrer institutionellen Zwecke. 

Angesichts derzeit partizipativ ausgerichteter Bibliothekskonzeptionen ist zu erwarten, dass stark direktive Strategien der Verhaltensregulation gegenüber schwach direktiven Kommunikationsstrategien an Bedeutung verlieren werden. Welche Effekte die unterschiedlichen Varianten der (indirekteren) Aufforderung tatsächlich auf das Verhalten oder auf Einstellungen der Nutzer/-innen haben, bleibt indes weiterhin zu klären.

[1] Versuche, diese Lücke zu schließen, finden sich beispielsweise bei: Alker, Stefan, Windbichler, Hannah: Immer furchtbar nett. Postkarten an der Universitätsbibliothek Wien. In: Mitteilungen der VÖB, 67, H. 2 (2014), S. 215–220; Alker-Windbichler, Stefan: Benutzerkommunikation. In: Hauke, P., Kaufmann, A., Petras, V. (Hrsg.): Bibliothek – Forschung für die Praxis, 2017, S. 78–88; Georgy, Ursula (2010): Verbote als Marketinginstrument in Bibliotheken. In: Bibliothek Forschung und Praxis, 34 (2010) 3, S. 311–322
[2] In der überwiegenden Mehrzahl handelt es sich hierbei um Schilder, in einem Fall um einen Flyer, in zwei Fällen um Feedback-Boxen. Vier Einrichtungen meldeten zudem rück, dass es in ihren Räumlichkeiten keinerlei Beschilderung gebe, die das soziale Verhalten thematisiere.
[3] Vgl. Fandrych, Christian; Thurmair, Maria: Textsorten im Deutschen. Linguistische Analysen aus sprachdidaktischer Sicht. Stauffenburg-Linguistik Band 5. Tübingen, 2011, S. 194
[4] Vgl. Stöckl, Hartmut: Werbung in Wort und Bild. Textstil und Semiotik englischsprachiger Anzeigenwerbung. Frankfurt am Main, 1997, S. 73; Hausendorf, Heiko; Kesselheim, Wolfgang: Textlinguistik fürs Examen. Linguistik fürs Examen, Band 5. Göttingen, 2008
[5] Vgl. Georgy (Anm. 1), S. 320f.: Georgy erörtert ihren Vorschlag anhand einer Kampagne der Berliner Stadtreinigung. 
[6] Beispielsweise greifen die Schilder der Abbildungen 2 und 4 zentrale Aspekte aus dem jüngeren Diskurs um das Selbstbild (Öffentlicher) Bibliotheken wörtlich oder inhaltlich auf, wie der Eigenanspruch der Inklusivität, (weltanschauliche) Neutralität, Kommunikation und Partizipation. Etwas subtiler erfolgt mitunter die Konstruktion des Orts Bibliothek als kreativ. Die Würzburger Stadtteilbibliothek Hubland reklamiert beispielsweise für sich, ein Ort der Kreativität zu sein, was sich auch performativ in der humorvollen, sprachspielerischen Beschilderung des Bibliotheksraumes wiederholt.

Magdalena Belz ist Masterstudentin der Allgemeinen und Angewandten Sprachwissenschaft an der Universität Würzburg. In ihrer Bachelorarbeit hat sie 2022 die Kommunikation zwischen Bibliotheken und ihren Nutzerinnen und Nutzern untersucht.

Dr. Christine Ott ist Akademische Rätin am Lehrstuhl für Didaktik der deutschen Sprache und Literatur der Universität Würzburg. Sie lehrt und forscht dort unter anderem zu sprachlicher und literarischer Bildung in außerschulischen Institutionen und zur Realisierung institutionenübergreifender Bildungspartnerschaften, insbesondere zur systematischeren Vernetzung von Bibliothek, Schulbibliothek und Schule.

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