Saarbrücken. In der aktuellen Ausgabe des Amtsblattes des Saarlandes sind unter den Einrichtungen, die unter Einhaltung bestimmter Hygienebedingungen wieder öffnen dürfen, neben Fahrrad- und KFZ-Händlern, Grünschnittsammelstellen und Buchhandlungen auch Bibliotheken und Archive genannt. In einem Schreiben an die Bibliotheken des Landes weist das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur heute darauf hin, dass einschränkende Bestimmungen (wissenschaftlich oder öffentlich) hier nicht getroffen seien. Deshalb werden auch die Leiter/-innen Öffentlicher Bibliotheken aufgefordert, vor Ort mit ihren Verwaltungen abzuklären, ob die Einrichtungen bereits ab nächster oder übernächster Woche wieder öffnen können.
Gestern war es sowohl in den Medien als auch in den bibliothekarischen Diskussionslisten zu unterschiedlichen Interpretationen der von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwochabend beschlossenen Maßnahmen zur Lockerung der Corona-Einschränkungen gekommen. Umstritten war, ob neben den Hochschulbibliotheken auch Öffentliche Bibliotheken ab kommenden Montag wieder öffnen können – wenn Auflagen zur Hygiene erfüllt sind, der Zutritt gesteuert wird und Warteschlangen vermieden werden. In einer Mitteilung der Bundesregierung dazu werden lediglich die Hochschulbibliotheken genannt.
Am Nachmittag teilte der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) in einer Pressenotiz zur Sache mit: „Inwieweit die Bibliotheken nun wieder für ihre Nutzer/-innen öffnen können, hängt von der jeweiligen Bundeslandverordnung und den Entscheidungen der örtlichen Verwaltungen ab und ist streng an die bekannten Auflagen gebunden. Von daher muss die Wiedereröffnung von Bibliotheken mit viel Bedacht und großer Vorsicht erfolgen.“
Der dbv hat auf seiner Webseite eine Übersicht mit den jeweiligen Länderverordnungen zusammengestellt, die er fortlaufend aktualisiert. Hier ist zu entnehmen, in welchen Bundesländern Bibliotheken geöffnet werden können.
red / 17.4.2020