Berlin. Immer mehr Bücher werden heute als E-Book digital veröffentlicht und gelesen. Der digitale Zugang ist gerade in Zeiten von Corona und geschlossenen Bibliotheksgebäuden oft die einzige Möglichkeit für Bürger/-innen, an Bücher, Informationen und Medien heranzukommen. Doch beim sogenannten »E-Lending« – also der temporären Bereitstellung einer Nutzungslizenz für ein elektronisches Buch – wird den Bibliotheken ein Riegel vorgeschoben. 70 Prozent der E-Book-Titel der Spiegel-Bestsellerliste (Belletristik und Sachbücher) werden Bibliotheken bis zu einem Jahr lang vorenthalten.
In einem Offenen Brief, den bislang bereits über 600 Bibliotheksleitungen unterschrieben haben, fordert der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nun auf, sich dafür einzusetzen, dass Bibliotheken ihrem Kultur- und Bildungsauftrag durch den umfassenden Verleih auch von elektronischen Büchern nachkommen können.
Der Offene Brief kann hier abgerufen werden.
Dazu Prof. Andreas Degkwitz, Bundesvorsitzender des dbv: »Der Deutsche Bibliotheksverband vertritt bundesweit elf Millionen Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer. Sein zentrales Anliegen ist es, Bürgerinnen und Bürgern ungehinderten Zugang zu Informationen, Bildung und Medien zu ermöglichen. Denn der freie Zugang zu Wissen und Information unabhängig von Bezahlschranken ist ein Grundrecht. Doch das seit Jahren fehlende Verleihrecht für E-Books im Urheberrecht höhlt die Kultur- und Bildungsinfrastruktur der Öffentlichen Bibliotheken aus. Anlässlich des aktuell vorliegenden Gesetzentwurfes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes ist es daher unerlässlich, endlich eine entsprechende gesetzliche Regelung aufzunehmen. Der dbv und die über 600 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Offenen Briefes fordern daher die Politik auf, hier endlich die notwendige Grundlage zu schaffen.«
Die Kernforderungen der Bibliotheken lauten:
- E-Books sollen dem gedruckten Buch in allen Bereichen rechtlich gleichgestellt werden – wie dies bereits bei der reduzierten Mehrwertsteuer und der Buchpreisbindung erzielt wurde – so auch beim E-Lending. Dazu ist eine gesetzlich geregelte Grundlage für faire Lizenzmodelle durch eine entsprechende Aktualisierung des Urheberrechtsgesetzes nötig.
- Die Bibliothekstantieme soll auf elektronische Werke ausgeweitet werden, damit Autorinnen und Auroen auch für das E-Lending wie bei gedruckten Büchern angemessen vergütet werden. Im Gegenzug dazu müssen den Bibliotheken die gleichen Nutzungsrechte für elektronische, wie für gedruckte Werke eingeräumt werden.
Mehr Informationen zu der Kampagne #BuchistBuch und zum E-Lending gibt es hier.
red. / 25.1.2021