Mehrwertsteuersatz für E-Books soll sinken

Berlin. Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) begrüßt die auf der Klausurtagung der Fraktionsspitzen der Koalitionsparteien in Königswinter beschlossene Vereinbarung, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für gedruckte Medien künftig auch für E-Medien anzuwenden.  Nach Ansicht des Verbandes erkennen die Koalitionsparteien mit der steuerlichen Gleichstellung von E-Books, E-Paper und Hörbüchern die besondere Rolle der E-Medien im digitalen Zeitalter an. Der Verband wertet dies als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern.

 

Für Hörbücher lässt die Europäische Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie eine Angleichung bereits zu, für E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien müsse sich Deutschland allerdings zuerst auf europäischer Ebene für eine Ausnahme einsetzen.

 

Der geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Bücher, Zeitschriften, Zeitungen und jetzt auch E-Medien dient dem Zweck, den Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe am kulturellen Leben zu erleichtern. Für Bibliotheken würde diese Maßnahme den Medienetat deutlich entlasten.

 

„Die steuerliche Gleichstellung ist ein wichtiger Schritt in der Frage der rechtlichen Gleichstellung von E-Medien und gedruckten Büchern“, so Verbandsvorsitzender Frank Simon-Ritz am Rande einer Zusammenkunft der Direktoren der wissenschaftlichen Bibliotheken in Berlin. „Denn Bibliotheken benötigen das Recht, alle E-Medien verleihen zu können. Die Regelungen für den Verleih von physischen Werkstücken beziehungsweise Büchern müssen auch für nicht-körperliche Werke gelten“, so Simon-Ritz weiter. Dieses Thema verfolgt der dbv intensiv mit der Kampagne „E-Medien in der Bibliothek - mein gutes Recht!“ - siehe hierzu auch: www.bibliotheksverband.de/dbv/kampagnen/e-medien-in-der-bibliothek.html (6.4.2014)

 

 

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