Berlin. Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) begrüßt, dass der Deutsche Bundestag am 6. November den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für alle Verlagserzeugnisse beschlossen hat. Damit erstreckt sich der nach EU-Recht reduzierte Steuersatz von sieben Prozent nicht nur auf gedruckte Presse- und Bucherzeugnissen, sondern auch auf Apps, Websites und jetzt auch auf Datenbankangebote mit Büchern, Zeitungen und Zeitschriften.
Der dbv hatte sich zuvor gemeinsam mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, dem Verband Bildungsmedien, dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger sowie dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels stark dafür eingesetzt, die reduzierte Mehrwertsteuer auch für Online-Publikation anzuwenden und zwar auch dann, wenn dieselbe Publikation nicht einzeln, sondern gemeinsam mit weiteren Publikationen in gebündelter Form aus einer Datenbank heraus angeboten wird. Dies war im Regierungsentwurf zunächst ausdrücklich ausgeschlossen worden.
»Sowohl analoge als auch digitale Medien prägen das heutige Leseverhalten. Bibliotheken erleben eine steigende Nachfrage nach elektronischen Büchern und Zeitschriften. Zugleich besteht weiterhin Bedarf nach Literatur in gedruckter Form. Die im Bundestag beschlossene steuerliche Gleichbehandlung von digitalen und gedruckten Presse- und Bucherzeugnissen begrüßen wir daher ausdrücklich. Wir freuen uns, dass diese Neuregelung jetzt auch Datenbanken einbezieht, die einen ganz wesentlichen Bestandteil einer zeitgemäßen digitalen Bibliothek ausmachen«, so Prof. Andreas Degkwitz, Bundesvorstandsvorsitzender des dbv.
Die Stellungnahme des Verbändebündnisses ist hier zu finden.
dbv / 12.11.2019