Größer könnten die Gegensätze nicht sein: Für die einen ist TTIP »Ein Programm für Wohlstand«, für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze durch Freihandel, die große Chance zur Belebung der Weltwirtschaft, ein Symbol für die Stärkung der transatlantischen Allianz gegen die Despoten des Ostens und der Einstieg in die längst überfällige Beseitigung von staatlichen Kultursubventionen; für die anderen ist es »Ein heimlicher Staatsstreich«, »Eine Wahnsinnstat«, das Einfallstor für den Abbau von sozialen Standards, ein Instrument zur »Amerikanisierung« und das Ende der »kulturellen Vielfalt« in Europa. Diese Gegensätze spiegeln sich in den publizistischen Debatten der vergangenen Monate wider.[1] Es ist dabei nicht leicht herauszufinden, welche Seite die richtige Bewertung abgibt. Das wird letztlich auch erst das Verhandlungsergebnis zeigen, das für 2015 erwartet wird. Doch so viel steht fest: Auch die Bibliotheken werden von diesem Abkommen betroffen sein. Daher ist Aufklärung über das, was auf dem Spiel steht, dringend notwendig.
Wer die »Leitlinien für die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika« liest, die am 17. Juni 2013 vom Rat der Europäischen Union (EU) beschlossen worden sind und in der deutschen Übersetzung 18 Seiten umfassen, könnte beruhigt sein.
Die Theorie: Das Verhandlungsmandat der EU-Kommission
Darin heißt es, dass von dem Abkommen »ausschließlich Bestimmungen über den Handel und handelsrelevante Bereiche enthalten« sein werden (1). Das Abkommen werde »ehrgeizig, umfassend, ausgewogen und in jeder Hinsicht mit den im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) bestehenden Regeln und Pflichten vereinbar sein« (2). In dem Abkommen soll es um »die beiderseitige Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen sowie Regeln zu handelsbezogenen Fragen« gehen, »wobei es ehrgeizige Ziele verfolgt, die über die bestehenden WTO-Verpflichtungen hinausgehen«. (3) Artikel 4 hält fest, dass die sich aus dem Abkommen ergebenden Pflichten »auf allen staatlichen Ebenen bindend sein werden«.
Das »Gesamtpaket« des Abkommens soll »drei Hauptkomponenten« umfassen (5): Marktzugang; Regulierungsfragen und nichttarifäre Hemmnisse; Regeln. Es gehe um »eine tatsächliche Öffnung der Märkte«. Im Kapitel »Präambel und allgemeine Grundsätze« wird das »Recht der Vertragsparteien« festgeschrieben, »die für die Verwirklichung legitimer Gemeinwohlziele erforderlichen Maßnahmen auf dem ihnen zweckmäßig erscheinenden Schutzniveau in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Arbeit, Verbraucher, Umwelt und Förderung der kulturellen Vielfalt, wie in dem Übereinkommen der UNESCO zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen festgelegt, zu treffen« (6). An gleicher Stelle wird die »Zusage der Vertragsparteien« gegeben, »mit allen relevanten interessierten Akteuren einschließlich der Privatwirtschaft und zivilgesellschaftlicher Organisationen zu kommunizieren«.
Unter der Kapitelüberschrift »Ziele« werden für das Abkommen »Bestimmungen« explizit ausgeschlossen, »die die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der Union oder ihren Mitgliedstaaten – insbesondere im kulturellen Bereich – beeinträchtigen würden, wobei es die Union und ihre Mitgliedstaaten auch nicht an der Weiterführung bestehender Politiken und Maßnahmen zur Unterstützung des kulturellen Sektors in Anbetracht des Sonderstatus dieses Sektors in der EU und in den Mitgliedstaaten hindern darf« (9). Was den »Marktzugang« für den »Warenhandel« betrifft, sind im Rahmen der Verhandlungen »die Konzepte der Ursprungsregeln der EU und der USA so aneinander anzunähern, dass der Handel zwischen den beiden Seiten erleichtert und den Ursprungsregeln der EU und den Interessen der Hersteller in der EU Rechnung getragen wird.« (11)
Dass bei den Verhandlungen über »Dienstleistungshandel und Niederlassung« die »audiovisuellen Dienste« explizit ausgeklammert bleiben (21), ist einer Intervention der Regierung Frankreichs zu verdanken, die ihre nationale Filmindustrie und damit auch die Europas vor dem amerikanischen Zugriff schützen wollte. Das Kapitel »Investitionsschutz« definiert als eines der zentralen Ziele der Verhandlungen, »gleiche Ausgangsbedingungen für Investoren in den USA und in der EU vorzusehen« (23). Für die »Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investor und Staat« soll »ein so breites Spektrum von Schiedsgremien für Investoren vorgesehen werden, wie es derzeit im Rahmen der bilateralen Investitionsabkommen der Mitgliedstaaten zur Verfügung steht«. (ebd.)
Die Praxis: Geheimverhandlungen statt Transparenz
So weit so gut. Aber: Diese »Leitlinien« wurden von den 28 Regierungen der EU beschlossen und als »geheimes Dokument« weder dem EU-Parlament noch der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben. Die Veröffentlichung erfolgte erst im Frühjahr 2014 auf Initiative von EU-Parlamentsabgeordneten der Grünen unter www.ttip-leak.eu.
[caption id="attachment_2564" align="alignleft" width="300"] Die Ergebnisse der geheim geführten TTIP-Verhandlungsrunden sind in den Details weder für das EU-Parlament, hier ist das Gebäude in Brüssel zu sehen, noch für den EU-Ministerrat frei zugänglich.
Foto: finecki – Fotolia.com[/caption]
Im Vorfeld der Verhandlungen fanden 119 Treffen mit Vertretern amerikanischer und europäischer Wirtschaftskonzerne statt, dagegen nur fünf mit Vertretern der Sozialverbände und der Gewerkschaften, kein einziges mit Vertretern der Kultur- oder Umweltschutzverbände.[2] Die Ergebnisse dieser »informellen Vorgespräche« blieben im Dunkeln. Auch die in Brüssel und in Washington/DC geführten Verhandlungen finden an geheimen Orten statt, die Mitglieder der beiden Verhandlungsgruppen sind – mit Ausnahme der beiden Verhandlungsführer – nicht bekannt und die Ergebnisse der Verhandlungsrunden werden nicht veröffentlicht.
Sie sind in den Details weder für das EU-Parlament noch für den Ministerrat frei zugänglich. Selbst ausgewählte EU-Parlamentarier dürfen die umfangreichen Dokumente in englischer Sprache erst seit Sommer 2014 einsehen – allerdings nur in einem abgeschotteten Leseraum der EU-Kommission in Brüssel und ohne die Erlaubnis, eigene Aufzeichnungen oder Kopien anzufertigen.[3] Und dies, obwohl in den »Leitlinien« zugesichert worden ist, dass die EU-Kommission »dem Ausschuss für Handelspolitik im Sinne der Transparenz regelmäßig über den Verlauf der Verhandlungen Bericht erstatten« wird (44).
Zu dieser Mauertaktik passt, dass die EU-Kommission im September die Zulassung einer Europäischen Bürgerinitiative abgelehnt hat, mit der rund 150 Nicht-Regierungsorganisationen aus 18 Mitgliedstaaten der EU eine Million Unterschriften gegen TTIP und gegen CETA, das bereits ausgehandelte, mehr als 1 500 Seiten umfassende Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, sammeln wollten.[4] Das ist auch deshalb eine Entscheidung gegen die demokratischen Mitspracherechte der Bürger, weil bei beiden Abkommen bislang rechtlich ungeklärt ist, ob das EU-Parlament und die Volksvertretungen der EU-Mitgliedstaaten in den Ratifizierungsprozess überhaupt einbezogen werden.[5]
Selbst wenn dies der Fall sein sollte, könnten die Volksvertreter am Ende nur noch über ein komplexes, bilaterales Vertragswerk entscheiden, bei dem die Interessen der Wirtschaft (insbesondere die Automobil- und Chemieindustrie) in Europa und in den USA, deren Handel immerhin 40 Prozent des gesamten Welthandels ausmacht, gegebenenfalls gegen die Interessen der Kultur stehen. »Die Gefahr ist groß«, so Jo Lendle, Chef des Carl Hanser Verlags, »dass die einheitlichen BMW-Rücklichter gegen die Buchpreisbindung eingetauscht werden.«[6]
Worst-Case-Szenario: Die konkreten Auswirkungen für die Bibliotheken
Möglicher Fall der Buchpreisbindung
Die in Deutschland gesetzlich garantierte Buchpreisbindung ist die essenzielle Voraussetzung für einen vielfältigen Buchmarkt. Sie ermöglicht nicht nur die Existenz kleiner und mittlerer Verlage neben den großen Medienkonzernen, sondern auch einen lokalen, von persönlichen Inhabern geführten Buchhandel jenseits der Buchhandelsketten und die Entwicklung einer Literaturszene, die nicht allein aus Bestsellern besteht. Davon profitieren auch die deutschen Bibliotheken, die die Möglichkeit haben, ihre Partner im Buchhandel nicht nach dem günstigsten Anbieter über eine europaweite Ausschreibung suchen zu müssen, sondern lokal nach Leistungsfähigkeit und Qualität der Belieferung entscheiden können. Diese Entscheidungsfreiheit würde beseitigt, wenn beispielsweise der Mediengigant Amazon aufgrund der Bestimmungen des TTIP-Vertrags die Bundesrepublik Deutschland verklagen könnte: wegen entgangener Gewinne durch das »Handelshemmnis« Buchpreisbindung.[7]
[caption id="attachment_2562" align="alignright" width="300"] Einheitliche Rücklichter in der Automobilbranche gegen Buchpreisbindung eintauschen? Bei den TTIP-Verhandlungen prallen die Interessen von Wirtschaft und Kultur frontal aufeinander.
Foto: Maroš Markovič – Fotolia.com[/caption]
Auch wenn die Kulturstaatsministerin Monika Grütters überzeugt verkündet, dass Kultur »keine Handelsware« ist und deshalb von den TTIP-Verhandlungen ausgenommen werden müsste, ändert dies nichts an der Tatsache, dass auch das Buch nicht nur ein Kulturgut, sondern eben auch eine Handelsware ist und dass der Buchhandel in Deutschland einen nicht zu vernachlässigenden Anteil an der Gesamtwirtschaft hält. Und wer glaubt, dass die US-Seite die Ausnahme bestimmter Kulturbereiche von den Verhandlungen akzeptiert, wird durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Internationalen Handel im EU-Parlament, Bernd Lange, eines Besseren belehrt. Ernüchtert musste er im September feststellen, dass die amerikanischen Verhandlungsführer in einem aktuellen Papier die »audiovisuellen Medien« nicht mehr als Kultur, sondern als »Telekommunikation« bewerten, über die auch nach dem Mandat der EU-Kommission zu verhandeln ist.[8]
In den USA hat Amazon bereits das Monopol auf dem Buchmarkt erlangt. Es gibt ganze Städte und Landstriche ohne einen ortsansässigen Buchhandel. Auch die Verlage werden massiv unter Druck gesetzt – durch überhöhte Rabattforderungen, durch die Behinderung der Buchauslieferung über das Internet von Verlagen, die diesen Forderungen nicht nachgeben, und durch die Abwerbung von Autoren, denen Amazon eine Plattform für ihre Publikationen zu besonders günstigen Konditionen anbietet.
By the way: Der deregulierte Buchmarkt in den USA hat den Preis für Bücher nicht günstiger, sondern teurer als in Deutschland gemacht. Das wird die US-Seite allerdings nicht davon abhalten, in den Verhandlungen die Handelsinteressen von Amazon zu vertreten und – unterstützt von Teilen der EU-Bürokratie, denen die Buchpreisbindung in Deutschland seit Langem ein Dorn im Auge ist, – durchzusetzen versuchen. Auch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für gedruckte Bücher und E-Books steht dabei zur Disposition, weil auch hier unterschiedliche Standards die amerikanischen Produkte benachteiligen.
Mögliche Privatisierung von Kultur und Bildung
Doch nicht allein die Buchpreisbindung oder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Bücher, sondern auch die öffentliche Subventionierung von Kultur und Bildung in Deutschland kann als ein »Handelshemmnis« interpretiert werden. Nun lässt sich über die Höhe, den Sinn und den Effekt der in Kultur und Bildung investierten Finanzmittel durchaus kontrovers diskutieren. Jede Öffentliche oder wissenschaftliche Bibliothek kennt solche Diskussionen mit ihren jeweiligen Unterhaltsträgern aus den vergangenen zwei Jahrzehnten zur Genüge. Leider ist der Ausgang auch dieser Diskussionen nur selten von Sachargumenten geleitet. Aber neben einem »Papier zu audiovisuellen Dienstleistungen« hat die US-Seite, wie Bernd Lange berichtet, auch ein »Papier zur privat organisierten Erwachsenenbildung und anderen Bildungsdienstleistungen« auf den Verhandlungstisch gelegt.[9] Damit wird also auch über die Zukunft der Volkshochschulen und der Universitäten verhandelt – mit der Option einer verstärkten Privatisierung.
Denn ähnlich wie Amazon Deutschland auf die Beeinträchtigung ihrer Handelsgewinne verklagen könnte, könnten private Anbieter der Erwachsenenbildung oder US-Universitäten, die Filialen in Europa eröffnen wollen, entweder auf die adäquate Zahlung staatlicher Subventionen oder auf deren Einstellung für die bisherigen Anbieter in Deutschland klagen, um einen »freien« Wettbewerb herzustellen. Übrigens gilt dies auch für private Musicalbetreiber und andere Kulturunternehmen oder für Kliniken aus den USA, die zukünftig auf dem europäischen Markt gute Geschäfte machen wollen.
Ob Öffentliche Bibliotheken in den Fokus solcher Privatisierungen geraten könnten, ist zu bezweifeln. So wie sie derzeit betrieben werden, wären sie aufgrund hoher Personal- und Betriebskosten für private Anbieter kaum profitabel – es sei denn, man verbannt sie in den virtuellen Raum einer von Amazon betriebenen E-Library. Der Monopolist aus den USA könnte allerdings auch argumentieren, dass die aus Steuergeldern finanzierten Medienanschaffungen der kommunalen Bibliotheken nichts anderes als verdeckte staatliche Subventionen für den Buchhandel sind. Ein Grund mehr, sie abzuschaffen. Den stets um Haushaltskonsolidierung und Einsparungen im »freiwilligen« Sektor Kultur bemühten Stadtkämmerern wäre dies sicherlich recht.
Bei wissenschaftlichen Bibliotheken liegt der Fall etwas anders: Mit ihnen lassen sich – gerade an staatlich nicht mehr kontrollierten Privatuniversitäten – vorzüglich Forschungs- und Verwertungsinteressen von Wirtschaftsunternehmen verbinden, allerdings auf Kosten jener Wissenschaftszweige, mit denen keine Profite zu machen sind. Wer in diesem Kontext das Schutzschild des von der UNESCO 2005 in Paris beschlossenen »Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen« hochhält, auf das sich auch das Mandat der EU-Kommission für die TTIP-Verhandlungen mehrmals bezieht, dem muss zu denken geben, dass diese im März 2007 in Kraft getretene »Konvention« zwar von 133 UNESCO-Mitgliedstaaten und von der EU ratifiziert wurde, nicht aber von den USA. Daher droht, worauf der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats Olaf Zimmermann immer wieder hinweist, »kulturelle Einfalt statt Vielfalt«, weil sich »mit Einfalt mehr Geld verdienen« lässt.[10]
Mögliche Schwächung des Urheberrechts
Im Mittelpunkt des seit 1965 in Deutschland geltenden »Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte« steht die Person, die ein Werk der Literatur, der Wissenschaft oder der Kunst eigenständig erschaffen hat. Dem Urheber steht das ausschließliche Recht der Verwertung seines Werks zu. Auch wenn ein Werk im Auftrag einer anderen Person, einer Institution oder eines Unternehmens erschaffen wurde, ändert sich grundsätzlich nichts am Grundrecht des Urhebers.
Demgegenüber geht es im US-amerikanischen Copyright-Law um die Entscheidungsrechte über ein Werk und dessen mögliche Verwertung. Es ist demnach nicht der Urheber, sondern der Auftraggeber oder ökonomische Verwerter der Rechte, der darüber entscheidet, in welcher Form mit einem Werk umgegangen wird. Bis 1989, als die USA dem »Berner Übereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst« beigetreten sind, musste das Copyright eines Urhebers bei der Library of Congress sogar angemeldet werden, um etwaige Rechte überhaupt geltend machen zu können. Seither gilt der Urheberrechtsschutz auch hier bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und bis zu 95 Jahre bei Firmen.
[caption id="attachment_2563" align="alignleft" width="300"] Die Buchpreisbindung in Deutschland ist durch die TTIP-Verhandlungen bedroht – und damit auch die Existenz vieler kleiner Buchhandlungen.
Foto: Henry Schmitt – Fotolia.com[/caption]
Angesichts solch gravierender Unterschiede läge es für Amazon, Google und Apple nur allzu nahe, auf dem Weg der TTIP-Verhandlungen auch das »Handelshemmnis« Urheberrecht zu beseitigen.[11] Bei Werken, deren Rechteinhaber seit mehr als 70 Jahren verstorben sind oder die aus Jahrhunderten stammen, in denen noch kein Urheberrechtsschutz galt, nutzen die großen Medienkonzerne der USA heute bereits die digitalen Verwertungsmöglichkeiten über das Internet weidlich aus.
Wer sollte sie zukünftig an der Ausweitung ihrer Nutzungsmöglichkeiten hindern, wenn die nationalstaatlichen Schutzgesetze durch TTIP ausgehebelt worden sind? Zumal die Bibliotheken aufgrund der fehlenden Finanzmittel die notwendige Digitalisierung von Büchern und historischen Dokumenten ohnehin nur im Schneckentempo vornehmen können. Die Deutsche Digitale Bibliothek ist zwar ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung, kann die immensen Herausforderungen aber auch nur bedingt meistern.
Wie können sich Bibliotheken im Machtkampf um TTIP engagieren?
Bereits 1994 hat Michel Houellebecq in einem provokativen Roman die neue soziale Realität des ausgehenden 20. Jahrhunderts auf den Punkt gebracht: »Der Wirtschaftsliberalismus ist die erweiterte Kampfzone, das heißt, er gilt für alle Altersstufen und Gesellschaftsklassen.«[12] Der Mensch, so das traurige Bild des französischen Autors, zählt nur noch als verwertbare Arbeitskraft oder als williger Konsument.
[caption id="attachment_2561" align="alignright" width="300"] Geheim, undurchsichtig, undemokratisch: Wenn die derzeit verhandelte transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zum Abschluss kommt, kann das fatale Auswirkungen für die europäische Kultur – und damit auch für die Bibliotheken – haben.
Foto: Zerbor – Fotolia.com[/caption]
20 Jahre später konstatiert Andreas Zielcke unter der Überschrift »Sieg über das Gesetz« in der »Süddeutschen Zeitung«: »Der weltweite Siegeszug der Denkungsart, die sich zum geringsten mit der Befolgung von – demokratisch beschlossenen – Regeln begnügt, sondern sich primär an Nutzen und Ertrag, an Folgen, Praktikabilität und effizienter Problemlösung ausrichtet, scheint unaufhaltsam.«[13] Zu seinen Fragen »Was hat das Abkommen zum Investitionsschutz zwischen den USA und Europa mit der Amputation der Ukraine zu tun? Oder mit der Überwachung der NSA?« gibt der Journalist die schmerzhafte Antwort: »Die neue Weltordnung entstellt das Recht und hebelt die Demokratie aus.« Das geht auch die Bibliotheken etwas an, weil sie als Orte des freien Zugangs und der Verbreitung von Informationen und Wissen zu den Eckpfeilern einer demokratischen Gesellschaft gehören.
Doch weder der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) noch der bibliothekarische Dachverband BID oder die beiden bibliothekarischen Berufsverbände haben sich in der Sache bislang zu Wort gemeldet. Aufklärung und öffentlichkeitswirksamen Protest hat hingegen in vorbildlicher Weise der Deutsche Kulturrat organisiert. Er stellt seit Monaten ein ständig anwachsendes Dossier im Internet bereit,[14] hat am 20. Mai vier Workshops und mit Unterstützung von Klaus Staeck ein Akademie-Gespräch »Verteidigt die Kultur! Das Freihandelsabkommen« in der Akademie der Künste in Berlin organisiert, informiert regelmäßig über seinen Newsletter und die von ihm herausgegebene Zeitschrift »Politik & Kultur«, nutzt die Tagespresse und den Rundfunk, engagiert sich in der Europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA.
Die ARD, deren Zukunft als öffentlich-rechtliche Sendeanstalt durch TTIP bedroht ist, hat mit der am 4. August ausgestrahlten Monitor-Dokumentation »Der große Deal« eindrucksvoll vor Augen geführt, wie die EU-Kommission in Brüssel ohne Rücksichtnahme auf demokratische Mitspracherechte und negative Auswirkungen für die entmündigten Bürger verhandelt. Die Journalisten Stephan Stuchlik und Kim Otto konfrontierten den für die Verhandlungsführung zuständigen EU-Handelskommissar Karel De Gucht mit den Ergebnissen einer von ihm selbst in Auftrag gegebenen Studie, die ein Wirtschaftswachstum in Europa von gerade einmal 0,05 Prozent pro Jahr als Effekt von TTIP nachzuweisen vermag.[15] Dem inzwischen abgelösten Kommissar war diese Tatsache vor laufender Kamera unbekannt. Doch unter der Überschrift »Zum Glück kein Wahnsinn« hatte er noch am 12. Juni in der Wochenzeitung »DIE ZEIT« in unnachahmlicher Arroganz alle Bedenken gegen das Freihandelsabkommen verworfen – ähnlich wie wenige Wochen zuvor sein amerikanisches Pendant Michael Froman.
Damit wird offenkundig, dass bestenfalls ein geringes Wachstum zu erzielen ist. Es wird den Menschen – wie die Erfahrung der vergangenen zwei Jahrzehnte lehrt – keinen Wohlstand bringen, vermutlich sogar Arbeitsplätze als Folge von Umstrukturierungen vernichten und nur die Position der global operierenden Wirtschaftskonzerne stärken.[16] Die Kultur könnte am Ende als Kollateralschaden auf der Strecke bleiben. Es sei denn, die Zivilgesellschaft wehrt sich! Dazu muss sie allerdings über das informiert sein, was den Bürgern und ihrer bislang vom Staat garantierten Daseinsvorsorge konkret droht. Die Bibliotheken können an dieser Aufklärungsarbeit, die aus einer qualifizierten Minderheit eine relevante Mehrheit machen muss, mitwirken und damit ihre gesellschaftspolitische Verantwortung wahrnehmen – wenn sie es denn wollen.
Jan-Pieter Barbian (aus BuB Heft 11-12/2014)
[1] Amerika diktiert nichts. Gespräch mit dem US-Chefunterhändler Michael Froman, in: DIE ZEIT Nr. 20 vom 8.5.2014, S. 27; Marc Beise: Ein Programm für Wohlstand, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 107 vom 10./11.5.2014, S. 23; Karel De Gucht: Zum Glück kein Wahnsinn, in: DIE ZEIT Nr. 25 vom 12.6.2014, S. 41; Claudius Seidl: Europas Angst, in: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung Nr. 20 vom 18.5.2014, S. 33; Heribert Prantl: Ein heimlicher Staatsstreich, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 107 vom 10./11.5.2014, S. 23; Fair handeln! Gewerkschaften befürchten von dem geplanten Freihandelsabkommen Schlimmes. Was genau? Ein Gespräch mit dem Amerikaner Richard Trumka und dem deutschen DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann, in: DIE ZEIT Nr. 21 vom 15.5.2014, S. 28; Jens Jessen: Eine Wahnsinnstat, in: DIE ZEIT Nr. 24 vom 5.6.2014, S. 47; Kerstin Krupp/Peter Riesbeck: Die Kulturszene hat Angst vor der Amerikanisierung, in: Berliner Zeitung vom 16./17.8.2014
[2] Ralf-Uwe Beck/Michael Efler: Eine Faust auf dem Verhandlungstisch, in: Politik & Kultur Nr. 5 September-Oktober 2014, S. 9
[4] Stellungnahme der European Commission/The Secretary General Catherine Day vom 10.9.2014 an Michael Efler als Vertreter der EBI gegen TTIP und CETA. Siehe dazu auch den Newsletter des Deutschen Kulturrats vom 12.9.2014 #UPDATE# TTIP/CETA: EU-Kommission gegen Europäische Bürgerinitiative
[5] Olaf Zimmermann/Gabriele Schulz: Keine Liberalisierung um jeden Preis, in: Politik & Kultur Nr. 3 Mai-Juni 2014, S. 3
[6] Carolin Gasteiger/Matthias Kolb: Wir nehmen die Rücklichter, ihr kriegt die Kunst. Ein Gespräch zwischen Jo Lendle, Theater-Intendant Christian Stückl und dem Soziologen Dieter Haselbach, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 184 vom 12.8.2014
[7] TTIP lässt Preisbindung außen vor. Dialogrunde der Bundesregierung zum Freihandelsabkommen, in: Börsenblatt für den deutschen Buchhandel Heft 19 vom 6.5.2014, S. 7; Andrea Kachelriess: »Langfristig würde alles teurer werden«. Ein Gespräch mit Olaf Zimmermann, in: Stuttgarter Nachrichten vom 2.6.2014; dpa-Meldung: Glaubenskrieg um Freihandel – Kulturvielfalt in Gefahr?, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 186 vom 14.8.2014
[12] Ausweitung der Kampfzone. Roman. Aus dem Französischen von Leopold Federmair, Berlin 1999, S. 99
[15] Vgl. Carolin Gasteiger: Angst vor dem Geheimen, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 177 vom 4.8.2014; www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/wdr/der-grosse-deal-106.html
[16] Vgl. Silvia Liebrich: Mehr Wachstum bedeutet nicht immer mehr Wohlstand, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 188 vom 16./17.8.2014