Am 12. April 2017 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Reform des Urheberrechts beschlossen (https://b-u-b.de/gesetzentwurf-urheberrechtsreform/). Die Bibliothekarinnen und Bibliothekare haben diesen Entwurf begrüßt, weil damit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem wissenschaftsfreundlichen Urheberrecht getan sei. Wie die Veranstalter des 106. Deutschen Bibliothkartags in Frankfurt am Main, die beiden bibliothekarischen Personalverbänden BIB und VDB, in einer gemeinsamen Presseinformation mitteilen, gebe es jedoch noch Bedarf an einigen Nachbesserungen, die beim Bibliothekartag vom 30. Mai bis 2. Juni 2017 in verschiedenen Veranstaltungen thematisiert werden sollen.
Bildung und Wissenschaft benötigten ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht. Wo solche Regelungen fehlen, würden Forschung und Lehre in vordigitale Zeit zurückgeworfen, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Die für Bildung und Wissenschaft relevanten Ausnahmen sind derzeit über viele Paragraphen des Urheberrechts verteilt. Sie seien weder verständlich noch praxistauglich. Das führe zu großer Rechtsunsicherheit für Forschende und für Infrastruktureinrichtungen wie Bibliotheken. Nach Ansicht von BIB und VDB regelt der Regierungsentwurf in übersichtlicher Form und an einer Stelle, welche urheberrechtlichen Nutzungshandlungen im Interesse von Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt sein und zu einer entsprechenden Vergütung an die Urheber führen sollen. Für verschiedene strittige Punkte seien »akzeptable Kompromisse« gefunden worden.
Nach Ansicht der beiden Personalverbände solle der Fokus vor allem auf den folgenden Regelungen liegen: Überfällig und besonders begrüßenswert seien die Regelungen zum Text- und Data- Mining. Bibliotheken verfügen mit Millionen gemeinfreier Dokumente bereits heute über umfangreiche Textformen, deren Erweiterung um geschützte Materialien externer Anbieter im Sinne von Wissenschaft und Forschung ist.
Die Bibliotheken begrüßen die Abkehr von der Einzelmeldepflicht bei digitalen Semesterapparaten. Die Kürzung des erlaubten Nutzungsumfangs von 25 Prozent auf 15 Prozent eines Werkes für digitale Semesterapparate bzw. für Forschergruppen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf sei als Kompromiss zugunsten der Rechteinhaber zu sehen, auch wenn es sich für die Forschung dabei um einen deutlichen Rückschritt im Verhältnis zum bereits genannten Rahmenvertrag handele. Auch die neue Umfangsregelung von 10 Prozent für digitale Leseplätze stelle einen Rückschritt zum bisherigen Recht dar.
BIB und VDB forderten, dass gesetzliche Regelungen zum Schutz der Urheber gegenüber vertraglichen Regelungen immer Vorrang haben sollten. Aber auch traditionelle Dienstleistungen müssten geschützt werden. Unter vertraglichen Einschränkungen beim Kopienversand würden insbesondere kleinere wissenschaftliche Einrichtungen und geisteswissenschaftliche Fächer leiden. Aber auch die Abhängigkeit der Hochschulen von Lizenzen internationaler Großverlage werde zunehmen, wenn alternative Lieferwege nicht mehr zur Verfügung stehen.