Die Erhaltung schriftlicher Überlieferung und die Notwendigkeit des Kulturgutschutzes

Brennendes Buch
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Der Erste Weltkrieg gilt als Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts: mehr als 17 Millionen Tote, unvorstellbares menschliches Leid, katastrophale Zerstörungen – nicht zuletzt an bedeutenden Kulturgütern. BuB nimmt deshalb den 100. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs zum Anlass, über die Notwendigkeit des Kulturgutschutzes nachzudenken. Die beiden Experten für Bestandserhaltung, Irmhild Schäfer und Michael Vogel, geben im Folgenden einen Überblick über Vernichtung und Erhaltung schriftlicher Überlieferung in Bibliotheken, die lange vor dem Ersten Weltkrieg einsetzte und mit dem Weltenbrand von 1914 bis 1918 keineswegs endete.

 

Mit der Erinnerung an den Ausbruch des Ersten Weltkrieges im August 1914 wird der Blick auf eine europäische Tragödie gerichtet, die über 17 Millionen Menschen aus aller Welt das Leben kostete und den Grundstein für einen weiteren, noch schrecklicheren Weltbrand legte. Kurz nach Beginn des Ersten Weltkrieges wurde auch die belgische Stadt Löwen vom Kriegsgeschehen überrollt und von deutschen Soldaten besetzt. Das angebliche Auftreten von Heckenschützen war Anlass, Löwen weitgehend zu zerstören. Opfer der Flammen wurde auch die Universitätsbibliothek und mit ihr etwa ein Dutzend Handschriften, 800 Inkunabeln und 300 000 Druckwerke.

Zerstörung durch Kriege

Die nach dem Krieg wieder aufgebaute und am 4. Juli 1928 neu eröffnete Löwener Bibliothek ging während des Zweiten Weltkrieges im Mai 1940 mit rund 900 000 Bänden erneut in Flammen auf. Dieses Feuer sollte in diesem Krieg erst der Auftakt eines viele Länder betreffenden Verlustes an reicher kultureller Überlieferung sein. Neben unsagbarem menschlichem Leid, schätzungsweise bis zu 60 Millionen Toten und massiven Zerstörungen waren umfängliche Verluste an beweglichem und unbeweglichem Kulturerbe zu beklagen. Viele Kulturgüter gingen unwiederbringlich im Bomben- oder Granatenhagel unter, wurden bewusst vernichtet, blieben verschollen oder waren in die langen Listen der Raubkunst oder Beutekunst aufzunehmen. Noch heute sind in vielen Bibliotheken Bücher und Handschriften zu restaurieren, die im Krieg schwer geschädigt wurden.

 

[caption id="attachment_2105" align="alignleft" width="222"]„Die brennende Wunde Frankreichs“. Deutsches Propagandaplakat gegen die Entente, 1918. „Die brennende Wunde Frankreichs“. Deutsches Propagandaplakat gegen die Entente, 1918.
Der Erste Weltkrieg gilt als Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts: mehr als 17 Millionen Tote, unvorstellbares menschliches Leid, katastrophale Zerstörungen – nicht zuletzt an bedeutenden Kulturgütern.
Foto: Landesbibliothekszentrum/Pfälzische Landesbibliothek, Speyer[/caption]

 

In der Geschichte zeigen aber auch weiter zurückliegende Beispiele bedeutende Auswirkungen von kriegerischen Auseinandersetzungen gerade auf Bibliotheken: so die Vernichtung der Bibliothek in Alexandria in der Spätantike, die Verlagerung von Bibliotheken im Dreißigjährigen Krieg (so der Heidelberger Bibliotheca Palatina nach Rom), die umfangreichen Bestandsverschiebungen während der Napoleonischen Kriege oder der durch Beschuss entstandene Brand der Universitätsbibliothek Straßburg im Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71.

 

Aus neuerer Zeit stimmen die nachfolgend beispielhaft genannten Zerstörungen von in Kriegs- oder Unruhegebieten gelegenen Kultureinrichtungen sehr nachdenklich: Bibliothek von Jaffna (Sri Lanka) im Jahr 1981, National- und Universitätsbibliothek Sarajewo im Jahr 1992, Bücherei der Nasir-i Khuschra Stiftung in Kabul im Jahr 1998, Teile der National-Bibliothek Bagdad und der Koran-Bibliothek Bagdad im Jahr 2003, Bibliothek des Instituts d’Égypte in Kairo im Jahr 2011 oder Teile der Ahmed-Baba-Bibliothek in Timbuktu im Jahr 2013. Es ist demnach eine weitere Tragödie, dass solche Ereignisse noch im 21. Jahrhundert Realität werden können.

 

Ein wenig Optimismus verbindet sich mit der Tatsache, dass es offenbar gelungen ist, beim militärischen Eingreifen der NATO in Libyen im Jahr 2011 bestimmte Koordinaten als Ziele für Raketen oder Bombardements sicher auszuschließen, in Mali wertvolle Objekte aus Timbuktu zu evakuieren und im Institut d’Égypte in Kairo eine den gegebenen Umständen gerechte Erstversorgung verkohlter und nasser Objekte anteilig finanziell zu unterstützen. Zweifellos sind in diesem Zusammenhang auch die Bemühungen internationaler Experten des Kulturschutzes zu würdigen. Beispielsweise als Vertreter von Blue Shield oder der UNESCO weisen sie das Militär auf schützenswerte Kulturgüter hin, sind sogar vor Ort tätig oder informieren über die Ereignisse.

 

Dennoch ist die Vernichtung von Kulturgut in kriegerischen Auseinandersetzungen keineswegs nur Zufall oder bedauerlicher Einzelfall, sondern wurde und wird entweder bewusst oder unbewusst in Kauf genommen, toleriert oder sogar gezielt eingesetzt, um die Gegenseite kulturell zu entwurzeln. Heute geht von der Möglichkeit terroristischer Anschläge eine weitere, besonders schwer abschätzbare Gefahr aus. In Krisengebieten können im Zusammenhang mit Bürgerkriegen oder Unruhen zudem Hass, Fanatismus und Unkenntnis die Zerstörung von Kulturgütern antreiben. Religiöse, ideologische oder politische Extrempositionen ermöglichen weitere Auswüchse – Bücherverbrennungen oder »Säuberungen« von Bibliotheken sind aus allen Jahrhunderten bekannt. Die massenhaften Bücherverbrennungen in der Zeit des Nationalsozialismus stellen dabei das abschreckendste Beispiel dar.

Internationale Initiativen seit den Weltkriegen

Mit der Verabschiedung der Haager Konvention (»Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten«) im Jahr 1954 reagierte die Weltgemeinschaft auf die Zerstörung von Kulturgütern im Zweiten Weltkrieg. Ziel dieser inzwischen von über 120 Staaten ratifizierten Konvention ist es, bewegliches oder unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung ist, zu sichern und zu respektieren. Bereits in Friedenszeiten sollen deshalb geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Kulturgut gegen die absehbaren Folgen eines bewaffneten Konflikts zu sichern.

 

In Deutschland, das durch Gesetz vom 11. April 1967 der Konvention beigetreten ist, zählen dazu unter anderem die vom Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (BBK) geförderte Sicherungsverfilmung von Archivgut und unikalem und hochrangigem Bibliotheksgut sowie die Betreibung eines zentralen Bergungsortes für diese Sicherungsfilme, dem Oberrieder Stollen bei Freiburg i. B. Dieser Bergungsort wurde im April 1978 auch in das Internationale Register der Objekte unter Sonderschutz bei der UNESCO in Paris eingetragen. Ein weiterer Punkt der Haager Konvention ist die Verpflichtung der Vertragsparteien, »die Gesamtheit der Bevölkerung und insbesondere die Streitkräfte und das mit dem Schutz des Kulturguts betraute Personal« mit den Grundsätzen der Konvention vertraut zu machen.

 

[caption id="attachment_2104" align="alignright" width="278"]Brennendes Buch Spätestens mit der absichtlichen Zerstörung von Kulturgütern in den Kriegen seit Anfang der 90er-Jahre des 20. Jahrhunderts wurde deutlich, dass die Haager Konvention noch nicht ausreichend ist.
Foto: Inga Dudkina - Fotolia.com[/caption]

 

Spätestens mit der absichtlichen Zerstörung von Kulturgütern in den Kriegen seit Anfang der 90er-Jahre des 20. Jahrhunderts wurde aber deutlich, dass diese Konvention noch nicht ausreichend ist. Unter Federführung der UNESCO einigte sich deshalb die Staatengemeinschaft auf einen weiter verbesserten Kulturgutschutz bei bewaffneten Konflikten und verabschiedete im Jahr 1999 in Den Haag ein zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954. Darin wird die Einrichtung eines alle vier Jahre neu zu wählenden Zwischenstaatlichen Komitees als permanentes Kontrollorgan vereinbart. Dieses Komitee soll die Überprüfung der Konvention sicherstellen und führt zu diesem Zweck eine Liste der unter Schutz gestellten Kulturgüter.

 

Zeichen setzt auch das von der UNESCO eingerichtete Register »Memory of the World«, das eine weltweite Auswahl herausragender Dokumente und Sammlungen vereint und möglichst auch vollständig digital anbietet. Aus Deutschland sind derzeitig 17 Einträge für wertvolle Dokumente gelistet. Als Beispiele seien hier die 42-zeilige Göttinger Gutenberg-Bibel, Goethes literarischer Nachlass, die Märchen der Gebrüder Grimm und der Leibniz-Briefwechsel aufgeführt.

 

Dennoch – für den militärischen Laien liegen die Auswirkungen moderner Waffen und damit die Bedarfe sowie die Möglichkeiten für Schutzmaßnahmen außerhalb jeglicher Vorstellungskraft. Was passiert beispielsweise mit Datenspeichern der Digitalen Bibliothek und elektronischen Bauteilen nach dem Zünden von Atomwaffen in großer Höhe oder beim Einsatz sogenannter EMP-Waffen (Elektromagnetische Impuls Waffen)? Wie sicher kann – unabhängig von einer Kennzeichnung als schutzwürdiges Kulturgut im Sinne des Artikels 1 der Haager Konvention – ein Bergungsort sein, wenn es bunkerbrechende (Atom-) Waffen gibt und weltweit permanent immer wirkungsvollere Waffensysteme entwickelt und produziert werden?

 

Insofern stellt sich selbstredend die Frage, ob es überhaupt einen Schutz geben kann, außer Krieg wirkungsvoll und dauerhaft zu verhindern und weltweit starke und stabile Demokratien zu erhalten und weiter zu entwickeln oder aber ihre Entstehung zu fördern.

 

Eine Gefahr ganz anderer Art hat sich erst im 21. Jahrhundert mit der immer stärkeren Nutzung des Internets herausgebildet: Sogenannte Cyber-Attacken oder gar die Möglichkeit eines Cyberkrieges können weltweit nicht nur zum Ausspähen von Daten, sondern auch zur Vernichtung von Servern und Datenbeständen führen und sind somit im Fall des Auftretens für die Sicherheit und Langzeitverfügbarkeit der Daten der Digitalen Bibliothek aber auch aller weiteren bibliothekarischen Katalog- und Nutzerdaten zu beachten. In Deutschland sind beispielsweise das »Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik« und die Bundeswehr in die zivile oder aber militärische Cyber-Abwehr einbezogen.

Alltägliche Herausforderungen

Im Alltag stehen Bibliotheken in Deutschland selbstverständlich einer Vielzahl von Herausforderungen zur Erhaltung der Originale gegenüber, die sowohl die laufenden Geschäftsgänge als auch langfristige strategische Entscheidungen betreffen. Zu betrachten sind in diesem Zusammenhang endogene und exogene Schäden und dabei auch die Möglichkeit des Auftretens von Havarien oder Katastrophen.

 

Im noch jungen 21. Jahrhundert haben sich in Deutschland bereits mehrere Katastrophen ereignet, die zum Teil zu gravierenden Bestandsschäden und Bestandsverlusten geführt haben. Der Brand der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar am 2. September 2004, der Einsturz des Kölner Stadtarchivs am 3. März 2009 oder verschiedene Bibliotheken und Archive betreffende Flutereignisse wie im August 2002 (Elbe und ihre Nebenflüsse) oder im Mai 2010 (Oder-Neiße-Gebiet) oder Anfang Juni 2013 (Mitteleuropa) sind noch gegenwärtig. Mit den Auswirkungen dieser Katastrophen werden sich die davon betroffenen Kultureinrichtungen noch über Jahre hinweg auseinandersetzen müssen.

 

Ein wichtiger Punkt wird deshalb auch sein, dass sich Bibliotheken auf den zu erwartenden Klimawandel und die damit verbundene Zunahme von Witterungsextremen einstellen. Das trifft bauseitig sowohl auf zu errichtende Neubauten als auch auf Modernisierungen von Gebäuden (zum Beispiel Klimatechnik) oder auf deren Ertüchtigungen (zum Beispiel Rückschlagsicherung in Abwasserkanälen) zu. Gleichzeitig rückt unter diesem Aspekt die Bedeutung eines normgerechten Raumklimas für die Erhaltung der Originale unter Beachtung der Energiebilanz zur Erreichung des Normzustandes noch stärker in den Vordergrund.

 

Außerdem sollten Bibliotheken unabhängig von den Ergebnissen von Gefährdungsanalysen zum eigenen Standort offen für möglichst spartenübergreifende Notfallverbünde von Kultureinrichtungen sein und dort ihre Erfahrungen vor allem im präventiven Bereich oder aber bei der Bewältigung von Notsituationen einbringen. Mehr als 20 Notfallverbünde sind in Deutschland bereits gegründet und weitere Gründungen werden aktuell vorbereitet. Die Strukturen reichen von spartenreinen Verbünden bis zu spartenübergreifenden Zusammenschlüssen aus Museen, Archiven und Bibliotheken.

 

In allen Fällen besteht vor Ort eine enge Kooperation mit den professionellen Einsatzkräften, wie zum Beispiel den Freiwilligen Feuerwehren oder den Berufsfeuerwehren. Durch die Kooperation mehrerer Kultureinrichtungen ergeben sich außerdem interessante Synergieeffekte, die unter anderem die Bevorratung mit Notfallmaterialien, die Durchführung von Notfallübungen oder die Absprache von Bergungsreihenfolgen einschließen. Gemeinsam werden so Vorbereitungen getroffen, um im Not- oder gar Katastrophenfall schnell handeln zu können.

 

Insbesondere für kleinere Einrichtungen kann der online verfügbare SicherheitsLeitfaden Kulturgut (SILK) der Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen (KNK) wichtige Informationen und Anregungen liefern, um in einer weiten thematischen Bandbreite die potenziellen Risiken für Kultureinrichtungen aufzuzeigen und unter diesem Blickwinkel eine Eigenevaluierung vorzunehmen, die gemeinsam mit dem Träger der Einrichtung ausgewertet werden kann.

 

Bibliotheken haben die Verantwortung für den Erhalt des von ihnen bewahrten schriftlichen Kulturgutes und die Pflicht, die Originale künftigen Generationen zu übergeben.

 

Als unabdingbare Voraussetzungen sind natürlich sichere und funktionale Gebäude, eine funktionstüchtige Gebäudetechnik und je nach Bedarf Lüftungs- oder Klimatechnik zu nennen. Einbruch- und Brandmeldeanlagen, eventuell Löschanlagen sowie ausreichend dimensionierte Regalanlagen sind weitere notwendige Voraussetzungen, die gebäude-, sammlungs- und nutzungsspezifisch auszulegen sind und wesentlich die Rahmenbedingungen für Handlungsabläufe bestimmen.

 

Unmittelbar zu beeinflussen sind unter Berücksichtigung relevanter Normen und Standards alle Geschäftsgänge, die die Bearbeitung, Aufbewahrung oder Benutzung von zu erhaltenden Originalen einschließen. Hierfür ist vor allem in großen Bibliotheken ein abteilungsübergreifendes Bestandserhaltungsmanagement erforderlich, das die präventive Konservierung sowie Strategien der Originalerhaltung und der Erstellung von Sekundärformen umfasst.

 

Besondere Aufmerksamkeit richtet sich bei der präventiven Konservierung auf

  • die Überwachung und Regulierung des Raumklimas, vor allem in den Magazinen auf der Grundlage der DIN ISO 11799:2005,
  • die Kontrolle der Bestände auf mikrobiologischen Befall und im Bedarfsfall die Ergreifung geeigneter Maßnahmen,
  • die fachgerechte Aufbewahrung der Bestände und ihre regelmäßige Reinigung,
  • die Verpackung von Objekten in geeignete, alterungsbeständige Schutzhüllen und
  • die Schadensvermeidung in der Benutzung.

Insbesondere Bibliotheken mit umfangreichen Altbeständen sind mit den Anforderungen der Restaurierungsethik vertraut, um mit dem zur Wahrung der Authentizität der Originale erforderlichen Augenmaß gegebenenfalls notwendige Restaurierungen zu veranlassen.

 

Ein Mengenproblem stellen die Bestände mit saurem Papier dar – rund 60 Millionen Bücher sind in deutschen Bibliotheken dieser Kategorie zuzuordnen. Sofern das Papier noch über eine ausreichende Stabilität verfügt, können die Bände zur Massenentsäuerung mittels marktgängiger Flüssigverfahren gegeben werden. In Anbetracht des Gesamtumfanges sind allerdings zur Vermeidung von Doppelarbeiten und für einen effizienten Mitteleinsatz dringend länderübergreifende Abstimmungen zu den Zuständigkeiten in der Bearbeitung erforderlich. Und die Zeit drängt, denn die Bestandsmenge, für die aufgrund der Fragilität des sauren Papiers keine Massenentsäuerung mehr möglich ist, steigt kontinuierlich an. Ein mengentaugliches Verfahren zur Entsäuerung und gleichzeitigen Stabilisierung brüchigen Papiers von Büchern steht derzeitig noch nicht zur Verfügung.

 

Die Erstellung von Sekundärformen zur Informationssicherung hat für Bibliotheken in mehrerer Hinsicht Bedeutung. Digitalisate ermöglichen die komfortable orts- und zeitunabhängige Nutzung im Internet, können zur Schonung des Originals in der Benutzung beitragen und als Sicherung im Rahmen der Notfallplanung dienen. Mikrofilme erlauben lediglich eine lokale Benutzung, haben aber bei richtiger Lagerung eine Lebenserwartung von mehreren hundert Jahren. Im Bedarfsfall könnten sie mit einfachsten Mitteln gelesen werden.

 

Das Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (BBK) fördert die Sicherungsverfilmung von Archivgut und unikalem, wertvollen Bibliotheksgut und trägt damit der bereits eingangs erwähnten Aufgabe nach der Haager Konvention Rechnung. Aus Benutzersicht ist zweifellos das Digitalisat die zu priorisierende Sekundärform und das schnelle Anwachsen der Digitalen Bibliothek zeigt den entsprechenden Bedarf. Dennoch schließen Digitalisierung und Mikroverfilmung einander nicht aus. Mikrofilme können digitalisiert und Digitalisate farbig ausbelichtet werden. So können die Stärken beider Formen auch unter Kostengesichtspunkten ausgenutzt werden.

 

Sowohl die Erstellung von Sekundärformen in Anlehnung an die Haager Konvention als auch die weit in die Zukunft gerichtete Erhaltung der Originale, die konservatorischen Maßnahmen, die Ausführung notwendiger Restaurierungen und das Gegensteuern gegen den Papierzerfall erfordern ausreichende Sach- und Personalmittel, deren Verwendung und Einsatz klaren Konzepten folgen muss. Leitlinien und erste Bedarfe dazu hat die »Allianz Schriftliches Kulturgut erhalten« in ihrer Denkschrift »Zukunft bewahren« formuliert. Der Übergabe der Denkschrift durch Vertreter der Allianz im April 2009 an den damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler folgten Gespräche beim Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann.

 

Mit Unterstützung der Kulturstiftung der Länder wurde dann von ihm im Jahr 2011 die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (KEK) an der Stiftung Preußischer Kulturbesitz initiiert. Die von Bund und Ländern getragene KEK koordiniert seit ihrer Gründung in allen Bundesländern Modellprojekte zur Bestandserhaltung, hat im Herbst 2013 eine deutschlandweite Umfrage zur Bestandserhaltung durchgeführt und wird auf dieser Grundlage im Herbst 2014 bundesweite Handlungsempfehlungen erarbeiten. Diese werden mit Sicherheit dem Anliegen »Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes« ebenso weitere Impulse verleihen, wie im Herbst 2013 die erneute Aufnahme dieses Fördergedankens in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder die Erarbeitung weiterer landesspezifischer Konzepte zur Bestandserhaltung wie zuletzt in Schleswig-Holstein.

 

Den sich ergebenden Anforderungen kann mit Spannung entgegen gesehen werden. Und den Bibliotheken bleibt sehr viel zu tun – egal ob im Wettlauf gegen den Papierzerfall oder in Koordinierungsfragen. Wichtig ist aber, dass die Politik sich zu diesem Anliegen bekennt, eine nachhaltige Förderung ermöglicht und damit Handlungsspielräume eröffnet.

 

Bibliotheken als Gedächtniseinrichtungen sichern mit der Erhaltung von Originalen und ihrer Nutzung den Zugang zu Kultur, Wissenschaft und Bildung – und gebildete Menschen sollten Kulturgüter nicht zerstören oder vernachlässigen, sondern sich für ihre Bewahrung engagieren.

Irmhild Schäfer, Michael Vogel (aus BuB Heft 3/2014)

Dr. Michael Vogel leitet in der Sächsischen Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden seit 2008 die Abteilung Bestandserhaltung und die Landesstelle für Bestandserhaltung. Seit 2011 ist er Stellvertretender Vorsitzender des Notfallverbundes Dresden.

 

Dr. Irmhild Schäfer ist seit 2002 Direktorin des Instituts für Buch- und Handschriftenrestaurierung der Bayerischen Staatsbibliothek und seit 2009 im Rahmen einer institutionellen Kooperation mit der Technischen Universität München für den Schwerpunkt »Buch und Papier« im Studiengang »Restaurierung, Kunsttechnologie und Konservierungswissenschaft« verantwortlich.

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