Schülerbüchereien sind in Deutschland schon im 18. Jahrhundert sozusagen als Urform der heutigen Kinder- und Jugendbibliotheken entstanden. Wie konnte es passieren, dass gerade diese Bibliotheksform in den letzten Jahrzehnten so stiefmütterlich behandelt wird? Und sind sie nicht mittlerweile sowieso viel einfacher und kostengünstiger durch die neuen Medien ersetzbar? 2012 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) einen Beschluss zur »Medienbildung in der Schule«[1] auf den Weg gebracht, der diese Fragen wieder einmal aufwirft, wenn er sie auch (mal wieder) nicht eindeutig beantwortet.
Bevor man diesen Fragen nachgehen kann, muss man sich aber noch einmal kurz vor Augen führen, dass der Medienbegriff in Schulen und Bibliotheken anders akzentuiert wird. Wenn Bibliotheken von Medien sprechen, haben sie einen ganzheitlichen Ansatz. Für sie stehen Printmedien, AV-Medien und die digitalen Medien – alte und neue Medien – gleichberechtigt nebeneinander. Im schulischen Sinne sind mit Medien überwiegend neue Medien und vor allem die erforderliche IT-Ausstattung gemeint. Eng damit verbunden ist die Frage: Wie beherrsche ich die Technik für meine Zwecke?
Verschiedene Medienbegriffe
In logischer Konsequenz wird in dem Beschluss zur Medienbildung diese Akzentuierung in den Vordergrund gestellt: »Kinder und Jugendliche leben in einer durch Medien wesentlich mitbestimmten Welt und sie lernen für eine Welt, in der die Bedeutung der Medien für alle Lebensbereiche noch zunehmen wird. Deshalb müssen Heranwachsende in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt, sachgerecht, sozial verantwortlich, kommunikativ und kreativ mit den Medien umzugehen, sie für eigene Bildungsprozesse sowie zur Erweiterung von Handlungsspielräumen zu nutzen und sich in medialen wie nichtmedialen Umwelten zu orientieren und wertbestimmte Entscheidungen zu treffen.«[2]
Dieser Zielsetzung der Kultusministerkonferenz zur Medienbildung in der Schule würden sicher auch alle Bibliotheken zustimmen, mehr noch: Sie haben es schon lange auch als ihren Bildungsauftrag angenommen. Wo aus bibliothekarischer Sicht aber alles logisch auf die Ausstattung von Schulen mit multimedialen Schulbibliotheken hinausläuft, klingt das im Beschluss der KMK viel allgemeiner: »Schulen benötigen eine anforderungsgerechte Ausstattung, damit die Schülerinnen und Schüler mit und über Medien lernen und arbeiten können. Dabei kommt es insbesondere darauf an, dass die erforderliche Hard- und Software dort verfügbar ist, wo Unterricht tatsächlich stattfindet – also auch außerhalb der klassischen Computerräume.«[3] Das kann eine moderne multimediale Schulbibliothek sein, muss es aber nicht. Wieder einmal sind die Formulierungen so allgemein gehalten, dass niemand einen konkreten Anspruch auf irgendetwas ableiten kann, und das hat System im föderalen Bildungssystem.
Ungeklärte Zuständigkeiten
Was banal klingt, ist von großer Hemmwirkung: Vom Bundesministerium bis hinunter zum einzelnen Lehrer kann bislang jede Instanz begründen, warum sie für die Finanzierung von Medienbildung in Form einer Schulbibliothek nicht zuständig ist. Ein kurzer Überblick:
Der Bund muss sich dem Kooperationsverbot beugen. Die Auswirkungen des Kooperationsverbotes greifen sogar dann, wenn Geld bereitgestellt werden kann, wie beim aktuellen Beispiel der »Bündnisse für Bildung – Kultur macht stark« des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.[4] Weil der Bund keinen direkten Einfluss auf die Unterrichtsgestaltung nehmen darf, müssen die geförderten Maßnahmen außerhalb des Unterrichts stattfinden. So muss der Vorteil der Schulpflicht, alle – also gerade die Zielgruppe der bildungsbenachteiligten – Kinder und Jugendlichen im Unterricht erreichen, ansprechen und individuell fördern zu können, aufgegeben werden. Stattdessen muss durch aufwendige Werbe- und Organisationsmaßnahmen versucht werden, die gewünschte Zielgruppe zu erreichen.
In den Ländern selber wiederum wird zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten unterschieden. Das hat zur Folge: Das Kultusministerium gibt die fachlich-inhaltlichen Rahmenbedingungen vor, bestimmt also darüber, was in den Schulen gelehrt wird, und zahlt die Lehrer. Für die gesamte Ausstattung der Schulen sind aber die Städte und Gemeinden verantwortlich und die können wiederum nach Haushaltslage darüber entscheiden, was sie finanzieren können und wollen.
Während dabei Fachräume wie Chemielabore, Computerräume oder Turnhallen interessanterweise nicht so schnell infrage gestellt werden, gehören Schulbibliotheken nur in den seltensten Fällen zur kommunal finanzierten Grundausstattung einer Schule. Warum?
Die klassische Schülerbücherei wurde lange Zeit in den Schulen mit dem Ziel der Vermittlung von Lesekompetenz und deshalb mit dem Fach Deutsch verbunden. Oftmals waren es daher Deutschlehrer, die sich um Aufbau und Organisation der Schulbibliothek kümmern sollten. Die anderen Fachlehrer sahen und sehen bis heute oftmals in der Schulbibliothek keinen Nutzen für ihren Unterricht. Und auch für Deutschlehrer ist die fachliche Identifikation mit der Schulbibliothek nicht so stark wie die des Chemielehrers mit dem Chemieraum, in dem er lehrplangestützte Experimente durchführt.
Ganz zu schweigen von den völlig fremden Arbeitsabläufen und der zeitlichen Belastung, die die Betreuung einer Schulbibliothek zwangsläufig mit sich bringt, wobei diese größtenteils neben dem eigentlichen Unterricht zu leisten ist. Und da Lehrer daran gemessen werden, wie erfolgreich Schüler bei Prüfungen abschneiden, ist es verständlich, wenn der zusätzliche Einsatz für die Schulbibliothek in den Kollegien nur auf geringes Interesse trifft. Es braucht eine starke Überzeugung und die Unterstützung vieler, um vor diesem Hintergrund eine Schulbibliothek aufzubauen und dauerhaft zu betreiben.
Wenn Schulleitungen sich mit ihrem Schulträger über die Finanzierung der Ausstattung ihrer Schule auseinandersetzen müssen, stehen Schulbibliotheken mangels Fürsprechern und fordernden Nutzern also nicht unbedingt ganz oben auf der Liste.
Ein schlummerndes Potenzial
Ändert der neue KMK-Beschluss etwas an dieser Ausgangslage oder sind Schulbibliotheken ein »Nice-to-have«, aber in Wirklichkeit verzichtbar?
Zunächst verschlechtert der Beschluss die Rahmenbedingungen eigentlich noch, denn er fokussiert die einzuleitenden Handlungsfelder sehr auf den Einsatz von und den Umgang mit den neuen Medien. War und ist die Lesekompetenz mit den Deutschlehrern verbunden, so wurde die Medienkompetenz zunächst gern an den Informatikunterricht weitergereicht. Beides greift bei der aktuellen Definition von Medienbildung eindeutig nicht mehr. Der Beschluss der KMK zur Medienbildung sieht ausdrücklich keine fachliche Anbindung vor. »Medienbildung in der Schule ist kein Unterrichtsfach und hat keine entsprechend ausgeprägte fachdidaktische Tradition. Umso wichtiger ist es […] die Voraussetzungen für eine umfassende, alle Fächer einbeziehende Medienbildung in der Schule zu schaffen.«[5]
Für Medienbildung sind künftig also alle Lehrkräfte zuständig, doch sind sie selber und die Schulen auch darauf vorbereitet?
Dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Medienbildung in der Fläche in der Tat erst noch zu schaffen sind, belegen zwei interessante Untersuchungen, die parallel zum Beschluss erhoben wurden und aus schulbibliothekarischer Sicht den Alltag in deutschen Schulen beleuchten.
Die momentane Realität
Zum einen wurde im Rahmen einer Masterarbeit eine Umfrage »Zur Situation der Schulbibliotheken an den Gymnasien im Regierungsbezirk Arnsberg«[6] durchgeführt, die die Schulbibliotheken an den befragten Schulen in den Fokus nahm und auch nach Kooperationen mit Öffentlichen Bibliotheken fragte. Wenn die Umfrage auch nicht repräsentativ ist, bietet sie doch einen hochinteressanten punktuellen Einblick in die momentane schulische Realität.
Einige interessante Beobachtungen schlaglichtartig herausgegriffen:
- Schulbibliotheken sind größtenteils selbstständige Einrichtungen der Schule.
- Personal und Finanzierung müssen durch die Schule organisiert werden, was den Betrieb erschwert.
- Nach wie vor wird die Schulbibliothek mit dem Fach Deutsch verknüpft.
- Eine durchgängige Verankerung der Schulbibliotheksarbeit im Unterrichtsgeschehen ist nicht festzustellen, was sich auch in dem als schlecht eingestuften Grad der Zusammenarbeit zwischen Schulbibliothek und Lehrerkollegium widerspiegelt.
- Die Schulbibliotheken werden als Ort eigenständigen Lernens und der Information wahrgenommen.
- Sie übernehmen auch Funktionen als Sozial- und Betreuungsraum, dies in erster Linie in Verbindung mit dem Ganztag.
- Nur als Unterrichtsraum kommt ihnen ein eher geringer Stellenwert zu (was oftmals an den räumlichen Bedingungen liegt, die nur Kleingruppenarbeit zulassen).[7]
Im Regierungsbezirk Arnsberg wurden in erster Linie selbstständige Schulbibliotheken befragt, in denen vorwiegend Lehrer mit geringen Entlastungsstunden mit der Betreuung der Schulbibliothek betraut sind, unterstützt durch Schüler, Eltern und – immerhin – Honorarkräften. Auffällig auch, dass Kooperationen mit anderen, seien es nun Öffentliche Bibliotheken oder die Landesarbeitsgemeinschaft Schulbibliotheken NRW, bei unter 50 Prozent liegen.
Stellen sich Fragen, die aber nicht Bestandteil der Befragung waren: Warum suchen Schulen keine Unterstützung außerhalb der Schule? Gibt es keine passenden Angebote? Kennen die Schulen sie nicht? Haben sie schlechte Erfahrungen mit unzuverlässigen Partnern gemacht und vertrauen deshalb lieber nur auf sich selbst?
Bedingungen fürs Gelingen
Erste mögliche Antworten liefert eine Dokumentation zur Evaluation »Schulbibliotheken für alle Schulen«, die in Hamburg ein gleichnamiges Pilotprojekt wissenschaftlich begleitet hat (siehe hierzu auch BuB Heft 10/2012, Seite 668 ff.).[8] Im Unterschied zu Arnsberg wurde hier im Rahmen des Projektes die bibliothekarische Arbeit in den teilnehmenden Schulbibliotheken in die Hände entsprechenden Fachpersonals gelegt, mit interessanten Auswirkungen auf die Akzeptanz in den Lehrerkollegien.
Ziel des Projektes war es – ganz im Sinne des KMK-Beschlusses – »neue Konzepte und Herangehensweisen zur Förderung von Lese-, Recherche-, Informations- und Medienkompetenz zu entwickeln und eine stärkere Ausrichtung des Unterrichts an individualisiertem Lernen zu erreichen.«[9] Dementsprechend zielte die wissenschaftliche Evaluation auf die Ermittlung von Möglichkeiten und Erfolgskriterien für die Förderung dieser Kompetenzen durch Schulbibliotheken ab und stellte insbesondere die Gelingensbedingungen für die Integration der Schulbibliothek in den Schulalltag in den Vordergrund.
Aus der Vielzahl interessanter Hinweise darauf, wie Medienbildung in Schulen gelingen kann, sei hier der »menschliche Faktor« herausgegriffen, denn er macht anscheinend den größten Unterschied dafür aus, ob Schulen wie in der Arnsberger Befragung die Arbeit in und mit der Schulbibliothek eher als zusätzliche Belastung erfahren oder wie in Hamburg sich entlastet fühlen und Potenziale für die Unterrichtsentwicklung sehen.
Zu den Gelingensbedingungen gehörten natürlich die organisatorischen Rahmenbedingungen, angefangen bei der räumlichen Gestaltung über die finanzielle bis hin zur technischen und medialen Ausstattung. Entscheidend war dann aber die Vernetzung der Schulbibliotheksfachkraft mit Kollegium und Schulleitung. »Es hat sich […] als hilfreich erwiesen, die Bibliotheks-AG mit Lehrkräften aus unterschiedlichen Fächern/Fachleitungen und einem Mitglied der Schulleitung zu besetzen, da so die erarbeiteten Inhalte als Unterrichts- und Schulentwicklung an den unterschiedlichen Fachcurricula und bestehenden Medienentwicklungsplänen orientiert, durch die zugehörigen Fachlehrkräfte vor dem Kollegium wirkungsvoll repräsentiert und durch die Teilnahme eines Mitglieds der Schulleitung als Bestandteil der verbindlichen Schulentwicklung legitimiert werden können.«[10]
Wird auf diese Weise Medienbildung mithilfe der Schulbibliothek implementiert und kommuniziert, werden offensichtlich die durch die Arnsberger »Einzelkämpfer« benannten Defizite bei Nutzung und Akzeptanz aufgehoben. So beurteilte in Hamburg ein Großteil der Schulleitungen das Potenzial und den Beitrag der Schulbibliothek zum Kompetenzerwerb für die Schulentwicklung als sehr positiv. Sie wollen in Zukunft sogar verstärkt Zeitfenster für projektorientierte Lernarrangements bereitstellen, »um überfachliche Kompetenzen unter Berücksichtigung der Schulbibliothek als Lernort zu trainieren und auch das individualisierte Lernen stärker durch die Schulbibliothek zu ermöglichen und zu fördern.[11]
Auch bei den Lehrkräften wurden die fachlich geleiteten Schulbibliotheken in vielfacher Hinsicht als Entlastung erfahren:
- zu 61 Prozent bei der Stundenvorbereitung
- zu 85 Prozent bei der Stundendurchführung
- zu 81,7 Prozent bei der Gestaltung von Ganztagsangeboten[12]
Erstaunliche und ermutigende Werte, die die Frage nach dem Unterschied zwischen den mit bibliothekarischen Fachkräften und den nicht-fachlich geführten Schulbibliotheken aufwirft und im Rahmen der Hamburger Evaluation mit einem Defizit bei der Lehrerausbildung beantwortet wurde: »Häufig wurde in Interviews […] auf die fachlichen Kompetenzen der ausgebildeten Bibliotheksleitung verwiesen, die in dieser Form nicht zur Ausbildung der Lehrkräfte gehöre.[13]
Dieses Defizit wird auch im Beschluss der KMK benannt und findet als eigenes Handlungsfeld (Lehrerbildung) seinen Niederschlag.
Noch bevor die begleitende wissenschaftliche Evaluation abgeschlossen war, ließ die neu gewählte Landesregierung das Pilotprojekt der Vorgängerregierung auslaufen und erklärte es damit für beendet. Wenigstens die Ergebnisse, von denen eigentlich die Hamburger Schulen profitieren sollten, die nach der Pilotphase Schulbibliotheken bekommen sollten, stehen zum Glück in Form des Abschlussberichtes öffentlich zur Verfügung. So können alle, die sich ernsthaft und nachhaltig dem Thema Medienbildung in und mit der Schule zuwenden wollen, davon lernen und Fehler vermeiden.
Ausblick und eine neue Perspektive mit BISS
Wie kann es bei der bestehenden Ausgangslage, wie sie in den beiden Praxiserhebungen dokumentiert wurde, gelingen, die Medienbildung in deutschen Schulen im Sinne des Beschlusses der KMK zu verbessern? Können Schulbibliotheken dabei eine wichtige Rolle übernehmen oder wie sonst müssen Lernumgebungen heute gestaltet werden, damit sie erfolgreich sind? Ist auch in Deutschland die Einführung eines neuen Berufsbildes wie das des »Teacher Librarian« denkbar, der entweder Lehrer mit zusätzlicher bibliothekarischer Ausbildung oder Bibliothekar mit pädagogischer Ausbildung sein kann?
Wie schon so oft in der Vergangenheit besteht das Risiko, dass diese Fragen wieder einmal unbeantwortet bleiben, weil aufgrund der beschriebenen Zuständigkeitsproblematik wieder einmal niemand den »Schwarzen-Peter der Finanzierung« ziehen will. Dabei ist es hohe Zeit, endlich klare Antworten zu geben, wie denn der Wunschkatalog der Medienbildung umgesetzt werden soll.
Für den für (Schul-)Bibliotheken nach wie vor zentralen Kompetenzbereich der Sprach- und Leseförderung hat sich dabei gerade eine neue Tür geöffnet:
Eine neue Chance könnte sich im Rahmen der im Oktober beschlossenen Bund-Länder-Initiative »Bildung durch Sprache und Schrift (BISS)« ergeben.[14] Ziel des auf fünf Jahre angelegten Programms ist es, dafür zu sorgen, dass die bereits bestehenden vielfältigen Maßnahmen der Länder zur sprachlichen Bildung in Deutschland evaluiert und weiterentwickelt werden.
In der Expertise, die dem Programm BISS zugrunde liegt, werden Module formuliert, die spezifische Probleme in den Blick nehmen und Anknüpfungsmöglichkeiten für bestehende Maßnahmen zur Sprach- und Leseförderung bieten. Sechs der neun Module für den Primar- und den Sekundarbereich betreffen das Lesen:
- Primarbereich: (3) Diagnose und Förderung der Leseflüssigkeit und ihrer Voraussetzungen, (4) Diagnose und Förderung des Leseverständnisses;
- Sekundarbereich: (1) Diagnose und Förderung der Leseflüssigkeit, (2) Lese- und Schreibstrategien im Verbund vermitteln, (3) Selbstreguliertes Lesen und Schreiben, (5) Medieneinsatz: Schreiben und Lesen mit digitalen Medien.
Die Expertise sieht weiterhin vor, dass die teilnehmenden Länder Vorhaben vorschlagen, die in den Genuss der Evaluation und Entwicklungsberatung durch das wissenschaftliche Trägerkonsortium kommen. Darin könnte eine neue Chance liegen, wenn es gelingt, bei der Auswahl der zu prüfenden und weiterzuentwickelnden Vorhaben die Schulbibliothek als leseförderliche Lernumgebung gezielt in den Blick zu nehmen. Dafür sollte jedes Bundesland mindestens ein Vorhaben benennen, das die Rolle der Schulbibliothek bei der Leseförderung untersucht, vorhandene pädagogische Nutzungskonzepte auf ihre Wirksamkeit prüft und neue Konzepte für eine verbesserte Nutzung entwickelt.
Nach PISA ist diese Initiative die zweite große Chance, die Leseförderung – und mit ihr die Schulbibliothek – aus der Nische der verzichtbaren Zusatzaufgaben zu holen und im Kernbereich der Qualitätsentwicklung unseres Bildungswesens anzusiedeln.
Birgit Lücke, Diplom-Bibliothekarin, Leiterin der Stadtbücherei Warendorf. Seit 2003 Mitglied der Lenkungsgruppe von »Bildungspartner NRW Bibliothek und Schule«, seit 2009 außerdem Vorsitzende der Kommission Bibliothek und Schule im Deutschen Bibliotheksverband (dbv). Die Entwicklung von Unterstützungsstrukturen für die schulische Vermittlung von Lese- und Informationskompetenz sowie die Weiterentwicklung Öffentlicher Bibliotheken als lebensbegleitenden Lernort vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung der Internetangebote hat sich dabei in den letzten Jahren zu einem wesentlichen Arbeitsschwerpunkt entwickelt. Wesentlicher Baustein dieser Arbeit ist die Unterstützung der kommunalen Schulen beim Aufbau von Schulbibliotheken mit der Zielsetzung jedem Warendorfer Kind einen leichten Zugang zu allen Medien zu verschaffen.
[1] Medienbildung in der Schule: Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8. März 2012; www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2012/2012_03_08_Medienbildung.pdf
[2] Ebda. Seite 9
[3] Ebda. Seite 7
[4] www.buendnisse-fuer-bildung.de/index.php
[5] Siehe Anm. 1, Seite 6
[6] Sandra Caviola: Schulbibliothek im Fokus: Zur Situation der Schulbibliotheken im Regierungsbezirk Arnsberg. Köln, 2012
[7] Ebda. Seite 85 ff.
[8] Rudolf Kammerl: Abschlussdokumentation zur Evaluation »Schulbibliotheken für alle Schulen«. Hamburg, 2012. http://bildungsserver.hamburg.de/contentblob/3621236/data/pdf-bibliotheken-2009-2012.pdf
[9] Ebda. Seite 5
[10] Ebda. Seite 7 ff.
[11] Ebda. Seite 9
[12] Ebda. Seite 13
[13] Ebda. Seite 14
[14] Bildung durch Sprache und Schrift (BISS); www.kmk.org/presse-und-aktuelles/meldung/bund-und-laender-starten-gemeinsame-initiative-zur-sprachfoerderung-sprachdiagnostik-und-lesefoerde.html