Nach einem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern können Bibliotheken mit strengen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen schrittweise wieder geöffnet werden. Einige Bundesländer ermöglichen die schrittweise Öffnung aller Bibliotheken und Archive unter strengen Auflagen bereits ab dieser Woche. Andere planen Beschlüsse dazu erst Ende April.
Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) begrüßt die Möglichkeiten zur Wiedereröffnung von Bibliotheken. »Die Entscheidung von Bund und Ländern ist eine erfreuliche Botschaft für Nutzer/-innen von Bibliotheken. Für Bildung, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft sind Bibliotheken von hoher Relevanz. Nun gilt es zunächst, den Betrieb in Abhängigkeit der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes unter strengen Auflagen Schritt für Schritt wieder hochzufahren und für das Publikum zu öffnen. Um die Vorgaben für die Wiedereröffnung berücksichtigen zu können, werden die Bibliotheken aber Zeit brauchen. Dennoch: die Wiedereröffnungen von Bibliotheken sind ein ermutigendes Signal!«, sagt der dbv-Bundesvorsitzende Andreas Degkwitz.
Services von Bibliotheken während der Schließung
So lange einzelne Bibliotheken noch geschlossen sind, stellen sie ihre Services weitestgehend online bereit. Zudem können sich Nutzer/-innen für Auskünfte und Informationen per E-Mail oder Telefon an Bibliotheksmitarbeiter/-innen wenden. Scan-Dienste, telefonische Bestelldienste, Lieferservices nach Hause und zu Bücherklappen stehen ebenfalls zur Verfügung, können allerdings nur im Rahmen der jeweils lokal zugelassenen Möglichkeiten und bei strikter Beachtung des Kontaktverbotes und hygienischer Vorgaben erfolgen. Dies gilt auch weiterhin.
Inwieweit die Bibliotheken nun wieder für ihre Nutzer/-innen öffnen können, hängt weiterhin von der jeweiligen Bundeslandverordnung und den Entscheidungen der örtlichen Verwaltungen ab und ist streng an die bekannten Auflagen gebunden. Von daher muss die Wiedereröffnung von Bibliotheken mit viel Bedacht und großer Vorsicht erfolgen, heißt es seitens des dbv weiter.
Der dbv hat auf seiner Webseite eine Übersicht mit den jeweiligen Länderverordnungen zusammengestellt, die er fortlaufend aktualisiert. Dort ist zu entnehmen, in welchen Bundesländern Bibliotheken geöffnet werden können: www.bibliotheksverband.de/dbv/themen/coronavirus/wiedereroeffnungen.html
red / 20.4.2020