Mehr als 3600 Bibliotheksbeschäftigte diskutieren vom 30. Mai bis 2. Juni 2017 auf dem 106. Deutschen Bibliothekartag in Frankfurt am Main die derzeit bestimmenden Themen der Bibliotheksbranche: über Open Access wird gesprochen, Dauerbrennerthemen wie Bibliotheksbau stehen auf der Tagesordnung und auch Veranstaltungen zum agilen Arbeiten, zu Arbeit 4.0., haben es prominent in das Hauptprogramm geschafft. Im Mittelpunkt des diesjährigen Bibliothekartags steht aber ein anderes Thema: die Reform des Urheberrechts.
Mit dem Frankfurter Appell fordern der Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare (VDB) und der Berufsverband Information Bibliothek (BIB), die beiden Veranstalter des 106. Bibliothekartags, die Politik dazu auf, noch in dieser Legislaturperiode ein neues zeitgemäßes Urheberrecht für die Wissenschaft zu verabschieden. Am 12. April 2017 hat das Kabinett der Bundesregierung hierzu bereits einen Gesetzentwurf verabschiedet, über den derzeit im Bundestag debattiert wird.
Verbände erwarten klare Regeln im neuen Urheberrecht
Bereits im Koalitionsvertrag von 2013 kündigte die Bundesregierung ein neu geregeltes Urheberrecht an. BIB und VDB erwarten davon klare und verständliche Regelungen, die in der Praxis auch umsetzbar sind. Die Forderung resultiere aus einem enormen Druck, dem sich Bibliotheken ausgesetzt sehen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Verbände. Viele Bibliotheken gäben bereits jetzt einen Großteil ihrer Etats für Lizenzen großer internationaler Verlage aus.
Die Bibliotheksbeschäftigten fordern auf dem 106. Bibliothekartag in Frankfurt ein zeitgemäßes Urheberrecht, das Rechtssicherheit für die Institutionen garantiert. Das machten Ute Schwens (Deutsche Nationalbibliothek), Sabine Homilius (Stadtbücherei Frankfurt am Main), Vesna Steyer (BIB), Konstanze Söllner (VDB) und Heiner Schnelling (Universitätsbibliothek Frankfurt am Main) deutlich.[/caption]
Unsicherheiten bei der Nutzung von Scans aus gedruckten Büchern, die für Studierende auf Lernplattformen zur Verfügung gestellt werden, sowie vertragliche Regelungen bei der Fernleihe, die Vorrang vor dem geltenden Recht haben, verstärkten die Abhängigkeit von den Lizenzen großer Verlage. „Das neue Urheberrecht sollte aus Sicht von Bibliothekarinnen und Bibliothekaren endlich Rechtsklarheit schaffen und künftig langwierige und für beide Seiten teure Auseinandersetzungen über die Angemessenheit von Vertragsangeboten ersparen“, sagte Konstanze Söllner, Vorsitzende des VDB zu Beginn des Bibliothekartags. „Gedruckte Bücher sind wichtige Quellen für die Wissenschaft. Ihre Nutzung muss durch das geltende Urheberrecht entsprechend den Notwendigkeiten digitaler Forschung und Lehre klar und praktikabel geregelt sein.“
Begrüßenswert ist aus Sicht der Veranstalter die im Regierungsentwurf geschaffene Möglichkeit, dass die deutsche Nationalbibliothek ein öffentlich zugängliches Archiv freier Online-Quellen anbieten kann, die anderweitig nicht dauerhaft zugänglich sind. Eine weitere wichtige Neuregelung betrifft nach Angaben von BIB und VDB das Text- und Datamining: So verfügten Bibliotheken mit Millionen gemeinfreier Dokumente bereits heute über umfangreiche Textkorpora, deren Erweiterung um geschützte Materialien externer Anbieter im Sinne von Wissenschaft und Forschung sei. Hier würden wichtige Zukunftsfelder für die Forschung erschlossen.
red / 1.6.2017