Landtag NRW verabschiedet Bibliotheksstärkungsgesetz

Der vbnw begrüßt das im Oktober 2019 beschlossene Bibliotheksstärkungsgesetz und die damit verbundene Möglichkeit der Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken.
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Der Verband der Bibliotheken des Landes NRW (vbnw) begrüßt das am 9. Oktober 2019 durch den Landtag beschlossene Bibliotheksstärkungsgesetz und die damit verbundene Möglichkeit der Öffnung Öffentlicher Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen.

Bibliotheken werden intensiv als Lern- und Arbeitsorte, aber auch als Orte der Kommunikation und Kreativität genutzt. Gerade Familien haben meist nur am Sonntag die Möglichkeit, gemeinsam die Bibliothek zu besuchen und dort nicht nur das Medienangebot, sondern auch die vielfältigen anderen Angebote vor Ort zu nutzen. Öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen (NRW), die eine Öffnung an Sonntagen auf alternativen Wegen bereits ausprobiert haben, erleben, dass das Angebot vor allem von Berufstätigen (»lebenslanges Lernen«), Familien (Leseförderung, Erlangen von Medienkompetenz), Flüchtlingen (»geschützter Raum« mit Sprach-Lernangeboten, Integration), Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden (»Lernort«) intensiv genutzt wird.

»Wir begrüßen daher den Beschluss der Landesregierung und freuen uns, dass wir nun auch vom Gesetzgeber für die längst überfällige Maßnahme − dem Schritt zu modernen Kultureinrichtungen, ja zu den Wohnzimmern der Innenstädte mit offenen Türen am Sonn- und Feiertag − grünes Licht bekommen«, so Johannes Borbach-Jaene, Vorsitzender des vbnw für die Öffentlichen Bibliotheken.

 

Personelle und finanzielle Voraussetzungen für Sonntagsöffnung schaffen

Die Öffentliche Bibliothek hat sich in der digitalen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts grundlegend verändert. Obwohl viele Angebote der Bibliotheken heute selbstverständlich digital und von überall nutzbar sind, kommen immer mehr Menschen in die Bibliotheken. Sie schätzen die Bibliothek als einen Ort, an dem sie sich treffen, gemeinsam lernen und arbeiten sowie vielfältige Angebote ausprobieren können. WLAN oder einladende Lounge-Bereiche werden von allen Altersgruppen gerne genutzt. Inhaltliche Angebote wie Makerspaces oder Lese-Cafés sind beliebte Treffpunkte innerhalb der Bibliothek. Genau diese Angebote sollten immer dann zur Verfügung stehen, wenn die Bürgerinnen und Bürger Zeit haben, sie zu nutzen. Die Öffnung von Bibliotheken an Sonntagen mit Fachpersonal ist daher ein nächster logischer Schritt bei der Veränderung der Bibliotheken; im Übrigen in vielen europäischen Nachbarländern längst Realität.

»Für eine Sonntagsöffnung reichen die jetzt geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen allerdings alleine nicht aus. Natürlich müssen auch vor Ort die personellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden, da eine solche Öffnung mit einem erheblichen Mehraufwand einhergeht«, gibt Borbach-Jaene zu bedenken. Notwendig sei daher, dass das Land das jetzt beschlossene Gesetz mit einer entsprechenden Förderung, insbesondere zur Erarbeitung von Konzepten zur Sonntagsöffnung, hinterlegt. Auch müssen die Kommunen, Träger der meisten Öffentlichen Bibliotheken, durch das Land finanziell gestärkt werden, damit sie ihre Bibliotheken nachhaltig und dauerhaft finanzieren können. Der jetzt beschlossene Wegfall des Verbots der Sonntagsöffnung würde dann die Möglichkeit eröffnen, die Frage der Öffnungszeiten für jede einzelne Öffentliche Bibliothek neu in den Blick zu nehmen und die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort neu zu organisieren.

 

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