Den eigenen Horizont erweitern, Sprachkenntnisse erwerben, neue Institutionen, Kulturen und Menschen kennenlernen – es gibt viele gute Gründe und Motive, einen Auslandsaufenthalt in die Berufsausbildung, das Studium oder das Berufsleben zu integrieren. Erfreulicherweise existieren mittlerweile zahlreiche finanzielle Förder- und Austauschprogramme für die verschiedenen Zielgruppen, um solch ein Vorhaben auch in die Tat umzusetzen. Der folgende Artikel bietet einen Überblick über relevante Programme und gibt praktische Tipps für die Herangehensweise.
Austauschprogramme für Auszubildende
Das größte und wichtigste Förderprogramm für die Gruppe der Fachangestellten für Medien -und Informationsdienste (FaMIs) ist seit 2014 das EU-Programm Erasmus+. Es fördert Lernen und Zusammenarbeiten in Europa in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport und läuft noch bis zum Ende der aktuellen EU-Förderperiode 2020. Mit Erasmus+ im Bereich der Berufsbildung kann zum Beispiel ein FaMI einen Teil seiner Ausbildung in Frankreich absolvieren oder eine Berufsfachschülerin ein Praktikum in Österreich machen. Für Auszubildende ist es während der Ausbildung und noch bis zu einem Jahr nach Abschluss der Ausbildung möglich, diese Förderung in Anspruch zu nehmen. Die Dauer der geförderten Aufenthalte liegt zwischen zwei Wochen und einem Jahr.
Die Stipendien für eine Erasmus+-Förderung der sogenannten Leitaktion 1 »Mobilitäten« beinhalten einen bestimmten Tagessatz für Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten und Unterstützung beim Erwerb von Sprachkenntnissen des Ziellandes. Die Tagessätze sind davon abhängig, in welchem Zielland der Auszubildende seinen Aufenthalt plant. Es gibt dafür festgelegte Fördersätze.[1]
Aber wie geht man genau vor, wenn man sich als FaMI für einen Auslandsaufenthalt interessiert? Die Mobilitätsstipendien können bei der Berufsschule oder bei der eigenen Bibliothek beantragt werden, sofern diese für die Institution ein Mobilitätsprojekt im Rahmen von Erasmus+ beantragt haben. Denn nicht Einzelpersonen sind in Erasmus+ antragsberechtigt, sondern nur öffentliche und private Einrichtungen, die einen juristischen Status haben.
Interessierte sollten sich daher zunächst bei der jeweiligen Bibliothek bzw. bei den Ansprechpartnern ihrer Berufsschule informieren. Wenn keine der beiden Institutionen derartige Angebote bereithält, gibt es noch weitere Möglichkeiten, sich im Rahmen von Erasmus+ fördern zu lassen: Es gibt mittlerweile immer mehr sogenannte Pool-Projekte. Normalerweise organisieren Betriebe, wie auch Bibliotheken und Berufsschulen, berufliche Auslandsaufenthalte für ihre Azubis oder SchülerInnen. Bei Pool-Projekten ist dies anders: Verschiedene Einrichtungen der Berufsbildung (z.B. Unternehmen, berufsbildende Schulen, Kammern) haben ihre Mobilitätsprojekte so geplant, dass sie offen sind für Bewerberinnen und Bewerber aus dem ganzen Bundesgebiet (Pool). Diese Einrichtungen arbeiten bereits mit Partnern im Ausland zusammen und setzen Schwerpunkte im Projekt bezüglich der Inhalte, der Aufenthaltsdauer und der Bewerbungsvoraussetzungen. Sie führen auch ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren durch.
Ein Beispiel für einen Poolprojektträger ist die Weiterbildungseinrichtung »Arbeit und Leben«, die in 15 Bundesländern (Ausnahme Baden-Württemberg) vertreten ist. Interessierte können sich auf der Homepage des Bundesarbeitskreises »Arbeit und Leben«, dem Dachverband der verschiedenen »Arbeit und Leben« Einrichtungen in den Ländern und Kommunen, weitere Informationen einholen.[2]
"Die Mobilitätsstipendien können bei der Berufsschule oder bei der eigenen Bibliothek beantragt werden, sofern diese für die Institution ein Mobilitätsprojekt im Rahmen von Erasmus+ beantragt haben."
Ein passendes Poolprojekt lässt sich auch über ein Suchtool der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BIBB)[3] recherchieren. Die NA-BIBB arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und ist seit Januar 2014 für die Umsetzung von Erasmus+ in der beruflichen Bildung und der Erwachsenenbildung zuständig. Zudem informiert und berät sie zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten und -bereichen.
Hilfreich für Auszubildende und ihre Recherchen für einen Auslandsauenthalt kann ein Besuch auf dem Portal go-ibs.de sein.[4] Dort kann man sich umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten informieren, im Ausland berufliche Erfahrungen zu sammeln. Das Portal informiert über Stipendien- und Programmangebote, Kosten und Fördermöglichkeiten, Fragen der Unterbringung und notwendige Sprachkenntnisse. Das vom BMBF geförderte neue Beratungsportal hat zum Ziel, den Weg für Auszubildende ins Ausland einfacher und besser planbar zu machen.
Des Weiteren gibt es noch kleinere Spezialprogramme mit besonderem Länderfokus, wie etwa das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) im Austausch mit den USA.[5] Der Verein »Youth for Understanding« (YFU) fördert im Rahmen von »Go International« Auslandspraktika für Auszubildende in der Türkei.[6]
Ebenfalls Zielgruppe der Mobilitätsprojekte in Erasmus+ sind die Ausbildenden, also das sogenannte Bildungspersonal, wie BerufsschullehrerInnen oder BibliothekarInnen, die in ihrer Einrichtung für die Betreuung und Lehre der FaMIs zuständig sind. Auslandsaufenthalte des Bildungspersonals werden zum Zweck des Lernens (zum Beispiel berufliches Praktikum, Hospitation oder Job-Shadowing[7], neue Technik lernen) und zum Zweck des Lehrens für eine Dauer von zwei Tagen bis zwei Monaten gefördert. Auch hier muss der Antrag über die Berufsschule oder Bibliothek gestellt werden.
Auszubildende können auch bei Bibliothek & Information International (BII) einen Zuschuss für einen Fachaufenthalt im Ausland beantragen, wenn dieser Teil der zu leistenden Praktika während der Ausbildung ist.[8] BII ist die ständige Kommission von Bibliothek & Information Deutschland (BID) für den internationalen Fachaustausch.
Zielgruppe Studierende
Für Studierende gibt es zwei wichtige Programme, um sich einen Teil des Studiums oder ein Praktikum im Ausland fördern zu lassen: Erasmus+ und PROMOS (Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden). Beide Programme laufen über die jeweiligen Hochschulen, die die Anträge für die Stipendien ihrer Studierenden stellen. Der erste Gang sollte Studierende daher zum Internationalen Büro ihrer Hochschule führen, wo sie Beratung und alle Informationen zu Antragsfristen und Bewerbungsverfahren erhalten.
Erasmus+ fördert Studienaufenthalte an Hochschulen in den 33 (hauptsächlich europäischen) Programmländern zwischen drei und zwölf Monate sowie Praktika.
Im Rahmen des BMBF/DAAD-geförderten PROMOS-Stipendienprogramms werden vor allem kürzere, selbstorganisierte und studienbezogene Auslandsaufenthalte weltweit gefördert, die nicht durch andere Programme (wie z.B. Erasmus+) förderbar sind. Die Bewerbung für ein Stipendium erfolgt über die jeweilige Hochschule, bzw. über das Internationale Büro, denn wie bei Erasmus+, sind Einzelpersonen hier nicht antragsberechtigt. Gefördert werden Studienaufenthalte (auch zur Anfertigung von Abschlussarbeiten), Praktika, Sprachkurse, Studienreisen, Wettbewerbsreisen oder Aufenthalte für Fachkurse – auch von Doktoranden.
Übrigens: Eine weitere wichtige Förderquelle für Studien- oder Praktikumsaufenthalte im Ausland kann das Auslandsbafög sein – dies gilt auch für Studierende, die im Inland kein Bafög erhalten.[9]
Möglichkeiten für berufstätige Bibliothekarinnen und Bibliothekare
Förderung von BI-International
Für berufstätige Bibliothekarinnen, die einen Auslandsaufenthalt absolvieren wollen, ist die wichtigste bibliothekarische Anlaufstelle BI-International (BII), die bereits erwähnte ständige BID-Kommission. Mit Zuschüssen wird der Aufenthalt an einer Facheinrichtung des Bibliotheks-, Dokumentations- oder Informationsbereichs im Ausland gefördert, der der Fort- und Weiterbildung sowie dem wechselseitigen Fachaustausch auf internationaler Ebene dient. Ziel des Aufenthalts sollte es sein, Fachwissen bei Einzelthemen zu vertiefen und Kenntnisse über den Aufbau sowie inhaltliche und strukturelle Stärken des Bibliothekssektors im Zielland zu erlangen. Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel eine bis vier Wochen.[10] Mitglieder des Berufsverbandes Bibliothek Information e.V. (BIB) können sich bei der Vermittlung eines Praktikumsplatzes oder Auslandsaufenthaltes übrigens durch das Austauschprogramm BIB-Exchange[11] unterstützen lassen – insbesondere mit dem Ziel USA. Gefördert wird auch die Teilnahme an fachlichen Veranstaltungen mit Bezug zum Bibliotheks- und Informationswesen (Kongresse, Konferenzen u.a.) im Ausland.[12]
"Ebenfalls Zielgruppe der Mobilitätsprojekte in Erasmus+ sind die Ausbildenden, also das sogenannte Bildungspersonal, wie BerufsschullehrerInnen oder BibliothekarInnen, die in ihrer Einrichtung für die Betreuung und Lehre der FaMIs zuständig sind."
Sich den Auslandsinput ins eigene Haus holen – auch dies ist durch die Förderung von BII möglich. Gefördert wird nämlich ebenfalls der Aufenthalt von ausländischen BibliothekarInnen in deutschen Einrichtungen. Der Vorteil für die inländische Bibliothek: Es lassen sich Kontakte zu Bibliotheken im Ausland knüpfen und dabei vielleicht schon erste Ideen für einen eigenen Besuch entwickeln.[13] BII fördert zudem Gruppen-Studienreisen deutscher BibliothekarInnen mit einer Aufenthaltsdauer von drei Tagen bis zwei Wochen.
Praktika in Frankreich – »Profession Culture«
Die Bibliothèque publique d’information (Bpi) und das französische Kulturministerium bieten Stipendien für Praktika in Öffentlichen Bibliotheken in Frankreich an.[14] Die Praktika richten sich an ausländische BibliothekarInnen und andere Kulturprofessionelle, die in ihren Heimatländern in Bibliotheken arbeiten und in bestimmten Projektbereichen tätig sind. Dazu können zum Beispiel Projekte zur Einbindung bestimmter Zielgruppen gehören oder auch die Digitalisierung von Kulturerbe. Das Stipendium in Höhe von 1 200 Euro beinhaltet die Verpflegung und Transportkosten in Paris. Unterkunft und soziale Absicherung werden ebenfalls von französischer Seite getragen. Die Reisekosten müssen selbst finanziert werden. Für die Praktika werden französische Sprachkenntnisse (mündlich und schriftlich) vorausgesetzt. Die Länge der Praktika beträgt etwa sechs bis acht Wochen. Ziel ist die professionelle Weiterentwicklung der GastbibliothekarInnen, aber auch die langfristige Kooperation zwischen aufnehmender und entsendender Bibliothek.
EU-Förderung für Berufstätige
Für berufstätige Bibliothekarinnen und Bibliothekare ist es leider nicht mehr möglich, als Einzelperson ein Stipendium im Rahmen der EU-Förderung im Bereich Mobilitäten zu beantragen. Im Vorgängerprogramm »Programm für Lebenslanges Lernen« (PLL) war dies noch möglich. Allerdings kann die Bibliothek, wenn sie im Bereich der Erwachsenen- oder Berufsbildung (wie durch Ausbildung von FaMIs) tätig ist, ein Mobilitätsprojekt beantragen und ihre MitarbeiterInnen davon profitieren lassen. Diese können zum Beispiel im Ausland selber lehren oder auch im Rahmen von Job-Shadowings eigene neue Erkenntnisse gewinnen. Die Dauer des geförderten Aufenthaltes liegt zwischen zwei Tagen und zwei Monaten. Die Förderung richtet sich auch hier wieder nach festgelegten Fördersätzen. Im Erasmus+-Programm können zudem im Rahmen von sogenannten Strategischen Partnerschaften (»Leitaktion 2«) Mobilitätsprojekte beantragt werden. Dabei handelt es sich um größer angelegte Projekte mit mindestens drei Partnern aus europäischen Ländern. Ziel dieser Partnerschaften ist es, neue Methoden, Techniken und Tools für den jeweiligen Handlungsbereich zu entwickeln und diese europaweit bekannt zu machen. Dies beinhaltet auch Besuche der jeweiligen Projektpartner und den direkten fachlichen Austausch.
"Keine Frage: Die Durchführung eines Auslandsaufenthaltes setzt zahlreiche organisatorische Aspekte und rechtzeitige Planung voraus sowie vor allem – mit Ausnahme bei den Studierenden – das Einverständnis von Berufsschule, Bibliothek oder Leitung. Aber das Engagement dafür lohnt sich."
Für Mitarbeiter wissenschaftlicher Bibliotheken, die sich für die Förderung von Erasmus+ interessieren, empfiehlt es sich als erstes, den Kontakt zum Internationalen Büro der Hochschule aufzunehmen, da dieses auch für die Auslandsfortbildung der Mitarbeiter der Hochschulinstitutionen zuständig ist.[15] Mit der Programmlinie »Personalmobilität« (ST) fördert das Erasmus+-Programm zum Beispiel auch Auslandsaufenthalte von allen HochschulmitarbeiterInnen mit einer Dauer von zwei Tagen bis zwei Monaten zu Fortbildungszwecken wie Hospitationen, Job-Shadowings oder Workshop-Besuchen sowie zu Unterrichtszwecken. Es werden Fahrt- und Aufenthaltskosten erstattet. Eine weitere spannende Förderung mit Möglichkeiten zu Austausch und Einblicken ermöglichen sogenannte Staff Weeks der Hochschulen.
Eine ganz andere Art der Förderung für Mobilitätsprojekte bietet noch die Robert Bosch Stiftung. Sie fördert Projekte, die sich mit grenzüberschreitender Mobilität beschäftigen. Bewerben können sich Einrichtungen der beruflichen Bildung aus Deutschland (zum Beispiel Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen und Bildungseinrichtungen), die ein Projektvorhaben alleine oder gemeinsam mit einer oder mehreren deutschen und/oder europäischen Partnereinrichtungen umsetzen wollen. Allerdings werden hier keine reinen Mobilitätsprojekte gefördert, sondern Projekte, die Impulse für mehr Mobilitätsaktivitäten in der beruflichen Bildung setzen, zum Beispiel die Erstellung von Handbüchern und Praxispapieren oder Projekte im Bereich Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit. Dies könnte auch im Bibliotheksbereich ein interessanter Ansatz sein. Die Förderhöhe für Projekte beträgt bis zu 5 000 Euro.
Keine Frage: Die Durchführung eines Auslandsaufenthaltes setzt zahlreiche organisatorische Aspekte und rechtzeitige Planung voraus sowie vor allem – mit Ausnahme bei den Studierenden – das Einverständnis von Berufsschule, Bibliothek oder Leitung. Aber das Engagement dafür lohnt sich.
Die Autorin Julia Borries ist Referentin für EU-und Drittmittelberatung im Kompetenznetzwerk für Bibliotheken (knb) beim Deutschen Bibliotheksverband (dbv). Sie hat Teile ihres Studiums in Finnland und Frankreich verbracht, und ist großer Fan von Auslandsaufenthalten. – Kontakt: borries@bibliotheksverband.de
[1] http://www.na-bibb.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Erasmus_Plus/Berufsbildung/Mobilit%C3%A4t/Antragsverfahren/2016/av_Foerdertabellen_KA1_BB.pdf
[2] http://www.arbeitundleben.de/
[3] http://www.na-bibb.de/erasmus_berufsbildung/mobilitaet_in_der_berufsbildung/pool_projektsuche.html
[5] https://www.bundestag.de/ppp
[6] https://www.yfu.de/weitere-programme/fuer-auszubildende
[7] Der Begriff des Job-Shadowings leitet sich vom englischen Wort für »beschatten« ab: Man beobachtet und begleitet für einen oder mehrere Tage Personen in ihrem Berufsalltag und schaut ihnen über die Schulter. Anders als in einem Praktikum hat man dadurch die Möglichkeit in einer sehr kurzen Zeit einen Beruf oder ein Unternehmen kennenzulernen und am normalen Arbeitsalltag teilzuhaben.
[8] http://www.bi-international.de/deutsch/foerderprogramme/
[9] http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/ und https://www.bafög.de/de/auslandsfoerderung-384.php
[10] Detaillierte Informationen dazu gibt es auf der Website von BII, http://www.bi-international.de/
[11] http://www.bib-info.de/verband/der-bib-und-die-welt/bib-exchange.html
[12] Voraussetzung ist die bestätigte aktive Mitwirkung an der Konferenz in Form eines Vortrags, einer Posterpräsentation oder einer offiziellen Funktion. Studierende, Auszubildende und Referendare dieser Fachrichtungen können bei dieser Förderung im Rahmen der Nachwuchsförderung berücksichtigt werden.
13] An regelmäßigem Fachbesuch aus dem Ausland interessierte Bibliotheken können sich bei BII zudem in eine »Gastgeberliste« eintragen lassen, siehe http://www.bi-international.de/deutsch/foerderprogramme/gastbibliotheken/
[14] Information in französischer Sprache: http://pro.bpi.fr/en/sites/Professionnels/contents/Contenus/international/stagiaires-etrangers/stage-individuel--profession-cul.html
[15] Voraussetzung dafür ist, dass die Hochschule eine sogenannte Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) beantragt und bewilligt bekommen hat, vgl.https://eu.daad.de/KA1/de/24372-informationen-fuer-antragsteller-in-der-leitaktion-1/