Buch ist Buch: Der lange Weg zur gesetzlichen Regelung für E-Books in Bibliotheken

Der Buchhandel fühlt sich durch die E-Ausleihe von Bibliotheken bedroht. Der dbv dagegen fordert faire Bedingungen beim Verleih elektronischer Medien.
Das Foto zeigt die Hände eines Mannes, der in der einen hand ein E-Book_Reader und in der anderen Hand ein gedrucktes Buch hält.
Der Verleih von E-Books ist gesetzlich immer noch nicht geregelt. Bei vielen digitalen Medien können Bibliotheken bspw. überhaupt keine Lizenzen erwerben. Der Deutsche Bibliotheksverband setzt sich dafür ein, dass sich das ändert. Foto: Monika Wisniewska - stock.adobe.com

 

Bibliotheken gewährleisten das Grundrecht, sich aus frei zugänglichen Quellen zu informieren. So tragen sie auch in der digitalen Welt zur gesellschaftlichen Teilhabe und Chancengleichheit bei. Als nicht kommerzielle Partner für Bildung, Kultur und Wissenschaft zählen sie zum Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge1. Welche Dienstleistungen zur digitalen Daseinsvorsorge zählen, wird aktuell diskutiert. Für Bibliotheken ist klar: Sie erfüllen ihren gesellschaftlichen Auftrag, allen Menschen Zugang zum Wissen der Welt zu ermöglichen, auch mit digitalen Medien und bieten sie daher seit fast 15 Jahren zur Ausleihe an.

Der Konflikt

Anders als im Printbereich, wo Autorinnen und Autoren, Verlage, Buchhandlungen und Bibliotheken in einem Ökosystem gut miteinander leben und sich gegenseitig befördern können, fühlen sich Autorinnen und Autoren sowie Verlage von den elektronischen Angeboten der Bibliotheken bedroht und befürchten, dass die Bibliotheksausleihe den Verkauf von E-Books stark beeinträchtigt. Sie verteidigen vehement ihre bisherige Praxis von Lizenzen, bei denen sie selbst den Zeitpunkt eines Lizenzangebotes und die jeweiligen Konditionen bestimmen. Damit soll der Buchmarkt geschützt werden. Auf diese Weise werden den Bibliotheksnutzerinnen und -benutzern jedoch viele Neuerscheinungen auf dem E-Book-Markt mit einer Sperrfrist von bis zu zwölf Monaten vorenthalten.



Buch und E-Book wurden vom Gesetzgeber bei der Buchpreisbindung und der ermäßigten Mehrwertsteuer bereits gleichgestellt. Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) fordert seit zehn Jahren auch die Gleichstellung der Ausleihe von gedruckten Büchern und E-Books. Bibliotheken sollen auch E-Books gleich nach ihrem Erscheinen nach eigenen Kriterien auswählen, lizenzieren und verleihen können. Ein E-Book wird dabei genau wie ein gedrucktes Buch nur einmal pro Lizenz und festgelegtem Zeitraum ausgeliehen. Der dbv setzt sich außerdem dafür ein, dass Autorinnen und Autoren auch für den digitalen Verleih eine angemessene Vergütung (»Bibliothekstantieme«) erhalten, was derzeit nicht der Fall ist. Bei dieser Vergütungsregelung sind jedoch andere Player beteiligt, auf die Bibliotheken keinen direkten Einfluss haben.

 

Der Grundauftrag: Zugang und Teilhabe in der digitalen Welt

Mit der Digitalisierung und den veränderten Lesegewohnheiten hat sich auch die Welt der Bibliotheken verändert. Bibliotheken, deren Kernaufgabe es ist, Lesefreude zu wecken und Lesekompetenz zu fördern, nutzen dafür zeitgemäße Wege, bei denen auch digitale Medien eingesetzt werden. Sie reagieren darauf, dass 16 Prozent der 15-Jährigen in Deutschland nicht richtig lesen und schreiben können und 6,2 Millionen Erwachsene Probleme haben, Texte zu entschlüsseln. Die Pandemie hat den Bedarf der Bevölkerung an digitaler Unterstützung und digitalen Angeboten noch unterstrichen.

Bibliotheken vermitteln den souveränen Umgang mit digitalen Medien. Durch ihre Strategien zur digitalen Teilhabe wirken sie gezielt der digitalen Spaltung der Gesellschaft entgegen. Ziel ist es, einen umfassenden Zugang zu Inhalten unabhängig vom Medienformat zu bieten. Dieser Zugang ist unerlässlich, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Oft in Kooperation mit Bildungseinrichtungen ermöglicht die Bibliothek die selbstgesteuerte Aneignung von Wissen und Fertigkeiten.

Das Problem

Wegen einer rechtlichen Lücke enthalten Verlage den Bibliotheksnutzer/-innen viele E-Book-Neuerscheinungen für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten vor. Obwohl dies viele verschiedene Titel betrifft, kann das Problem am eindrücklichsten beispielhaft an der Spiegel-Bestsellerliste (Belletristik und Sachbücher) illustriert werden: in 70 Prozent der Fälle sind sie bis zu einem Jahr nicht lizenzierbar.2

Aktuell haben circa 7.200 Verlage ungefähr 500.000 E-Book-Titel für die »Onleihe« lizenziert, davon sind jedoch weniger als zwei Prozent aus dem aktuellen Erscheinungsjahr 2021, circa 40 Prozent aus den Jahren 2014 bis 2017 und mehr als zehn Prozent älter als 2010. Viele der 500.000 E-Book-Titel sind für Bibliotheksnutzer/-innen schlicht irrelevant.

 

Die gesetzlichen Regelungen im Printbereich

Bibliotheken haben das gesetzlich festgelegte Recht, sofort bei Erscheinen aus allen auf dem Markt erhältlichen physischen Werken auszuwählen, sie zu kaufen und sie an ihre Nutzer/-innen zu verleihen. Niemand würde argumentieren, dass die 109 Millionen physischen Medien in den Regalen der Öffentlichen Bibliotheken, die im Jahr 2020 insgesamt 223 Millionen Mal ausgeliehen wurden,3 den Buchmarkt gefährden oder »zerstören«. Die Entwicklung des Verlagsumsatzes verläuft auch positiv: Er lag 2021 in den zentralen Vertriebswegen 3,2 Prozent über dem des Vorjahres. Das Geschäft lief sogar besser als vor der Corona-Pandemie: Gegenüber 2019 legte der Buchmarkt-Umsatz um 0,8 Prozent zu.



Seit 1972 werden Autorinnen und Autoren sowie Verlage für jede Bibliotheksausleihe von physischen Werken zusätzlich zum Kaufpreis, den die Bibliothek bezahlt, mit einer »Bibliothekstantieme« durch Bund und Länder über die Kultusministerkonferenz (KMK) vergütet. Auch dies ist gesetzlich geregelt. Jährlich stellt die KMK dafür eine Summe von 15 Millionen Euro zur Verfügung. Nach genauer Vorgabe der KMK benennt der dbv einige Bibliotheken, deren Ausleihjahresstatistik für die Erhebung ausgelesen wird.4 Die genaue Verteilung auf die Autorinnen und Autoren sowie Verlage wird innerhalb der VG Wort geregelt.  

 

Wie gedruckt: Die Ausleihe von E-Books

Einem Bestand von 109 Millionen physischer Medien stehen 4,6 Millionen E-Books und weitere E-Medien in den Öffentlichen Bibliotheken gegenüber. Pandemiebedingt war im Jahr 2020 die Zahl der Ausleihen gedruckter Bücher und anderer Medien von 340 Millionen im Jahr 2019 auf 223 Millionen im Jahr 2020 stark gesunken. Im gleichen Jahr wurden E-Books 30,2 Millionen Mal entliehen, das sind weniger als 14 Prozent der Gesamtausleihen.

Zum Schutz des Buchmarktes wird in Bibliotheken beim Verleih von E-Books der Verleih des physischen Buches nachgeahmt. Jedes E-Book kann zeitgleich nur von einer Nutzerin beziehungsweise einem Nutzer über einen Zeitraum von bis zu drei Wochen ausgeliehen werden, dann ist es technisch nicht mehr aufrufbar. Alle anderen Interessentinnen und Interessenten müssen warten. Zudem ist die Ausleihe von E-Books wie von Büchern begrenzt auf Bibliothekskundinnen und -kunden mit einem Bibliotheksausweis. Dies stellt sicher, dass nur die Nutzer/-innen im jeweiligen Einzugsgebiet E-Books leihen können. Da Bibliotheken dieses restriktive Verleihmodell für die E-Ausleihe einsetzen, sind sie auf die technische Umsetzung durch entsprechende Plattformen angewiesen. In Deutschland sind derzeit zwei Firmen aktiv, die neben den Verhandlungen der Lizenzen dafür sorgen, dass das Modell »one copy, one loan« umgesetzt wird.

Das Missverständnis

Einige Verlage verbreiten, dass jedes E-Book, das von einer Bibliothek ausgeliehen wird, ein verlorener Verkauf sei und daher die E-Book-Ausleihe ihren Gewinn beträchtlich schmälere. Sie beschuldigen Bibliotheken, Verkäufe zu »kannibalisieren«. 

Der E-Book-Verleih regt jedoch im Gegenteil den Kauf sogar an: 18 Prozent der »Onleihe«-Nutzer/-innen kaufen mehr E-Books, seit sie die »Onleihe« nutzen, und die durchschnittliche Anzahl gekaufter E-Books liegt bei »Onleihe-Nutzerinnen und -Nutzern« mit 15,9 Exemplaren fast doppelt so hoch wie bei den Käuferinnen und Käufern gesamt mit 8,7 Exemplaren. Nur 16 Prozent der »Onleihe«-Nutzer/-innen würden laut GfK-Studie mehr gedruckte Bücher beziehungsweise E-Books kaufen, wenn es keine »Onleihe« gäbe. Jedoch würden 62 Prozent der Onleihe-Nutzer/-innen weiterhin genauso viele gedruckte Bücher kaufen und 36 Prozent der »Onleihe«-Nutzer/-innen genauso häufig E-Books. Elf Prozent der »Onleihe«-Nutzer/-innen würden sogar weniger gedruckte Bücher kaufen und zwölf Prozent weniger E-Books, wenn es keine »Onleihe« mehr gäbe.

 

»Bibliotheksnutzer/-innen gehören zu den aktivsten Käuferinnen und Käufern am Buchmarkt – sowohl bei gedruckten Büchern als auch bei E-Books.«

 

36 Prozent der »Onleihe«-Nutzer/-innen würden, wenn Öffentliche Bibliotheken keine »Onleihe« bieten würden,  trotzdem nicht kaufen und zwölf Prozent würden weniger kaufen.

Bibliotheksnutzer/-innen gehören zu den aktivsten Käuferinnen und Käufern am Buchmarkt – sowohl bei gedruckten Büchern als auch bei E-Books: Es kaufen deutlich mehr als die Hälfte der Befragten, seit sie die »Onleihe« nutzen, genauso oft oder sogar mehr gedruckte Bücher oder E-Books (55 Prozent bei gedruckten Büchern, 53 Prozent bei E-Books).5 Dies entspricht den bereits bekannten Gewohnheiten von Bibliothekskundinnen und -kunden, die 9,1-mal häufiger Bücher kaufen als Nicht-Bibliothekskundinnen und -kunden. Es belegt eindeutig, dass Ausleihen nicht als entgangene Käufe gewertet werden können. Der Zusammenhang zwischen Bibliotheksleihe und Verkauf ist sehr viel komplexer.

 

Die Autorenförderer: Öffentliche Bibliotheken

Bibliotheken sind Einrichtungen der Leseförderung und der Vermittlung von Lesekompetenz und damit von Lesefreude, die sich für die Unterstützung auch der lokalen Autorinnen und Autoren einsetzen. Bibliotheken bieten mit Autorenlesungen, Signierstunden oder einem »Neuerscheinungen«-Regal kostenlose Werbung für Autorinnen und Autoren sowie Verlage. Sie arbeiten damit im ökonomischen Sinn als Absatzmittler für die Verlage und Autorinnen und Autoren. Insbesondere die Arbeit im Kinder- und Jugendbereich ist dabei äußerst wichtig.



Eine nicht repräsentative Umfrage des dbv6 zeigt, dass die befragten Bibliotheken durchschnittlich fast zehn Autorenlesungen pro Jahr mit einem durchschnittlichen Honorar von fast 400 Euro veranstalten. Bibliotheken schätzen die Arbeit der Autorinnen und Autoren und fördern nach Kräften und auch mit digitalen Medien einen lesefreudigen Nachwuchs.

 

Die Kampagne: #BuchistBuch

Der dbv fordert seit zehn Jahren, dass Bibliotheken E-Books nach eigenen Kriterien zu angemessenen Preisen unmittelbar nach Erscheinen lizenzieren und unter fairen Bedingungen verleihen können. Um diese Forderungen endlich durchzusetzen, starte der dbv im September 2020  – nach seiner ersten Kampagne »The Right to E-Read« im Jahr 2014 – seine zweite Kampagne »#BuchistBuch: Gleiches Recht für E-Books in Bibliotheken«. Er nutzte die anstehende Novellierung des Urheberrechtsgesetzes bis Juni 2021, um in diesem Zuge auch eine Regelung für den Verleih von E-Books zu erreichen. Zum Start der Kampagne veröffentlichte er eine weitere Stellungnahme. Nach dem Launch des Logos #BuchistBuch wurden Musterschreiben und weiteres Hintergrundmaterial für die rund 2.100 Mitglieder des dbv erarbeitet, damit auch sie die Bundestagsabgeordnete ihrer Wahlkreise für die Problematik sensibilisieren.

Ende Januar 2021 wurde der Gesetzentwurf zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes im Kabinett verabschiedet und in den Bundestag eingebracht. Der dbv verfasste daher Mitte Januar einen Offenen Brief, der innerhalb von nur einer Woche von mehr als 1.150 Bibliotheksleiterinnen und -leitern unterzeichnet und an die Abgeordneten sowie an die Presse gesendet wurde. Ein weiteres Musterschreiben des dbv unterstützte die Mitglieder, sich erneut an ihre Bundestagsabgeordneten zu wenden. Wie die Antwortschreiben von und mehrere Gespräche des dbv mit Bundestagsabgeordneten bestätigten, haben diese beiden Aktionen deutliche Wirkung erzielt.

Durch die zeitgleiche proaktive Platzierung von Artikeln und Interviews in der überregionalen und regionalen (Fach-)Presse erschienen über 90 Beiträge im Zeitraum von September 2020 – November 2021 zum Thema E-Lending, unter anderem in der Süddeutschen Zeitung, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, DIE ZEIT, ZDF, 3sat Kulturzeit, im WDR, Deutschlandfunk etc.

Die Kampagne begleitete auch den Wahlkampf der Parteien zur Bundestagswahl 2021 mit entsprechenden Wahlprüfsteinen. Die Auswertung der Wahlprogramme und der Wahlprüfsteine zeigte: SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP sprachen sich für eine gesetzliche Regelung beim E-Lending aus.7

Die Lösung

Die langjährige Arbeit des Verbandes zeigte bereits vorher schon Erfolg: Im März 2021 legte der Bundesrat einen Gesetzentwurf vor, der das Potenzial hat, eine faire Lösung für Autorinnen und Autoren, Verlage und Bibliotheken herbeizuführen. Der juristisch klug als Kompromiss konzipierte Vorschlag sieht für die E-Book-Ausleihe vor, dass Verlage nicht kommerziell tätigen Bibliotheken zu »angemessene Bedingungen« ein Nutzungsrecht für neu erscheinende E-Books anbieten müssen.

Dazu wurde ein neuer Paragraf 42 b formuliert, der in das Urheberrecht aufgenommen werden sollte. Aus Sicht des dbv kann nur auf dieser Grundlage die von allen Seiten geforderten »angemessenen Bedingungen« miteinander verhandelt werden. Das  Bundeskartellamt hatte auf Nachfrage erneut bestätigt, dass der Börsenverein des deutschen Buchhandels als Vertreter der Verlage und der Deutsche Bibliotheksverband keine Rahmenvereinbarungen über Lizenzbedingungen für den digitalen Verleih aushandeln dürfen. Daher muss der Gesetzgeber handeln, um die Basis für faire Lizenzmodelle zu schaffen.

 

»Für jedes E-Book, das eine Bibliothek verleihen möchte, erwirbt sie zuvor eine Lizenz zu einem höheren Preis als ein privater Käufer.«

 

Der von Verlagen sowie Autorinnen und Autoren befürchtete Umsatzeinbruch wird damit nicht eintreten, da der Verleih weiterhin zu »angemessenen Bedingungen« erfolgt. Die restriktiven Bedingungen, mit denen die digitale Ausleihe der analogen Ausleihe nachempfunden wird, sollen nach dem Willen des Bundesrates fortgesetzt werden.8 Es gilt, mit einer solchen gesetzlichen Regelung eine Balance herzustellen zwischen dem ausschließlichen Recht der Autorinnen und Autoren, darüber zu entscheiden, wer wann und wie welches E-Book lesen darf und dem Interesse der Allgemeinheit, sich aus frei zugänglichen Quellen zu unterrichten.

 

Die Kampagne »Fair Lesen«

Die Initiative des Bundesrates sowie die Aussagen der Ampelparteien vor der Bundestagswahl, das E-Book-Problem jetzt gesetzlich regeln zu wollen, haben Verlage sowie Autorinnen und Autoren massiv auf den Plan gerufen. Mit der Kampagne »Fair Lesen«, die während der Frankfurter Buchmesse und parallel zu den Koalitionsverhandlungen gestartet wurde, unterstellten Autorinnen und Autoren sowie Verlegerinnen und Verlegern den Öffentlichen Bibliotheken, mit dem Verleih von E-Books den E-Buch-Markt zu zerstören und dadurch Kreativität sowie freie Meinungsäußerung massiv zu beeinträchtigen. Zugleich wurde vor einer politischen Zwangslizensierung gewarnt, durch die E-Books »zum Nulltarif« angeboten würden. Aus Sicht des dbv beruht der Appell der Autorinnen und Autoren sowie Verlegerinnen und Verlegern jedoch auf Fehlinformationen.

Für jedes E-Book, das eine Bibliothek verleihen möchte, erwirbt sie zuvor eine Lizenz zu einem höheren Preis als ein privater Käufer. Zum Schutz des Buchmarktes wird die Ausleihe von gedruckten Büchern nachgebildet. Es ist absurd und irreführend, dieses restriktive Modell eines niederschwelligen und bewusst verknappten Zuganges mit unbegrenzten Flatrates kommerzieller Anbieter zu vergleichen.



6,44 Millionen Menschen in Deutschland besaßen 2020 (7,4 Millionen im Jahr 2019) einen Leseausweis für eine Öffentliche Bibliothek. Das sind weniger als zehn Prozent der Bevölkerung. Entleihende sind auch diejenigen, die am häufigsten E-Books kaufen. Am Publikumsmarkt sind hingegen 43 Prozent der Bevölkerung Buchkäufer/-innen. Auch dem E-Book-Markt geht es gut: Der Umsatz der E-Book-Downloads am Publikumsmarkt stieg im vergangenen Jahr um 16,2 Prozent. Der Umsatz bei E-Book-Einzelkäufen ist von 204 Millionen auf 238 Millionen im Jahr 2020 gestiegen. Die Zahl der kommerziellen Flatrate-Angebote für E-Books und Hörbücher verzeichnete mit 28,4 Prozent ebenfalls einen deutlichen Zuwachs. »Fair Lesen« vermittelt den völlig unzutreffenden Eindruck, dass die Öffentlichen Bibliotheken für die Marktentwicklung von E-Books und die Vergütung von Autorinnen und Autoren verantwortlich seien.

Nach Erscheinen dieser Kampagne rief der dbv seine Mitgliedsbibliotheken mit einem Gesprächsleitfaden dazu auf, Kontakt mit ihnen bekannten Autorinnen und Autoren aufzunehmen, um aufzuklären, Falschinformationen zu korrigieren und das Anliegen der Bibliotheken zu erläutern.

Der dbv begrüßte diese Initiative ausdrücklich mit einer Stellungnahme. Die Bundesregierung war zwar »der Auffassung, dass der Zugang breiter Schichten der Bevölkerung zu E-Books auch über öffentliche Bibliotheken unverzichtbar ist«. Allerdings sah sie den richtigen Zeitpunkt für eine gesetzliche Regelung im März 2021 als immer noch nicht gekommen.9 Auch der enge Zeitrahmen bei der Novellierung des Urheberrechts bis Juni 2021 wurde als Hinderungsgrund angeführt.10  Nachdem die zum damaligen Zeitpunkt mitregierende CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eine gesetzliche Regelung abgelehnt hatte, kam es diesmal noch nicht zu einer Umsetzung im Urheberrecht.

 

Die Lösung, zweiter Teil: Ausweitung der Bibliothekstantieme

Eine aus Sicht des dbv wichtige Komponente für eine bessere Vergütung von Autorinnen und Autoren im E-Bereich wäre eine Ausweitung der Bibliothekstantieme auf die E-Ausleihe sowie eine Erhöhung der Summe. Der dbv setzt sich seit zehn Jahren dafür ein, dass die geforderte gesetzliche Grundlage für die E-Ausleihe mit einer solchen Ausweitung der Bibliothekstantieme einhergeht. Der dbv ist weiterhin gesprächsbereit und bietet den Autorinnen und Autoren seine Unterstützung hierbei an. Über die Erweiterung, die Höhe und die Konditionen der Bibliothekstantieme für E-Books entscheiden jedoch andere Einrichtungen, wie die KMK und die VG Wort, nicht die Bibliotheken und auch nicht der dbv.

Der Appell

Aus kartellrechtlichen Gründen darf der Börsenverein keine Rahmenbedingungen für Bibliothekslizenzen mit dem dbv aushandeln. Für zukunftsfähige Lizenzmodelle benötigen wir daher eine gesetzliche Grundlage, die eine Verhandlung über angemessene Bedingungen erst ermöglicht. Die Ampelkoalition hat sich darauf verständigt, in der neuen Legislaturperiode für einen »digitalen Aufbruch« sowie für den sozialen Zusammenhalt und gleichwertige Bildungschancen zu sorgen. Dabei darf die notwendige gesetzliche Regelung zur Lösung der seit Jahren offenen Frage der elektronischen Ausleihe in Bibliotheken nicht fehlen.

Salomonisch wurde im Koalitionsvertrag formuliert: »Wir wollen faire Rahmenbedingungen beim E-Lending in Bibliotheken.«11 Der dbv wird sich daher weiterhin engagiert in der Bundespolitik dafür einsetzen, dass in der aktuellen Legislaturperiode endlich der Verleih von E-Books in Bibliotheken gesetzlich geregelt wird.

Barbara Schleihagen (Foto: Stiftung Lesen/Sascha Radke) ist seit 2006 Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) mit circa 2.100 Mitgliedsbibliotheken. Nach Bibliotheksstudium und einem Master in »Management of Library and Information Services« war sie einige Jahre in der auswärtigen Kulturpolitik tätig. Neben ihrem internationalem Engagement im Weltverband IFLA unter anderem als Vorstandsmitglied und Schatzmeisterin ist sie auch Vorstandsmitglied der »Stiftung Lesen« und stellvertretende Beiratsvorsitzende der »Stiftung Digitale Chancen«. Im Jahr 2019 wurde sie für ihr langjähriges internationales Engagement mit der IFLA-Medal ausgezeichnet.

  1. Gesetz für die Bibliotheken in Schleswig-Holstein (Bibliotheksgesetz - BiblG), hrsg. von der Landesregierung Schleswig-Holstein 30.08.2016, https://dbv-cs.e-fork.net/sites/default/files/2021-01/Bibliotheksgesetz%20Schleswig-Holstein_0.pdf (zuletzt geprüft am 08.04.2022)
  2. Eine Übersicht, welche E-Books aus der Bestsellerliste nicht über die »Onleihe« von Divibib erhältlich sind, ist zusammengestellt auf: https://lizenzinitiative.onleiheverbundhessen.de/spiegel-bestseller.html (zuletzt geprüft am 08.04.2022)
  3. Pandemiebedingt gesunken von 340 Millionen im Jahr 2019. Deutsche Bibliotheksstatistik, https://service-wiki.hbz-nrw.de/display/DBS/01.+Gesamtauswertungen+-+Kerndaten%2C+dt.+ab+1999?preview=/99811333/721387702/dbs_gesamt_dt_2020.pdf (zuletzt geprüft am 08.04.2022)
  4. Gesamtvertrag über die Abgeltung der Ansprüchen nach Paragraf 27 Absatz 2 UrhG (Bibliothekstantieme) und Zusatzvereinbarung, https://dbv-cs.e-fork.net/sites/default/files/2021-06/200330_GesamtV_27UrhG_2020f.pdf (zuletzt geprüft am 08.04.2022)
  5. Studie zur Onleihe 2019. Wer leiht was in Bibliotheken und insbesondere online? Ein 360°-Blick auf die Onleihe. Eine Studie aus dem GfK Consumer Panel Media*Scope, erstellt für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, https://www.boersenverein.de/markt-daten/marktforschung/studien-umfragen/studie-zur-onleihe-2019 (zuletzt geprüft am 08.04.2022)
  6. Interne Umfrage des dbv im Dezember 2021 mit mehr als 300 Antworten aus circa 1 200 befragten Öffentlichen Bibliotheken
  7. SPD: »Wir streben daher eine gesetzliche Regelung an, die es den Bibliotheken ermöglicht, E-Books zu fairen und angemessenen Konditionen und ohne zeitliche Verzögerung zu lizensieren und die zugleich eine faire und angemessene Vergütung der Urheber und Verlage sicherstellt.«
    Bündnis 90/ Die Grünen: »Wir fordern unter anderem eine gesetzliche Grundlage zum Verleih von e-Books durch Bibliotheken (e-lending).«
    FDP: »Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, […] 4. einen gesetzlichen Rahmen durch Implementierung eines neuen § 27a UrhG zu schaffen, welcher die elektronische Ausleihe legaldefiniert und entsprechende Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien hinsichtlich Bereitstellung von Lizenzen und angemessener Vergütung vorsieht; 5. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien dahingehend auszutarieren, dass die Rechteinhaber dazu verpflichtet werden, ihre Werke den Aggregatoren für eine Lizenzierung zu angemessenen und marktüblichen Bedingungen anzubieten.«
    Alle Antworten der Parteien unter: www.bibliotheksverband.de/wahlpruefsteine-zur-bundestagswahl (zuletzt geprüft am 08.04.2022)
  8. »Die Formulierung des Paragraf 42b Satz 2 UrhG stellt zudem sicher, dass eine digitale Leihe entsprechend der Leihe körperlicher Exemplare erfolgt.« In: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes. Stellungnahme des Bundesrates vom 26.03.2021. Drucksache 142/21. S. 7-8, https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0101-0200/142-21(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 (zuletzt geprüft am 08.04.2022)
  9. »Ob der vom Bundesrat vorgeschlagene Weg – ein Anspruch der Bibliotheken auf Lizenzierung zu angemessenen Bedingungen – zu angemessenen Ergebnissen führen kann, wird nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den interessierten Kreisen derzeit noch intensiv diskutiert […]« In: Unterrichtung durch die Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes. Drucksache 19/27426. S. 26.
  10. »Zweifelhaft ist, dass die noch verfügbare Umsetzungsfrist ausreichende Zeit hierfür bietet. Nur vor diesem Hintergrund kann die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates prüfen.« In: Unterrichtung durch die Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes. Drucksache 19/27426. S. 26.
  11. Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) 2021, S. 123

Interessantes Thema?

Teilen Sie diesen Artikel mit Kolleginnen und Kollegen:

Nach oben