Berlin. Der schwarz-rote Koalitionsvertrag ist noch druckfrisch, und schon prüfen die Lobbyverbände, was sie von ihren Forderungen einbringen konnten. Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" sieht gleich mehrere positive Signale für wissenschaftliche und Öffentliche Bibliotheken. Aufgrund einiger Formulierungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD könne man darauf setzen, so heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung, dass in der nächsten Legislaturperiode das lange verfolgte Ziel einer umfassenden Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht auf die politische Agenda komme.
Im Koalitionsvertrag steht zu Anfang unter der Überschrift „Digitale Bildung” noch sehr allgemein und fast wortgleich wie schon 2005: „Grundlage hierfür ist ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht und eine umfassende Open-Access-Politik.” Aber später unter der Überschrift „Reform des Urheberrechts” wird es dann konkreter und für Bildung und Wissenschaft vielversprechend:
„Wir werden eine Reform des Urheberrechts auf den Weg bringen mit dem Ziel, den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung zu tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen. Wir werden prüfen, ob den öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizensieren.”
Und zu Open Access und Open Data heißt es: „Wir werden eine umfassende Open Access Strategie entwickeln, die die Rahmenbedingungen für einen effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Publikationen und auch zu Daten (open data) verbessert.”
Das Aktionsbündnis, das als erste Organisation schon vor einigen Jahren einen konkreten Vorschlag für eine solche umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorgelegt hat, ist mit dieser Absichtserklärung der vermutlich künftigen Regierung aber noch lange nicht am Ziel. Deshalb heißt es dort: "Kein Grund zum Jubeln, aber doch einige berechtigte Hoffnung!"
Das Aktionsbündnis wird nach eigenen Angaben darauf drängen, dass das Thema der umfassenden Bildungs- und Wissenschaftsschranke rasch auf die operative Ebene kommt. Alles wird darauf ankommen, sich auf Regelungen zu verständigen, die tatsächlich „bildungs- und forschungsfreundlich” sind. Dafür wird die neue Regierung auch ihr Gewicht auf der EU-Ebene zur Geltung bringen müssen, damit die alte InfoSoc-Richtlinie von 2001 nicht länger die Entwicklung des Urheberrechts in den Ländern der EU behindert.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Stellen aus dem Koalitionsvertrag für Archive, Bibliotheken und Informationseinrichtungen hat Ronald Kaiser auf seinem Blog http://blog.ronald-kaiser.com/2013/11/27/eine-kurzanalyse-des-koalitionsvertrags-deutschlands-zukunft-gestalten-der-18-legislaturperiode-zwischen-cdu-csu-und-spd-hinsichtlich-der-bedeutung-fuer-archive-bibliotheken-und/ vorgenommen. (28.11.2013)