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Grundgesetz mit Kameras von Zeutschel verfilmt

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[caption id="attachment_7329" align="alignleft" width="597"]Grundgesetz Das Grundgesetz ist jetzt in Mikrofilm-Form im Barbarastollen nahe Freiburg für die Nachwelt gesichert. Verfilmt wurden die Dokumente vom Tübinger Unternehmen Zeustchel. Foto: Zeutschel[/caption]

 

 

 

Die erste Originalausgabe des Grundgesetzes samt aller begleitenden Dokumente wurde im Landesarchiv Berlin mit Kameras des Tübinger Scanner-Herstellers Zeutschel auf Mikrofilm gesichert. Wie das Unternehmen mitteilt, würden somit alle Daten für mindestens 500 Jahre ohne Informationsverluste bewahrt werden und lassen sich auch nach Jahrhunderten noch mit einer einfachen Lupe lesen.

 

Gelagert ist die insgesamt 66 Meter lange Mikrofilmrolle mit 30 000 Einzelbildern im Barbarastollen in Oberried bei Freiburg. Dort archiviert die Bundesrepublik Deutschland historische Dokumente, die vor Zerstörung durch Kriege und Naturkatastrophen geschützt werden sollen.

 

»Mehr als 60 Prozent der im Barbarastollen gelagerten Dokumente wurden mit Zeutschel Kameras verfilmt«, sagt Jörg Vogler, Geschäftsführer des Tübinger Unternehmens. Nach eigenen Angaben ist Zeutschel weltweit der einzige verbliebene Hersteller von Mikrofilmkameras.

 

Die Absicherung des Grundgesetzes auf Mikrofilm erfolgte im Rahmen der so genannten Sicherungsverfilmung, die auf der »Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten« basiert. Mehr als 100 Staaten haben sich darin verpflichtet, bereits in Friedenszeiten Kultur- und Archivgüter für nachfolgende Generationen zu bewahren.

Grundgesetz im Langzeitarchiv der Bundesrepublik

Im Barbarastollen sichert die Bundesrepublik Deutschland deshalb wertvolle Dokumente, die eine hohe nationale oder kulturhistorische Bedeutung besitzen. Zu ihnen zählen die Krönungsurkunde Ottos des Großen aus dem Jahr 936, der Vertragstext des Westfälischen Friedens (1648), Handschriften des Komponisten Johann Sebastian Bach und jetzt neu die bundesdeutsche Verfassung.

 

Die Abbildungen auf Mikrofilm erzählen die Geschichte des Grundgesetzes mit Originaldokumenten wie Schriftstücke, Urkunden und Schreiben – insgesamt 2,6 Meter Akten. Darunter sind auch Niederschriften der Diskussionen und Debatten des Parlamentarischen Rates, der Länder und der Alliierten Mächte. Die Unterlagen zeigen deren jeweiligen Einfluss auf das Ergebnis der verabschiedeten Verfassung.

 

Nach Angaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das den Barbarastollen betreibt, ist das Grundgesetz die milliardste Kopie historischer Dokumente. Alle Mikrofilme werden ungefähr 400 Meter tief im Berg in mittlerweile 1 500 Edelstahlfässern gelagert.

red / 17.10.2016






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Grundgesetz mit Kameras von Zeutschel verfilmt

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[caption id="attachment_7329" align="alignleft" width="597"]Grundgesetz Das Grundgesetz ist jetzt in Mikrofilm-Form im Barbarastollen nahe Freiburg für die Nachwelt gesichert. Verfilmt wurden die Dokumente vom Tübinger Unternehmen Zeustchel. Foto: Zeutschel[/caption]

 

 

 

Die erste Originalausgabe des Grundgesetzes samt aller begleitenden Dokumente wurde im Landesarchiv Berlin mit Kameras des Tübinger Scanner-Herstellers Zeutschel auf Mikrofilm gesichert. Wie das Unternehmen mitteilt, würden somit alle Daten für mindestens 500 Jahre ohne Informationsverluste bewahrt werden und lassen sich auch nach Jahrhunderten noch mit einer einfachen Lupe lesen.

 

Gelagert ist die insgesamt 66 Meter lange Mikrofilmrolle mit 30 000 Einzelbildern im Barbarastollen in Oberried bei Freiburg. Dort archiviert die Bundesrepublik Deutschland historische Dokumente, die vor Zerstörung durch Kriege und Naturkatastrophen geschützt werden sollen.

 

»Mehr als 60 Prozent der im Barbarastollen gelagerten Dokumente wurden mit Zeutschel Kameras verfilmt«, sagt Jörg Vogler, Geschäftsführer des Tübinger Unternehmens. Nach eigenen Angaben ist Zeutschel weltweit der einzige verbliebene Hersteller von Mikrofilmkameras.

 

Die Absicherung des Grundgesetzes auf Mikrofilm erfolgte im Rahmen der so genannten Sicherungsverfilmung, die auf der »Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten« basiert. Mehr als 100 Staaten haben sich darin verpflichtet, bereits in Friedenszeiten Kultur- und Archivgüter für nachfolgende Generationen zu bewahren.

Grundgesetz im Langzeitarchiv der Bundesrepublik

Im Barbarastollen sichert die Bundesrepublik Deutschland deshalb wertvolle Dokumente, die eine hohe nationale oder kulturhistorische Bedeutung besitzen. Zu ihnen zählen die Krönungsurkunde Ottos des Großen aus dem Jahr 936, der Vertragstext des Westfälischen Friedens (1648), Handschriften des Komponisten Johann Sebastian Bach und jetzt neu die bundesdeutsche Verfassung.

 

Die Abbildungen auf Mikrofilm erzählen die Geschichte des Grundgesetzes mit Originaldokumenten wie Schriftstücke, Urkunden und Schreiben – insgesamt 2,6 Meter Akten. Darunter sind auch Niederschriften der Diskussionen und Debatten des Parlamentarischen Rates, der Länder und der Alliierten Mächte. Die Unterlagen zeigen deren jeweiligen Einfluss auf das Ergebnis der verabschiedeten Verfassung.

 

Nach Angaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das den Barbarastollen betreibt, ist das Grundgesetz die milliardste Kopie historischer Dokumente. Alle Mikrofilme werden ungefähr 400 Meter tief im Berg in mittlerweile 1 500 Edelstahlfässern gelagert.

red / 17.10.2016



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