VORSCHAU

Unsere aktuelle Magazin-Ausgabe von BuB – Forum Bibliothek und Information

Mehr erfahren

Themen-Dossiers

BGH: VG Wort darf nicht pauschal an Verlage ausschütten

Foto: Chinnapong - stock.adobe.com

Die VG Wort darf nicht mehr die Hälfte ihrer Einnahmen pauschal an Verlage auszahlen. Das hat der Bundesgerichtshof am 21. April entschieden (Az.: I ZR 198/13).

Wie das Gericht mitteilt, muss die VG Wort die Einnahmen aus der Wahrnehmung der ihr anvertrauten Rechte ausschließlich an die Inhaber dieser Rechte ausschütten. Allein der Umstand, dass das Verlegen der Werke es der Verwertungsgemeinschaft erst ermöglicht, Einnahmen aus deren Verwertung zu erzielen, rechtfertige es nicht, einen Teil dieser Einnahmen den Verlegern auszuzahlen, heißt es weiter.

Die Karlsruher Richter wiesen darauf hin, dass den Verlegern nach dem Urheberrechtsgesetz keine eigenen Rechte oder Ansprüche zustehen, die von der VG Wort wahrgenommen werden könnten. Verleger seien – von Presseverlegern abgesehen – nicht Inhaber eines Leistungsschutzrechts. Die Vergütungsansprüche stünden originär den Autoren zu.

Geklagt hatte ein Autor, der bereits 1984 einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen hatte. Wie der Bundesgerichtshof mitteilte, wendete sich der Kläger mit seiner Klage dagegen, dass die VG Wort die Verleger entsprechend den Bestimmungen ihres Verteilungsplans an ihren Einnahmen beteiligt und dadurch seinen Anteil als Autor an diesen Einnahmen schmälert.

Das Oberlandesgericht München hatte der Klage bereits 2013 weitgehend stattgegeben (6 U 2492/12). Gegen diese Entscheidung hatte die VG Wort Berufung eingelegt.

Die Verwertungsgemeinschaft Wort wurde 1958 gegründet. Sie ist ein Verein, in dem sich Wortautoren und deren Verleger zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben. Sie nimmt als einzige Verwertungsgesellschaft in Deutschland die ihr vertraglich anvertrauten urheberrechtlichen Befugnisse von Wortautoren und deren Verlegern wahr. 

 





Die Bub-App

Kennen Sie schon unsere BuB-App?

Die BuB-App bietet Ihnen neben den umfangreichen Informationen der gedruckten BuB-Ausgabe zahlreiche Zusatzfunktionen: Videos, Foto-Galerien, interaktive Karten, Direktlinks und vieles mehr.

Mehr erfahren

Nachricht nicht gefunden?
Kein Problem, nutzen Sie unser Archiv

Nach oben