Hochschulbibliotheken dürfen ab Montag wieder öffnen

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Hochschulbibliotheken und Archive können wieder geöffnet werden, wenn Auflagen zur Hygiene erfüllt sind, der Zutritt gesteuert wird und Warteschlangen vermieden werden. Das haben Kanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs in den Bundesländern am Mittwoch, 15. April, im Rahmen eines Maßnahmenpakets beschlossen, um die Einschränkungen des Alltags schrittweise zurückzufahren. Da die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus bis 19. April befristet waren, lässt sich schließen, dass die Öffnungserlaubnis vom 20. April an gilt.

Ziel der schrittweisen Lockerung sei es, die Menschen im Land so gut es geht vor einer Infektion zu schützen und die Fortschritte bei der Bekämpfung der Pandemie nicht zu gefährden.

Wichtigster Teil der Corona-Bekämpfung bleiben die Abstandsregeln und die Kontaktbeschränkungen. Sie werden bis zum 3. Mai verlängert. Demnach ist in der Öffentlichkeit ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Man darf sich in der Öffentlichkeit nur im Kreis der Angehörigen oder mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person aufhalten.

Schulen sollen ab dem 4. Mai schrittweise geöffnet werden. An Hochschulen dürfen ab kommendem Montag wieder Prüfungen abgenommen werden. Auch Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- beziehungsweise Arbeitsräume erfordern, sind unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen erlaubt.

Großveranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt.

Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel Masken zu tragen. Eine Maskenpflicht gibt es aber nicht.

Bund und Länder wollen sich im Zwei-Wochen-Rhythmus treffen, um über die weiteren Schritte zu beraten – der nächste Termin ist für den 30. April angesetzt. Dann soll vereinbart werden, wie es nach dem 4. Mai weitergehen kann.

In einer ersten Fassung dieser Meldung hieß es noch allgemein "Bibliotheken können am Montag wieder öffnen". Inzwischen hat sich herausgestellt, dass Öffentliche Bibliotheken damit nicht gemeinst sind, sondern lediglich Hochschulbibliotheken, wie die Bundesregierung in einer weiteren Mitteilung bekanntgegeben hat.

red / 16.4.2020

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