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Herausforderung und Bereicherung: Duale Ausbildung von schwerhörigen und gehörloser Menschen

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[caption id="attachment_8348" align="alignleft" width="597"]Simone Schütte, Victoria Behnke, Marwa Al Sadoon, Ausbildung, FU Berlin Grundkenntnisse in der Deutschen Gebärdensprache erleichtern das Miteinander: Simone Schütte, Victoria Behnke und Auszubildende Marwa Al Sadoon (von links). Fotos: Freie Universität Berlin[/caption]

 

 

 

Die duale Ausbildung schwerhöriger und gehörloser Menschen stellt für viele Ausbildungsbetriebe auf den ersten Blick eine hohe Herausforderung dar. Liegt das Handicap des Menschen im Fokus der Betrachtung, führt die Herausforderung schnell zur Verunsicherung. Verschiebt sich der Blickwinkel des Betrachtenden auf das Potenzial des Menschen, kann die Herausforderung als Chance gesehen  werden, sich Unbekanntem und Neuem zu nähern. Im Folgenden wird das Beispiel der hör- und gehbeeinträchtigten Auszubildenden Marwa Al Sadoon an der Universiätsbibliothek der Freien Universität Berlin aus drei Perspektiven geschildert.

 

 

Marwa Al Sadoon, Auszubildende:

[caption id="attachment_8349" align="alignleft" width="300"]Marwa Al Sadoone, Ausbildung, FU Berlin Motiviert und leistungsbereit: Marwa Al Sadoon an ihrem Arbeitsplatz in der UB der Freien Universität Berlin.[/caption]

 

Ich mache gerade eine Ausbildung zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (Fachrichtung Bibliothek) an der Freien Universität Berlin und bin hör- sowie gehbeeinträchtigt. Ich kam im Jahr 2003 aus dem Irak nach Deutschland und stand vor einer großen Herausforderung: fremdes Land, unbekannte Menschen, andere Kulturen und neue Sprachen. Nach meinem arabischen Abitur wollte ich Deutsch lernen, aber in Berlin gab es keinen Kurs für schwerhörige Migranten. Ich habe selbst versucht, verschiedene Deutschkurse für Normalhörende zu besuchen, konnte aber im Unterricht nicht folgen, weil es große Klassen mit 15 bis 30 Personen waren. Unterrichtstempo und -inhalt waren für mich zu anstrengend. In einem Kurs war meine Mutter auch dabei, um mir zu helfen, aber die Anforderung war leider trotzdem zu hoch für mich.

 

Nach insgesamt vier Jahren Suche habe ich mithilfe einer schwerhörigen Lehrerin endlich einen Kurs gefunden. Nach sechs bis sieben Monaten habe ich die B1-Prüfung absolviert und gleichzeitig auch die Deutsche Gebärdensprache (DGS) gelernt. Es war sehr, sehr schwer, und ich habe mich in dieser Zeit nur auf die Sprache konzentriert.

 

Ich war sehr motiviert, etwas zu lernen und habe Kontakt zu Sinneswandel gGmbH / SprungBRETT aufgenommen, um eine Beratung zu bekommen. Dort habe ich ein Berufsvorbereitungsjahr gemacht, um mein Deutsch zu verbessern und auch ver-schiedene Berufe kennenzulernen. Ich habe eine Ausbildung zur Zahntechnikerin angefangen, musste die Ausbildung aber wegen plötzlich auftretender körperlicher Belastungen durch die Tätigkeit abbrechen. Nach dem Abbruch hat meine Bildungsbegleiterin von SprungBRETT mir andere Berufe vorgestellt, und der Beruf der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste / Fachrichtung Bibliothek schien mir am passendsten.

 

Um mich über den Beruf zu informieren, habe ich mir viel Zeit genommen und mich persönlich in einer Bibliothek darüber erkundigt. Anfangs hatte ich Angst wegen der Kommunikation mit den Benutzern und Kollegen, aber ich habe mich trotzdem beworben und wurde zum Vorstellungsgespräch in die Freie Universität Berlin eingeladen. Ich bin sehr glücklich, dass ich dort einen Ausbildungsplatz bekommen habe und hätte nie gedacht, dass meine Ausbildung so gut läuft. Durch verschiedene Unterstützungen, meine Arbeitsassistenz und mein Kollegium fühle ich mich zusätzlich sehr wohl.

 

In der Berufsschule habe ich teilweise Schwierigkeiten, dem Unterricht zu folgen und die Inhalte zu verstehen. Während der kompletten Schulzeit werde ich durch eine Kommunikationsassistenz von SprungBRETT begleitet. Sie gebärdet die Inhalte des Unterrichts und schreibt auch mit. Manchmal machen wir zusammen zusätzlichen Förderunterricht und wiederholen zum Beispiel Themen oder bereiten Klassenarbeiten vor. Insgesamt bin ich trotz der Mehrbelastung sehr zufrieden mit meiner Ausbildung und fühle, dass dieser Beruf der richtige für mich ist.

Marwa Al Sadoon, geboren 1985, ist im zweiten Jahr Auszubildende zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste in der Fachrichtung Bibliothek an der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin.

 

 

Simone Schütte, Ausbildungsbeauftragte:

Simone Schütte, Ausbildung, FU BerlinMit einer Hörbeeinträchtigung eine Ausbildung in einem Beruf zu machen, in dem Kommunikation eine wichtige Rolle spielt – geht das? Diese Frage stellte sich für das Auswahlgremium für die neuen Ausbildungsplätze als Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste. Werden wir die Auszubildende in allen durch die Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Tätigkeiten, besonders in allen Benutzungsbereichen, ausbilden können? Wie wird die Kommunikation zwischen den Praxisanleitenden und der Auszubildenden funktionieren, ohne dass wir die Gebärdensprache können? Nach einem Jahr mit der Auszubildenden haben wir viel gelernt und können eine positive Rückschau halten.

 

Als wir hörten, dass eine Kommunikationsassistentin die Bewerberin Marwa Al Sa-doon beim Test begleiten sollte, stellte sich für uns die Frage, ob dies denn erforderlich sei und wie wir sicherstellen können, dass die Assistentin nicht Antworten vorsagt beziehungsweise gebärdet. Dabei lernten wir, dass Schriftliches nicht etwa wie vermutet für Hörgeschädigte immer eine Erleichterung darstellt, sondern dass der Wortschatz oft eingeschränkter ist und so auch bei schriftlichen Texten teilweise Unterstützung erforderlich ist. In das Vorstellungsgespräch gingen auch wir mit Aufregung und Unsicherheit, weil uns die Erfahrung fehlte und wir nicht einschätzen konnten, ob und in welchem Umfang wir selbst mit der Bewerberin würden kommunizieren können oder ob sie sich als Gesprächspartnerin ernst genommen fühlt, wenn wir die Unterstützung durch die Kommunikationsassistenz brauchen.

 

Nachdem die Bewerberin das Auswahlgremium menschlich und fachlich schnell von ihrer Eignung überzeugt hatte, stellte sich die Frage, ob auch wir diese Ausbildung gut durchführen können. Werden wir es schaffen, sie in allen kommunikationsintensiven Benutzungsbereichen einzusetzen? Haben wir die Personalkapazität für eventuell höheren Betreuungsbedarf? Es stellte sich die Herausforderung, allen Anleitenden zu vermitteln, dass im künftigen Ausbildungsjahr nicht nur die üblichen Kenntnisse zu vermitteln sein werden. Hilfreich war dabei der Integrationsfachdienst, über den wir Schulungen zum Thema Hörschädigungen erhalten konnten. Wer von uns wusste schon vorher, dass zum Beispiel Frequenzbereiche ausfallen und dass daher größere Lautstärke keine Lösung in der Verständigung darstellt? Anhand von Hörbeispielen konnten wir eindrücklich diese Verzerrungen erleben. Die Erfahrungen durch verschiedene Übungen und den Austausch darüber bewirkten bei allen Teilnehmenden ein viel größeres Verständnis als rein theoretische Informationen und führten zu einer Hochachtung dafür, was Hörgeschädigte leisten.

 

Bei der Organisation der praktischen Ausbildung gab es dennoch einiges zu bedenken. Wie gestalten wir Schulungen so, dass Inhalte auch für die Auszubildende gut aufzunehmen sind? Wo müssen wir mehr Zeit einplanen? Wie machen wir für BibliotheksbenutzerInnen sichtbar, dass sie es mit einer hörgeschädigten Kollegin zu tun haben? Wir waren außerdem gezwungen, langfristiger zu planen, sodass für alle Unterrichtssituationen, Teambesprechungen und Personalgespräche eine Unterstützung in Form einer Arbeitsassistenz gewährleistet werden konnte.

 

Nach anfänglicher Verwirrung über verschiedene AnsprechpartnerInnen wurde deutlich, dass es ein gutes Unterstützungsnetzwerk für die Auszubildende und die AusbilderInnen gibt. Die Bildungsbegleiterin von SprungBRETT leistet hier eine gute Koordination.

 

Ein Problem für das wir noch keine eindeutige Lösung gefunden haben, stellt die Beurteilung dar. Die gesetzliche Vorgabe lautet: »Die Leistungsbeurteilung ist unter Beachtung dieses Grundsatzes mit der Gesamteinschätzung […] abzuschließen, die ausgesprochen würde, wenn die Einsatz- und Verwendungsfähigkeit nicht durch die Behinderung gemindert wäre.«[1] Wie können wir als Laien beurteilen, zu welchem Prozentsatz eine Leistung durch die Schwerbehinderung oder durch sonstige reduzierte Auffassungsgabe oder Motivation gemindert ist? Hier helfen nur Gespräche mit den schwerbehinderten Auszubildenden, um sich ein möglichst umfassendes Bild machen zu können sowie sich über das Krankheitsbild über verschiedene Quellen zu informieren.

 

Die jedoch insgesamt überwiegend positiven Erlebnisse bei der Ausbildung von Schwerbehinderten relativieren den erhöhten Organisationsaufwand durch Abstimmungsbedarf, längere Vorausplanungen und Beratungen. Im konkreten Fall half uns die unkomplizierte und lebensbejahende Art der Auszubildenden, die ohne Vorwurf ihre Bedürfnisse äußern kann, über Berührungsängste und Unsicherheiten hinweg. Das Einfühlen in die Schwerbehinderung erzeugt Respekt und führt zum Hinterfragen der Berechtigung eigener Klagen. Das Arbeiten mit Schwerbehinderten erinnert uns, die manchmal selbstverständlich genommene eigene Gesundheit und uneingeschränkten Möglichkeiten wieder mehr zu schätzen. Wir machen die Erfahrung, dass es eine persönliche Bereicherung sein kann, die eigene Weltsicht als einzig richtige zu hinterfragen, Gedankenlosigkeiten wahrzunehmen und neben der üblichen Kenntnisvermittlung mehr auf der menschlichen Ebene gefordert zu sein. Und manchmal haben wir auch einfach nur viel Spaß miteinander, wenn wir gebärden.

Simone Schütte arbeitet als Diplom-Bibliothekarin an der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin. Seit 2005 ist sie als Ausbildungsbeauftragte für die Ausbildung der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste sowie für Bibliotheksreferendare und Praktikanten zuständig, außerdem ist sie im Informationszentrum tätig.

 

Victoria Behnke, Bildungsbegleiterin:

Victoria Behnke, Ausbildung, FU BerlinDie Erfahrung zeigt, dass bei der Ausbildung eines Menschen, der auf die Deutsche Gebärdensprache (DGS) angewiesen ist, unweigerlich vordergründig an die Kommunikation gedacht wird. Folglich verunsichert die sprachliche Barriere. Jedoch kann sich genauso gut dem Ausbildungsbetrieb die Chance auf das Kennenlernen einer ausdrucksstarken Sprache und Kultur sowie einer neuen Persönlichkeit eröffnen – mit allen individuellen Facetten, die ein Mensch mit in die Ausbildung bringen kann.

 

Die Ausbildung stellt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur für den Ausbildungsbetrieb eine Herausforderung dar. Die Konfrontation mit der »hörenden Arbeitswelt« ist häufig auch für Auszubildende neu. Eine Berufsvorbereitung oder eine auf die Ausbildung als schwerbehinderter Mensch bezogene Beratung ist deshalb empfehlenswert. Mögliche Schwierigkeiten können so präventiv thematisiert werden. Zudem ist eine Aufklärung über Unterstützungsleistungen und Hilfen während der Ausbildung möglich. Vielen schwerhörigen und tauben SchulabgängerInnen ist im Vorfeld einer Ausbildung nicht ausreichend bekannt, welchen Anspruch auf Unterstützung sie aufgrund ihrer Hörbeeinträchtigung haben (siehe hierzu den Info-Kasten).

 

Für die Begleitung schwerbehinderter Menschen sieht der Gesetzgeber eine Vielzahl an möglichen Leistungen vor. Ein Beispiel ist die Maßnahme der begleiteten betrieblichen Ausbildung (bbA). Eine bbA umfasst unter anderem eine wohnortnahe sozialpädagogische Unterstützung und regelmäßigen Förderunterricht. Der Betrieb wird durch das pädagogische Personal kompetent beraten. Für hörgeschädigte Auszubildende ist es besonders wichtig, dass das pädagogische Personal einer begleitenden Maßnahme die DGS oder eine dem Bedarf der Auszubildenden entsprechende Kommunikationsform beherrscht, was leider nicht immer selbstverständlich ist.

»Inklusion passiert nicht einfach so. Es ist eine zu hohe Erwartung an eine Gesellschaft, ein schnelles Umdenken zu erzwingen und Menschen, ob mit oder ohne Behinderungen, mit ihren Ängsten und Unsicherheiten alleine im Inklusionsprozess zu lassen.«

Die bbA ersetzt keineswegs die direkte kommunikative Unterstützung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule. Hörgeschädigte Auszubildende haben in der Regel einen Anspruch auf Arbeitsassistenz im betrieblichen Kontext und auf eine barrierefreie Kommunikation in der Berufsschule. Der Einsatz von GebärdensprachdolmetscherInnen ist vor allem für Hörgeschädigte zentral, deren Muttersprache die DGS ist. Die DGS ist jedoch nicht immer die Muttersprache von Hörgeschädigten. Alternative Assistenzformen, wie Kommunikationsassistenz oder Schreibassistenz können so unter Umständen die Wahl für Arbeitsassistenz oder die Begleitung in der Berufsschule sein. Während der Ausbildung, in der Berufsschule, in der Praxis und in Prüfungen haben hörgeschädigte Auszubildende einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (vgl. Paragraf 65 Berufsbildungsgesetz/BBiG).

 

Auch die technische Ausstattung des Ausbildungsplatzes ist ein wichtiger Baustein für den Abbau von Kommunikationsbarrieren. Der technische Fortschritt ermöglicht es Hörgeschädigten beispielsweise, mithilfe eines Dolmetscherdienstes zu telefonieren. Die Ausstattung von Arbeitsräumen mit Warn- und Signalanlagen oder mobilen Warnsystemen schließt für ArbeitgeberInnen und Auszubildende Sicherheitslücken.

 

Vorurteile, Unsicherheiten und Barrieren sind gesamtgesellschaftlich betrachtet vor allem in vielen Köpfen verankert. Dies zeigen meine Erfahrungen in der Arbeit. Im-mer mehr Menschen sind jedoch bereit, diese Barrieren im Kopf gegen offene Türen einzutauschen – sofern man sich auf allen Seiten mit Respekt begegnet. Viele Auszubildende müssen um ihre einzelnen Leistungsansprüche kämpfen. Arbeiten jedoch immer mehr Betriebe, Unterstützungsnetzwerke und Auszubildende auf Augenhöhe zusammen, werden auch diese Herausforderungen sinken. Bibliotheken als Ort des Wissens, der Bildung und Treffpunkt verschiedenster Kulturen und Persönlichkeiten sind hierfür ein hervorragender Multiplikator. Positive Beispiele wie die Ausbildung von Marwa Al Sadoon sollten eine große Plattform finden und den Menschen Mut machen, aufeinander zuzugehen, Fragen zu stellen und miteinander zu kommunizieren.

 

Inklusion passiert nicht einfach so. Es ist eine zu hohe Erwartung an eine Gesellschaft, ein schnelles Umdenken zu erzwingen und Menschen, ob mit oder ohne Behinderungen, mit ihren Ängsten und Unsicherheiten alleine im Inklusionsprozess zu lassen.

Victoria Behnke ist Diplom-Pädagogin und pädagogische Bereichsleiterin im Arbeitsbereich SprungBRETT der Sinneswandel gGmbH. Der Arbeitsbereich unterstützt und begleitet schwerhörige und taube Menschen in Ausbildung und Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit dem Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben. Seit dem Jahr 2009 konnte sie als Bildungsbegleiterin umfangreiche Erfahrungen in diesem Kontext sammeln. Kontakt: sprungbrett@sinneswandel-berlin.de.

 

Auswahl von Leistungen während der Ausbildung von schwerhörigen und tauben Menschen:

• Arbeitsassistenz (vgl. § 33 Abs. 8 Nr.3 Sozialgesetzbuch/SGB IX)

• Berufsschulbegleitung (vgl. § 33 Abs. 3 Nr.4 SGB IX)

• Maßnahme zur begleiteten betrieblichen Ausbildung für Menschen mit besonderem Förderbedarf (vgl. § 117 Abs.1 Nr.1b SGB III) bbA

• Technische Arbeitshilfen (vgl. § 33 Abs. 8 Nr.5 SGB IX)

• Arbeitshilfen im Betrieb und behinderungsgerechte Einrichtung des Ausbildungsplatzes (vgl. § 46 Abs. 2 SGB III)

• Schulungen für den Betrieb (vgl. § 102 Abs. 2 SGB

IX in Verbindung mit § 29 Schwerbehinderten

-Ausgleichsabgabeverordnung/SchwbAV)

• Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für die Dauer der Ausbildung (vgl. § 73 Abs.1 und 2 SGB III)

• Das Persönliche Budget als besondere Form der Leistungsausführung (§ 17 Abs. 2 SGB IX)

Eine umfassende Übersicht bietet: ZB info: Sonderdruck der ZB – Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf, April 2012.

 

 

Marwa Al Sadoon, Simone Schütte, Victoria Behnke;

alle UB der freien Universität Berlin / 3.3.2017

 

[1.] Verwaltungsvorschriften über die gleichberechtigte Teilhabe der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen in der Berliner Verwaltung (VV Integration beh. Menschen) vom 31. August 2006

 

 

 





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