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Bibliotheksgesetz in Rheinland-Pfalz verabschiedet

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[caption id="attachment_2760" align="alignleft" width="300"]Parteiübergreifend hatte der rheinland-pfälzische Landtag dem neuen Bibliotheksgesetz zugestimmt. Archiv-Foto: Stefan Sämmer Parteiübergreifend hatte der rheinland-pfälzische Landtag dem neuen Bibliotheksgesetz zugestimmt. Archiv-Foto: Stefan Sämmer[/caption]

 

Mainz. Das erste Bibliotheksgesetz in der Geschichte von Rheinland-Pfalz wurde am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen im Landtag verabschiedet.

 

Das Bibliotheksgesetz definiere erstmals in allen Details die Aufgaben und Funktionen der unterschiedlichen Bibliothekstypen und bildet so den Regelungsrahmen für die Bibliothekslandschaft, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung  und Kultur.

 

»Mit dem Bibliotheksgesetz greifen wir die Anregung der Enquête-Kommission ‚Kultur in Deutschland‘ des Deutschen Bundestages auf und legen das Fundament für moderne, zukunftsträchtige Bibliotheken in Rheinland-Pfalz«, sagte die rheinland-pfälzische Bildungs- und Kulturministerin Vera Reiß in der Landtagsdebatte. »Bibliotheken sind Wissensdienstleister und Zentren des gesellschaftlichen Lebens. Sie zählen zu den wichtigsten Bildungseinrichtungen des Landes und gewährleisten das Grundrecht, uns entsprechend der Meinungsfreiheit aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert Informationen zu sichern. Für die Bibliothekslandschaft ist das neue Gesetz ein Meilenstein.«

 

Aufwertung für das Bibliothekswesen

 

Das Gesetz unterstreiche den wichtigen bildungs- und kulturpolitischen Beitrag von Büchereien und Bibliotheken und werte das Bibliothekswesen rechtlich auf, sagte Bildungs- und Kulturministerium Vera Reiß. Außerdem würden wichtige rechtliche Zukunftsfragen, die etwa mit der zunehmenden Digitalisierung einhergehen, mit dem Gesetz beantwortet.

 

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) begrüßt den parteiübergreifenden Konsens bei der Verabschiedung  des Gesetzes. Das vorliegende „Landesgesetz zum Erlass eines Bibliotheksgesetzes und zur Änderung und Aufhebung weiterer bibliotheksbezogener Vorschriften“ würdige die Bibliotheken als wichtige Bildungseinrichtungen sowie ihre Rolle bei der Bewahrung des historischen und kulturellen Erbes. Darüber hinaus enthalte das Gesetz modernisierte Regelungen zum Pflichtexemplarrecht. Auch wenn es die Rechtsstellung insbesondere der kommunalen Bibliotheken nicht wesentlich stärke und auch keine verbindlichen Regelungen zur Finanzierung der Bibliotheken enthalte, komme in dem Gesetz doch die große Wertschätzung für Bibliotheken aller Sparten zum Ausdruck.

 

In diesem Sinne könne das Gesetz auch als Vorbild für weitere Bundesländer wirken, heißt es in der Stellungnahme des dbv. Hervorzuheben sei, dass das Gesetz alle Bibliothekstypen umfasst und alle wesentlichen bibliotheksrechtlichen Bestimmungen zusammengefasst werden. Angesichts der aktuellen Herausforderungen für die Bibliotheken in kommunaler und freier Trägerschaft, sei deren politische Aufwertung durch das Gesetz als zentraler Bestandteil der Bildungs- und Infrastruktur des Landes sehr zu begrüßen.

 

»Das beste Gesetz Deutschlands«

 

Eric Steinhauer, einer der führenden Experten für das Bibliotheksrecht, hatte dem Gesetz in der Anhörung vor dem Landtag sogar bescheinigt, es habe das »Potenzial das zurzeit beste Gesetz Deutschlands zu werden und durchaus Impulse zu setzen.«

 

Kultusministerin Reiß betonte die Bedeutung der Bibliotheken in Rheinland-Pfalz weiter: „In den Bibliotheken des Landes gelingt soziale Integration und kulturelle Teilhabe. Rund fünf Millionen Gäste, die im vergangenen Jahr die kleinen Büchereien auf den Dörfern, die Stadtbüchereien, Landesbibliotheken und Bibliotheken der Hochschulen besucht haben, belegen, wie wichtig diese für das gesellschaftliche Leben in Rheinland-Pfalz sind.« Sie lobte in diesem Zusammenhang das große Engagement der vielen Ehrenamtlichen in den Kommunen und bei den Kirchen, die einen grundlegenden Beitrag zur vielfältigen Bibliothekslandschaft im Land leisten.

 

Der Entwurf für ein Bibliotheksgesetz wurde im Juni von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht und nach einer umfassenden Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur am Mittwoch im Plenum mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet.

 

Diskussionen um Bibliotheksgesetz in Schleswig-Holstein

 

Damit wurde nach Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hessen das vierte Bibliotheksgesetz in Deutschland verabschiedet. »Die bisher verabschiedeten Bibliotheksgesetze sind ein wichtiges Signal der Politik. Es geht aber langfristig darum, die Rechtsstellung der Bibliotheken zu stärken. Das wird perspektivisch nur über ihre Anerkennung als kommunale Pflichtaufgabe möglich sein«, sagte der dbv-Vorsitzende Frank Simon-Ritz. Im Dezember tritt das Gesetz in Kraft.

 

In Schleswig-Holstein gehen zurzeit die Diskussionen um ein Bibliotheksgesetz weiter. Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) hatte dem Landtag bereits 2012 ein zukunftsweisendes Bibliotheksgesetz vorgelegt, das jedoch mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt wurde. Die Mitte 2012 gebildete Regierungskoalition aus SPD, Grünen und SSW hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass sie »in der ersten Hälfte der Legislaturperiode einen Entwurf eines Bibliotheksgesetzes einbringen, mit dem die Förderung der Büchereien und wissenschaftlichen Bibliotheken im Land und deren Arbeit erstmals auf eine eigenständige, solide Grundlage gestellt wird.« Demnach sollte das Kultusministerium spätestens 2014 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen.

 

Am Mittwoch haben die bibliothekarischen Verbände in der sogenannten »Kieler Runde« mit den bildungs- oder kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der im Landtag vertretenen Fraktionen erneut über ein Bibliotheksgesetz für Schleswig-Holstein beraten. Die Landesregierung hat hier noch einmal bekräftigt, dass sie den Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag gerecht werden wird. (red / 21.11.2014)





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